Allaxys Communications --- Transponder V --- Allaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: Da sind sogar noch die Kartoffeln schlauer...  (Read 1447 times)

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1276
Da sind sogar noch die Kartoffeln schlauer...
« on: April 01, 2008, 12:14:32 PM »

Über den Intelligenzquotienten einer Kartoffel mag man grübeln, über den von Politikern und Firmenbossen weniger.

Dies ist eine Pressemeldung von heute. Verantwortlich: diejenigen, die die Sache angezettelt haben.

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Date: Tue, 1 Apr 2008

PRESSEINFORMATION
Gentechnisch veränderte Kartoffeln dürfen freigesetzt werden

BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für
Mensch und Umwelt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
am 31. März 2008 dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung
gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt.
Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden
Falkenberg/Elster (Brandenburg), Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und
Ausleben, Ortsteil Üplingen (Sachsen-Anhalt). Die Größe der pro Standort
und Jahr genutzten Freisetzungsfläche beträgt maximal einen Hektar. Die
BASF darf in den Jahren 2008 bis 2012 maximal 45.000 Knollen pro Standort
und Jahr freisetzen, wobei die Pflanzdichte sich an der
landwirtschaftlichen Praxis orientiert. Ähnliche Freisetzungen wurden
bereits in den Jahren 2006 und 2007 genehmigt.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere
sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten
Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den
Freisetzungsflächen und Äckern mit nicht gentechnisch veränderten
Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veränderte
Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Vor der Ernte der Knollen werden
die oberirdischen Teile der Kartoffelpflanzen chemisch oder mechanisch
abgetötet. Die Freisetzungsflächen müssen im Jahr nach Beendigung der
Freisetzung kontrolliert werden, ob auf der Fläche verbliebene
gentechnisch veränderte Kartoffeln nachgewachsen sind. Ist dies der Fall,
so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

In dem Freilandversuch sollen 538 Kartoffellinien mit unterschiedlichen
gentechnisch veränderten Eigenschaften untersucht werden. Die übertragenen
Gene stammen aus der Kartoffel, einer Wildkartoffel sowie dem
Ackerwildkraut "Ackerschmalwand". Bei bestimmten Linien wurde die
Zusammensetzung der Stärke in den Knollen verändert, so dass die Stärke
durch das Ausschalten einer Genfunktion einen geringeren Amyloseanteil
aufweist. Weitere Kartoffellinien sollen widerstandsfähiger gegen den
Erreger der Kraut- und Knollenfäule sein. Die geernteten Kartoffeln werden
vom Betreiber für Untersuchungen verwendet oder können als Pflanzgut für
die darauf folgende Saison eingesetzt werden. Eine Verwendung der
gentechnisch veränderten Kartoffeln als Lebens- und Futtermittel ist nicht
zulässig.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die 685 Einwendungen wurden bei der
fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im
Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden
Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für
Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig
wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische
Sicherheit, und des Julius Kühn-Instituts in die Entscheidung einbezogen.
Darüber hinaus wurden Stellungnahmen der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eingeholt.

Hintergrundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre
Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt
werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen
Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national
zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für
Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle
des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt
das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende
gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing
House.

Für die Überwachung der im Bescheid enthaltenen Bestimmungen sind die
zuständigen Behörden der Bundesländer verantwortlich.


**************************************************
Herausgeber:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pressestelle

Die BVL-Pressestelle im Internet: http://www.bvl.bund.de/presse
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Falls die liebe fleischfressende Pflanze aus dem kleinen Blumenladen hier bei mir im Garten landen würde, ich würde sie garantiert nicht mit Kartoffeln füttern...

.
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
Pages: [1]