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Author Topic: Schlachthöfe:Vereinbarung zu kameragestützten Überwachungssystemen unterzeichnet  (Read 448 times)

Krik

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12.02.2019
Videoüberwachung: Gemeinsames Kapitel für mehr Tierschutz in Schlachthöfen

Vereinbarung zu kameragestützten Überwachungssystemen unterzeichnet

Westerstede (ml) – Eine Vereinbarung über die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen haben heute Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Vertreterinnen und Vertreter der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände sowie der kommunalen Veterinärbehörden unterzeichnet. Der gemeinsame Text ist eine von mehreren Initiativen von Ministerin Barbara Otte-Kinast zur Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen. Die Initiative wird mitgetragen von den Verbänden der Fleischwirtschaft, des Fleischerverbandes Nord Schleswig-Holstein/Hamburg/Niedersachsen/Bremen, des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Niedersachsen sowie vom Niedersächsischen Landkreistag und vom Niedersächsischen Städtetag.

Kern der Vereinbarung ist, dass die Fleischwirtschafts- und Handelsverbände ihren Mitgliedern bis zu einer verbindlichen gesetzlichen Regelung die Installation von Kamerasystemen auf freiwilliger Basis empfehlen und die Unternehmen auch bei der Einführung unterstützen. Die kameragestützte Überwachung soll sich auf besonders tierschutzrelevante Bereiche im Schlachthof konzentrieren und der zuständigen Behörde für amtliche Überwachungszwecke zur Verfügung stehen. Dabei sollen in diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und nationalen Rechts im Sinne des Tierschutzes ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Verbände, die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorgaben im Schlachthof strikt einzuhalten und die ihnen bereits jetzt zur Verfügung stehenden Instrumente im Sinne des Tierschutzes konsequent zu nutzen. Dazu zählt etwa die betriebliche Eigenkontrolle, die Mitwirkung in Facharbeitsgruppen und das regelmäßige Aktualisieren von Leitfäden.

Den genauen Wortlaut der Vereinbarung finden Sie hier in einem pdf-Dokument.

http://www.animal-health-online.de/gross/wp-content/uploads/2019/02/PI-10-19-Gemeinsames-Kapitel-für-mehr-Tierschutz-in-Schlachthöfen_Anlage-Vereinbarung.pdf


Die Vereinbarung haben heute unterzeichnet:

Barbara Otte-Kinast, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT),
Dr. Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft e.V,
Hermann Kruse, Vorsitzender des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Niedersachsen e.V. und
Herbert Dohrmann, Vorstand des Fleischerverbandes Nord Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen/Bremen.

Die Initiative wird außerdem mitgetragen vom Niedersächsischen Städtetag (NST), dieser wird die Vereinbarung nachträglich unterzeichnen.

Hintergrund

In den vergangenen Monaten gab es mehrere Vorfälle mit tierschutzrechtlichen Verstößen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen. Bei einem Gespräch mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände im November 2018 initiierte Ministerin Barbara Otte-Kinast eine freiwillige Vereinbarung zur Einführung von videogestützten Überwachungssystemen. Diese Vereinbarung wurde heute unterzeichnet. Aus dieser freiwilligen Initiative soll im zweiten Schritt eine bundesweite Verpflichtung werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative zur verbindlichen Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben bringt Niedersachsen am kommenden Freitag, 15. Februar, in den Bundesrat ein.
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2019/02/12/videoueberwachung-gemeinsames-kapitel-fuer-mehr-tierschutz-in-schlachthoefen/33583/


http://www.animal-health-online.de/gross/wp-content/uploads/2019/02/PI-10-19-Gemeinsames-Kapitel-für-mehr-Tierschutz-in-Schlachthöfen_Anlage-Vereinbarung.pdf

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Vereinbarung
des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und
des Verbandes der Fleischwirtschaft e.V.
des Fleischerverbandes Nord
Schleswig-Holstein|Hamburg|Niedersachsen/Bremen
des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Niedersachsen e.V.
des Niedersächsischen Landkreistages
des Niedersächsischen Städtetages
über die Einführung von kameragestützten
Überwachungssystemen in
niedersächsischen Schlachthöfen zur Verbesserung des
Tierschutzes für Schlachttiere
Vieh- und Fleischhandelsverband
Niedersachsen e. V.Präambel
Gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes schützt der Staat auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und
Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Nach dem in § 1 des
Tierschutzgesetzes verankerten Grundsatz ist das Tier als Mitgeschöpf anerkannt. Aus der
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ist dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen. Die Mitgeschöpflichkeit der Tiere gibt dem Menschen eine
entsprechende Verantwortung gegenüber dem Tier auf. In diesem Rahmen gestattet die
Rechtsordnung, dass ein Tier auch als Nahrung Verwendung finden kann. Die Schlachtung
eines Tieres zur Nahrungsgewinnung unterliegt dabei insbesondere auch aus
tierschutzrechtlicher Sicht strengen rechtlichen Vorgaben, die es unbedingt einzuhalten gilt.
Um den Tierschutz weiter zu stärken gab es bereits in der Vergangenheit vielfältige
Initiativen. So werden beispielsweise im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung des
Tierschutzes im Schlachtbetrieb unter wissenschaftlicher Begleitung moderne technische
Verfahren entwickelt, Leitfäden erstellt und fortgeschrieben sowie Personal der Schlachthöfe
und amtliches Überwachungspersonal geschult.
Es gilt, den Tierschutz in Schlachthöfen weiter zu stärken. Vor diesem Hintergrund kann die
Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen einen Beitrag zu mehr Tierschutz
im Schlachthof leisten, indem Eigenkontrollsysteme und die amtliche Überwachung
unterstützt werden und im Verdachtsfall möglichen Tierschutzverstößen gezielt
nachgegangen werden kann. Vereinzelt sind in Schlachthöfen – auf freiwilliger Basis – bereits
Kamerasysteme installiert.
In dem Bewusstsein für ihre besondere Verantwortung gegenüber dem Tier schließen die
Unterzeichnenden daher folgende
Vereinbarung
1. Die Unterzeichnenden bekennen sich ausdrücklich zu dem in der Rechtsordnung
verankerten ethischen Tierschutz bei der Schlachtung. Sie werten den Tierschutz in
einem Schlachthof als zentrales Thema. Die Verbesserung des Tierschutzes ist dabei
ein ständiger Prozess.2. In dem Bestreben um die strikte Einhaltung der bestehenden tierschutzrechtlichen
Vorgaben im Schlachthof verpflichten sich die Unterzeichnenden, die ihnen in ihrem
jeweiligen Tätigkeitsfeld bereits jetzt zur Verfügung stehenden Instrumente im Sinne
des Tierschutzes konsequent zu nutzen. Dazu zählt etwa die betriebliche
Eigenkontrolle, die Mitwirkung in (bestehenden) Facharbeitsgruppen oder das
regelmäßige Aktualisieren von bestehenden Arbeitsanweisungen/Leitfäden.
Schlachthofmitarbeiter einschließlich der betrieblichen Tierschutzbeauftragten und das
behördliche Personal sind regelmäßig und wiederkehrend mit dem Schwerpunkt
Tierschutz zu schulen.
3. Die Unterzeichnenden befürworten und unterstützen die Einführung kameragestützter
Überwachungssysteme in besonders tierschutzrelevanten Bereichen im Schlachthof,
die auch der zuständigen Behörde für amtliche Überwachungszwecke zur Verfügung
stehen. In diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und
nationalen Rechts sollen im Sinne des Tierschutzes ausgeschöpft werden.
4. Das unterzeichnende Ministerium wird – insbesondere auch unter Beteiligung der
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - eine Initiative zur Schaffung
der rechtlichen Voraussetzungen für Überwachungssysteme in besonders
tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes
für Schlachttiere ergreifen.
5. Die unterzeichnenden Mitgliederorganisationen der Schlachthöfe werden ihren
Mitgliedern bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung der kameragestützten
Überwachung in Schlachthöfen die Installation von Kamerasystemen auf freiwilliger
Basis empfehlen und die Unternehmen bei der Einführung sofern erforderlich
unterstützen.
6. Bei der freiwilligen Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in den
Schlachthöfen sollten für den Zweck erforderliche bzw. geeignete technische
Lösungen genutzt werden. Für die freiwillige kameragestützte Überwachung, die auch
dem Zugriff der amtlichen Überwachung unterliegt, sollten insbesondere die Bereiche
Entladung, Zutrieb, Betäubung und Entblutung in Betracht gezogen werden. Die
kameragestützte Überwachung sollte für bestimmte zeitliche Intervalle vorgesehen
werden. Die jeweiligen betroffenen Arbeitnehmer/Personalvertretungen sind
einzubinden.Westerstede, den 12.02.2019
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Westerstede, den 12.02.2019
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Verband der Fleischwirtschaft e.V.
Westerstede, den 12.02.2019
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Fleischerverband Nord Schleswig-Holstein|Hamburg|Niedersachsen-Bremen
Westerstede, den 12.02.2019
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Vieh- und Fleischhandelsverband Niedersachsen e.V.
Westerstede, den 12.02.2019
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Niedersächsischer Landkreistag
, den
2019
_________________________________________________________
Niedersächsischer Städtetag
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