[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Pressemitteilung
14. März 2007
Nr. 63/07
Schnappauf: Viele Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmitteln - teurer
Trend statt echter Nutzen
'Bei ausgewogener Ernährung bunte Pillen überhaupt nicht nötig'+++ Nahrungsergänzungsmittel werden häufig durch irreführende krankheits-
oder schlankheitsbezogene Aussagen beworben und enthalten oftmals nicht
zugelassene Zusätze. Darauf wies Gesundheitsminister Werner Schnappauf
anlässlich des morgigen Weltverbrauchertages in München hin.
Schnappauf:
'Die Hersteller von Multivitamintabletten, Algenpastillen
oder etwa Fischölkapseln locken oft mit Versprechungen wie mehr Vitalität
und besseres Wohlbefinden. Die Produkte werden teuer verkauft, halten aber
oft nicht, was sie versprechen.'Untersuchungen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) ergaben Schnappauf zufolge in den letzten Jahren hohe
Beanstandungsquoten zwischen 30 und 50 Prozent. Ein gesunder Mensch nehme
bei ausgewogener Ernährung in der Regel ausreichend lebenswichtige
Nährstoffe auf und brauche daher diese "bunte Pillen" nicht.
Ein Irrglaube sei nach den Worten des Ministers auch die weit verbreitete
Auffassung, dass Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln, die aus dem
Erd-, Pflanzen- oder Tierreich stammen, grundsätzlich harmlos sind. Auch
diese Inhaltsstoffe können unerwünschte Nebenwirkungen haben oder die
Wirkung von Arzneimitteln verändern. +++
Etwa jeder dritte Bundesbürger konsumiert Nahrungsergänzungsmittel. Die
Palette der Produkte ist kaum überschaubar. Sie reicht vom einfachen
Vitamin- oder Mineralstoffpräparat bis zu komplex zusammengesetzten
Kombi-Präparaten, die auch verschiedene pflanzliche Bestandteile enthalten
können. Das LGL überprüft stichprobenweise Kennzeichnung und
Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln. Im Jahr 2006 wurde bei rund
20 Prozent der Produkte die Kennzeichnung beanstandet, da sie nicht den
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprach. Zudem wurden
Inhaltsstoffe, die nur in Arzneimitteln erlaubt sind, und nicht
zugelassene Zusatzstoffe, wie z.B. "Lutein" aufgedeckt. Die Hersteller
warben damit, dass Lutein die Haut besser mit Nährstoffen versorge und die
Augenfunktion unterstütze. Da der Zusatzstoff aber nicht zugelassen ist,
haben Bayerns Lebensmittelüberwacher diese Präparate "als nicht
verkehrsfähig" beurteilt; sie dürfen nicht verkauft werden.
Weitere Informationen:
http://www.gesundheit.bayern.de© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
.