Helmut Kohl und Martin Bangemann sind zwei Kühlerfiguren der deutschen Politik. Der Begriff Redlichkeit bekam durch sie völlig neue und vor allem tiefe Dimensionen.
Sie haben ihrer würdige Nachfolger gefunden: Michael Glos und Kurt Beck. Der eine ist nicht bei der SPD und der andere nicht bei der CDU. Das macht sie so sympathisch.
Kurt Beck glänzt im Umgang mit Arbeitslosen, vorzugsweise wie er unrasiert. Michael Glos kämpft gegen die Unterdrückung. Nicht gegen irgendeine, sondern gegen die Unterdrückung der Rufnummernanzeige. Also gegen etwas, das die Privatsphäre des Bürgers schützt:
http://de.internet.com/index.php?id=2049534[*QUOTE*]
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Mittwoch, 16.05.2007, 11:29
Wirtschaftsminister will Rufnummernunterdrueckung einschraenken
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will gegen
unerwünschte Werbeanrufe vorgehen,
um seriös werbende
Firmen zu schützen.
"Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter
Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im
Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der
Rufnummer eingeschränkt werden", so der Bundesminister gestern
in Berlin. "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich
vorbereiten", sagte er.
Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt
unterdrückt, soll mit einem Bußgeld belegt werden können. Mit der geplanten Maßnahme soll den Schwierigkeiten bei der
Identifizierung von Anrufern, die Werbeanrufe tätigen, begegnet
werden.
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Geschützt werden soll in dieser Maßnahme nicht der Bürger, sondern
"seriös werbende Firmen". Zur Wahrung des Profits der besonders rechtsauslegungsfähigen Firmen soll der Bürger neue Rechtsausleger ertragen. Fürwahr, das ist christlich, das ist sozial und das ist sozialdemokratisch. Zumindest in der tagesaktuellen Bedeutungszuordnungsversion dieser Begriffe. Die Rechtschreibreform umfaßte, man wußte es bloß nicht, auch gleich eine Bedeutungsvolatilität. Die entsprechenden Vakui werden selbstverständlich parteisynchron neu gefüllt. So wie die Koffer und Konten, Festplatten werden dafür geleert. Die CDU setzte hier neue Maßstäbe.
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Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) erwies sich in der Vergangenheit
als nicht ausreichend, so Glos. Viele Firmen setzten sich darüber
hinweg und
belästigten in zunehmendem Maß die Verbraucher
mit nachteiligen Folgen für Firmen, die im Rahmen des Zulässigen
werben. Das von der Bundesregierung geplante
Maßnahmenbündel soll die seriöse Werbewirtschaft vor
schwarzen Schafen schützen. "Die Unternehmen selbst haben
großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber",
zeigt sich Glos überzeugt. --------------------------------------------------------------------------
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Das Interesse der Wirtschaft, der seriösen selbstverständlich, ist groß. Seriös ist, wer den Rahmen des Zulässigen nicht verläßt, ebenso wie er auf dem Grundgesetz steht. Beispiele dafür sind die Herren Bangemann, Kohl, und selbstverständlich Gerhard Kanzlerschröder. Man muß den Rahmen nur entsprechend formen (in der Fachsprache der Metallurgen "biegen" genannt, Juristen sprechen hingegen vom "beugen", physikalisch abstrahiert an Gitterstäben... ), um hineinzupassen...
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Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots ist die Zahl
unerbetener Werbeanrufe in Deutschland nicht zurückgegangen,
sondern stark angestiegen. Laut einer repräsentativen Studie der
Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), erhöhte sich die Zahl
unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei Quartalen 2006 im
Jahresvergleich um 31,3 Prozent.
Allein im ersten Quartal 2006 erfasste die GfK
82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte.
Das sind rund 900.000 Anrufe pro Tag. --------------------------------------------------------------------------
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Das Verbot war und ist überaus effizient. Es war und ist der Rechtsauslegungsfähigkeit der Firmen untergeordnet. Das ist so und das bleibt so, das ist politische Konstanz und Zuverlässigkeit, wie auch der jetzige Schritt des CSU-Rechtsexperten Michael Glos zur Wahrung des Brechungsindex für Firmen die Kontinuität der Parteimonarchie beweist und festigt.
82 Millionen Anrufe pro Quartal sind bei 82 Millionen Einwohnern VIER Anrufe im Jahr. Eine erschreckende Zahl, die, das muß der staatstreue Bürger erkennen und einsehen, gegenüber den Milliarden Telefongesprächen pro Jahr, die die Bürger führen, für die Wirtschaft so bedeutungsschwer sind, daß der Bürger hinfort auf ein völlig unwichtiges, ihm bisher gnädigst eingeräumtes, aber wirklich und ehrenwortwahrhaftig völlig nutzloses, für die Wirtschaft so schädliches und hemmendes Recht auf Privatsphäre verzichtet.
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In der Statistik der GfK belegen Lotterien und Gewinnspiele den
Spitzenplatz, gefolgt von der Telekommunikationsbranche.Telefonmarketing ist jedoch nach dem am 8. Juli 2004 in Kraft
getretenen Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem
Einverständnis erlaubt.
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Lotterien sind sehr lukrativ, die Wirtschaft hat extrem großes Interesse, sich daran zu beteiligen. Es gibt Callcenter, in denen Überzeugungsmanager die Besitzer von Telefonanschlüssen im Schichtbetrieb bedienen. Service ist groß geschrieben. Man widmet sich den potentiellen Kunden mit immensem Aufwand, man denkt an sie, man macht ihnen die Freude eines Anrufs sogar ohne dazu aufgefordert zu sein. Es gibt Städte, in denen sich Callcenter der besonderen Gunst der Stadtverwaltungen und demzufolge auf dem Dienstunterweisungsweg der Arbeitsagenturen erfreuen. Man bildet sogar Arbeitslose in der Kunst des Telefonierens aus, ja, sogar mit Zertifikat! Die Ausbildung ist hochqualitativ, und die Anforderungen an die Absolventen sind enorm, wie die ständige Qualitätskontrolle in der Form der pro Monat getätigten Mindestabschlußsummen beweist.
Nur ist sich der Bürger des Glücks gar nicht bewußt, das sich ihm da offenbart....
Doch es ginge auch anders:
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Prof. Edda Müller, die Chefin der Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBV), hatte entschieden weiter reichende
Maßnahmen gefordert: Unerbetene Telefonwerbung müsse als
Ordnungswidrigkeit gewertet und von der Bundesnetzagentur mit
empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei
Vertragsabschlüssen, die auf illegalen Marketing- oder
Werbepraktiken beruhen, müsste der einzelne Verbraucher die
Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu
fordern. Die Abschöpfung zu Unrecht erzielter Gewinne lasse sich
bislang nur durchsetzen, wenn Verbraucherverbände beweisen,
dass ein Unternehmen die Verbraucher vorsätzlich schädigen
wollte. Diese hohe Hürde mache die Gewinnabschöpfung zum
Placebo-Paragrafen, so die Verbraucherschützerin. (as)
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Wenn 2010, bei Glos 2.0, die Firmen die Telefonanschlüsse der Bürger sponsern, und ungesponserte Telefonanschlüsse selbstverständlich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unzulässig sind, folglich abgeschafft, werden die Verbraucherschützer, weil schon längst überholt von der Realität, im Unbesitz von Telefon- und Medienanschlüssen, die seriös arbeitenden Firmen nicht mehr behindern können. Schließlich werden die Anschlüsse von den seriösen Firmen gesponsert, was bereits aus der Tatsache hervorgeht, daß sie gesponsert sind.
mehr über Deutschland 2.0:
http://de.internet.com/index.php?id=2049534.