http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?thread[threadid]=9880
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Der Wert eines Kindes in Zeiten des Pfusches04.08.2007, 20:01 Uhr
40_Fieber
15.000 Euro und ein paar Ermahnungen:
http://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-narkose_aid_66968.htmlZitat:
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18.07.07, 11:45
Tödliche Narkose
Bewährungsstrafe für Arzt
Ein Narkosearzt ist nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens vom Landgericht Ellwangen
zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Im Landgericht sucht Peter B. (m.) seinen Platz auf der Anklagebank
Der Angeklagte habe „trotz eindeutiger Sachlage“ gegen die Regeln der ärztlichen Kunst
verstoßen, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Er wurde unter anderem wegen
Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
„Der Angeklagte hat das Schicksal herausgefordert“
„Das war eine Gratwanderung, die viele tausend Male gut gegangen ist, hier aber in einer
Katastrophe endete“, sagte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe das Schicksal „geradezu
herausgefordert“.
Das dreijährige Mädchen war im Oktober 2002 nach einer Zahnbehandlung, bei der es eine
Vollnarkose aus einer bereits angebrochenen Flasche erhalten hatte, gestorben. Es erlitt
einen Kreislaufzusammenbruch. Ein weiterer Patient hatte nach Verabreichung des Mittels
einen lebensgefährlichen Schock erlitten, konnte aber gerettet werden. In diesem Fall wurde
der Arzt wegen Körperverletzung verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts und der Mehrzahl der Gutachter besteht kein Zweifel daran,
dass die Komplikationen mit der Gabe des Medikaments zusammenhängen. „Sie haben ein
unverständlich hohes Maß an Leichtsinn und Gedankenlosigkeit und eine erschreckende
Lässigkeit an den Tag gelegt“, rügte der Richter den Angeklagten.
Weil zumindest eine
Heilabsicht vorlag, ging das Gericht jedoch von einem minderschweren Fall aus.Verteidigung hatte Freispruch gefordert
Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung
hatte einen Freispruch gefordert. Die Freiheitsstrafe wird auf drei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt. Zudem muss der Arzt eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro zahlen.
„Ich halte das Urteil für wichtig und richtig“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft nach
dem Schuldspruch. Ein bewusster Verstoß gegen die ärztliche Kunst dürfe nicht ungesühnt
bleiben. Er hoffe, dass das Urteil auch Signalcharakter habe, was den Umgang mit dem
Betäubungsmittel angehe. Die Eltern des Kindes zeigten sich erleichtert. „Wir haben sehr
unter dem langen Verfahren gelitten“, sagte der Vater. Nun könne man einen Schlussstrich
ziehen. Die Mutter bedauerte allerdings, dass der Arzt mit einer Bewährungsstrafe
davonkomme.
Die Verteidigung hatte im Vorfeld des Urteils angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in
Revision zu gehen. Der Arzt hatte in dem Prozess die Vorwürfe weitgehend bestritten. Er
räumte zwar ein, das Narkosemittel im Gegensatz zur Empfehlung des Herstellers
üblicherweise mehrmals verwendet zu haben. Dies sei aber hygienisch immer einwandfrei
gewesen.
may/dpa/ddp
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"Heilabsichten"? Was soll denn das sein?
"Heilabsichten" kann jeder Depp äußern.
Praktizieren darf der wahrscheinlich auch noch weiterhin.
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40_Fieber
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Ein Skandal ist nicht nur das Urteil, sondern auch der Artikel in Focus. Sogar wenn man bei Focus arbeitet, kann man zu der Erkenntnis kommen, daß die Behauptung
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Weil zumindest eine Heilabsicht vorlag, ging das Gericht jedoch von einem
minderschweren Fall aus.-------------------------------------------------------------------------
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kein Zeichen intellektueller Begabung ist...
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