Da zieht's Einem die Schuhe aus:
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30.01.2012
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München (idea) – Die Taufe eines Kindes kann nicht annulliert werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (München) mit einem am 30. Januar bekanntgewordenen Beschluss entschieden.
Nach Ansicht der Richter
gehört eine Taufe zu den innerkirchlichen Angelegenheiten, die gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüft werden können.[...]
..., wollte ein Vater die Taufe seiner Tochter rückgängig machen. Dazu hatte der Mann gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt. Seine geschiedene Frau hatte im Jahr 2010 die damals dreijährige Tochter taufen lassen, ohne den Vater zu fragen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies dessen Klage jedoch ab (Beschluss vom 16. 1. 2012, Az. 7 ZB 11.1569).
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mehr Beweisstücke:
http://www.idea.de/nachrichten/detailartikel/artikel/eine-taufe-kann-nicht-annulliert-werden.htmlDa hängt der Hammer:
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Nach Ansicht der Richter gehört eine Taufe zu den innerkirchlichen Angelegenheiten,
die gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüft werden können.-------------------------------------------------------------------------------------------
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Da darf also Jemand ein völlig wehr- und hilfloses Kind einer Kirche zum Fraß vorwerfen, UND ES IST DEREN INNERKIRCHLICHE ANGELEGENHEIT, die nicht widerufen werden darf.
So eine Taufe bleibt an Einem kleben. Die verfolgt Einen für den Rest des Lebens durch den ganzen Behördenkram: "DU BIST GETAUFT, ALSO GEHÖRT DU DIESER FIRMA!"
Das ist eine Vergewaltigung
Das ist Mittelalter. Das ist Leibeigenschaft.
Das ist ein Skandal, wie er schlimmer nicht sein kann.