Nun haben die größenwahnsinnigen Waagscheißerl auch noch vom Oberverwaltungsgericht die ihnen gebührende Ohrfeige gepatscht bekommen:
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OVG zur Teilnahme an RBB-TV-Sendung FDP zu unbedeutend in Berlin-Brandenburg16.09.2024
Zyon Braun (FDP)
Zyon Braun, Spitzenkandidat der Brandenburger FDP, muss nicht zum großen RBB-"Kandidatencheck" eingeladen werden. Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Das VG Berlin entschied, dass die FDP zu irrelevant sei, um zur Wahlkampfsendung des RBB eingeladen zu werden. Das bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg nun. Es sieht die Chancengleichheit der Parteien dadurch nicht verletzt.
Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24).
Mit dem Eilantrag vor dem VG sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung 'rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck' einzuladen.
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