https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/056/1905649.pdf[*quote*]
Deutscher Bundestag
Drucksache
19. Wahlperiode
19/5649
09.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann,
Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/5277 –
Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der NutztierhaltungVorbemerkung der Fragesteller
Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine
notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleisch
produktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung
von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse
gewonnen, weshalb viele Aspekte der Nutztierhaltung nach Ansicht der Frage
steller eine neue Bewertung benötigen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2017 29 845 nutztierhal
tende Betriebe auf der Grundlage der Entscheidung 2006/778/EG der Europäi
schen Kommission kontrolliert. In durchschnittlich jedem fünften dieser Be
triebe (6127 der kontrollierten Unternehmen) stellten die Veterinärämter Zuwi
derhandlungen gegen eine tierschutzrechtliche Bestimmung fest (vgl. Bundes
tagsdrucksache 19/3467). In 1 220 Fällen wurde sogar umgehend ein Ordnungs
widrigkeit- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet (ebd.). Darüber hinaus
wurde bekannt, dass die Kontrollintervalle von nutztierhaltenden Betrieben in
Deutschland auf Basis der Entscheidung der Europäischen Kommission
2006/778/EG oft mehrere Jahrzehnte betragen und sich je nach Bundesland
deutlich unterscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3195). In Verarbeitungs
betrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) lässt die aktuelle Gesetzeslage
keine routinemäßigen Kontrollen der für den Tierschutz zuständigen Behörden
zu.
Der aus Sicht der Fragesteller bestehende generelle Eindruck eines Tierschutz
notstandes in der Nutztierhaltung wird durch jüngste wissenschaftliche Studien
und die Ergebnisse von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in Schlachthö
fen verstärkt. Im Jahr 2016 ergab eine Untersuchung zur Gesundheit von
Schweinen vor der Schlachtung, dass ein Großteil der Tiere in Deutschland
Klauenverletzungen aufwies (vgl. Gareis et al. 2016: Prävalenz von Hilfs
schleimbeuteln – Bursae auxiliares – und Klauenverletzungen bei Mastschwei
nen zum Schlachtzeitpunkt – Ergebnisse einer Studie an vier Schlachthöfen).
Durch die wissenschaftliche Studie „Untersuchungen an verendeten/getöteten
Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“ von
Prof. Dr. Elisabeth große Beilage von der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 7. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.Drucksache 19 /5649
– 2 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Hannover konnten schwere Mängel beim Umgang mit kranken oder verletzen
Tieren in schweinehaltenden Betrieben nachgewiesen werden. Ende 2017 ver
öffentlichte die TiHo Zahlen, die dringenden Verbesserungsbedarf aufzeigten.
Bei rund 13 Prozent der Mastschweine und rund 12 Prozent der Zuchtschweine
sei davon auszugehen, dass sie längere Zeit vor ihrem Tod mit „mit erheblichen
Schmerzen und/oder Leiden“ lebten. Mehr als 10 Prozent der Mast- und
Zuchtschweine aus den vollständig untersuchten 57 Lieferungen hätten vor ih
rem Tod lange gelitten. Laut der TiHo-Studie wäre bei etwa 20 Prozent der in
VTN-Betrieben angelieferten Schweine eine Nottötung bzw. Euthanasie unum
gänglich gewesen. „Unter Zugrundelegung der Schweinebestände in Deutsch
land müssen wir von etwa 1,17 Millionen Schweine jährlich ausgehen“ (große
Beilage, Prof. Dr. Elisabeth, „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schwei
nen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“, 2017, siehe
www.tiho-hannover.de/aktuelles-presse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen/article/untersuchungen-an-verendeteng-1/).
Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Studien werden durch die Auswertung
der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen des zweitgrößten Schlachthofbe
treibers in Deutschland, Vion GmbH, gestützt. Nach den Auswertungen der Ge
sundheit der angelieferten Tiere aus dem zweiten Quartal 2018 hatten rund 40 Pro
zent der Schweine Erkrankungen der Organe. Bei dieser Tierart wurden vor allem
Entzündungen der Lungen, des Brustfells sowie der Leber festgestellt. Bei den an
gelieferten Rindern hatten rund 16 Prozent der Tiere Organkrankheiten. Hier lagen
vor allem Leberkrankheiten, Entzündungen der Lungen, Abszesse und Gelenk-
schäden vor (vgl.
www.vion-transparenz.de/kontrollergebnisse/amtliche-fleischuntersuchung-organbefunde-rind/).
Die beschriebenen Zustände widersprechen aus Sicht der Fragesteller einem
sachgemäßen Verständnis von Tierwohl, ein Bereich, in dem die Bundesregie
rung gemäß des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD eine Vor
reiterrolle übernehmen möchte. Die relevanten Fragen sollten unter Berücksich
tigung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen und Tierseuchenvorsorge be
gutachtet werden. Eine Vermeidungshaltung der tier- und fleischerzeugenden
Betriebe durch illegale Kadaverentsorgung aus Angst vor möglichen Kontrollen
und daraus resultierenden Strafen muss mitbedacht werden.
Tierschutz- und Umweltorganisationen haben kürzlich gefordert ein bundeswei
tes, betriebsgenaues Tiergesundheits-Monitoring einzuführen, das als Grund
lage für verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Gesundheit von Nutztie
ren in solchen Betrieben herangezogen werden könnte, für die wiederholt auf
fällige Befunde bei der amtlichen Schlachttieruntersuchung bzw. Fleischbe
schau erhoben wurden. Zudem wird gefordert, dass Betriebe, die ein hohes Maß
an Tiergesundheit erreichen, dafür auch finanziell angemessen belohnt werden
(vgl.
www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/presse-news/september-2018/vier-pfoten-greenpeace-und-foodwatch-fordern-massnahmen-fuer-die-gesundheit-
von-nutztieren;
www.ign-nutztierhaltung.ch/sites/default/files/PDF/IGN_FOKUS_2016.pdf).Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1.
– 3 –
Wie viele Schlachttiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren bei der Anlieferung in Schlachthöfen in Deutsch
land im Rahmen der vor der Schlachtung durchzuführenden Schlachttierun
tersuchung („Lebendbeschau“) gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 we
gen festgestellter Erkrankungen nicht zur regulären Schlachtung zugelassen,
bei wie vielen wurde – aufgrund welcher Befunde – eine Notschlachtung
veranlasst (bitte nach Ursache für die untersagte Schlachtung, Ursache für
die Notschlachtung, Anzahl und Art der ergangenen Sanktionen, untersuch
ter Tierart und Anzahl der Befunde aufschlüsseln), und welche Schlussfol
gerungen zieht sie aus dieser Situation?
Die Anlage 1 enthält die Zahlen zu den in den Jahren 2013 bis 2017 in Schlacht
betrieben geschlachteten Rindern, Kälbern, Schweinen, Puten und Hühnern. Zu
den Angaben gehören ebenfalls die Anzahl der Notschlachtungen und die Zahlen
zu getöteten oder gesondert behandelten/geschlachteten Tieren. Gründe für
durchgeführte Notschlachtungen werden durch das Statistische Bundesamt nicht
erfasst, ebenso wie entsprechende Sanktionen. Die Daten wurden in der Fachse
rie 3 Reihe 4.3 – Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik veröffentlicht
(
www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000339). Bezüglich der
Schlussfolgerungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 4
bis 6 verwiesen.
2. Wie viele amtliche Fleischuntersuchungen am Schlachtkörper sowie Labor
tests wurden gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Abschnitte D. und F.)
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt
durchgeführt, an wie vielen Schlachtkörpern wurden Befunde festgestellt,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
3. Welche Befunde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen
an Schlachthöfen (bitte nach Tierart – Rinder, Schweine, Hühner, Puten –
aufschlüsseln) mit welchen Häufigkeiten und mit welchen Schweregraden
erhoben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be
antwortet.
Die Anlage 2 enthält die Anzahl der im Jahr 2017 untersuchten Tiere, die durch
geführten Zusatzuntersuchungen (ohne Untersuchungen gemäß nationalem
Rückstandskontrollplan) und die Befunde aus der Fleischuntersuchung für Rin
der, Kälber, Schweine, Puten und Hühner (ohne Legehennen/Suppenhühner)
durch das amtliche Fachpersonal. Die Befunde werden nicht nach Schweregrad
(beispielsweise bei Lungen) aufgeschlüsselt abgefragt, sondern aggregiert gelie
fert, weshalb hier keine Differenzierung möglich ist. Zu beachten ist, dass es sich
bei der Fleischuntersuchung bei Hühnern und Puten um Angaben in Kilogramm
und nicht um die Anzahl untersuchter Tiere handelt. Bezüglich der Schlussfolge
rungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwie
sen.
4. Wie werden die von amtstierärztlicher Seite an den Schlachthöfen erhobenen
Befunde nach Kenntnis der Bundesregierung überregional ausgewertet, von
welcher Institution, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezo
gen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr vorlie
genden Ergebnissen der in Deutschland im Jahr 2017 durchgeführten amtli
chen Schlachttier und Fleischuntersuchungen bezüglich der Lage des Tier
schutzes in der Nutztierhaltung in Deutschland?
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
6.
– 4 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Hat die Bundesregierung die Befunde bei der Schlachttier- und Fleischun
tersuchung zum Anlass genommen, sich gegenüber den 16 Bundesländern
für eine Intensivierung der Kontrollen der Einhaltung der Tierschutzauflagen
in der Nutztierhaltung einzusetzen?
Wenn ja, wann, wo und mit welchen Konsequenzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant
wortet.
Die Zahlen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden durch das Statisti
sche Bundesamt halbjährlich bei den Kreisveterinärbehörden abgefragt und als
Bundesergebnis mit Aufteilung nach Ländern in der Fachserie 3 Reihe 4.3 veröf
fentlicht. Die Zahlen werden in erster Linie im Hinblick auf den Verbraucher
schutz erhoben. Allerdings sind die relativen Häufigkeiten bestimmter Befunde –
wie Lunge-, Brustfell- und Herzbefunde bei Schweinen – auch unter Tierschutz
aspekten von Interesse. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind
amtliche (Tierschutz-)Kontrollen regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemes
sener Häufigkeit durchzuführen. Festgestellte Risiken, die mit Tieren verbunden
sind und Auswirkungen auf den Tierschutz haben können, sind dabei zu berück
sichtigen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
7.
Wie viele nutztierhaltende Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen zehn Jahren aufgrund tierschutzrelevanter Befunde am
Schlachthof zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert worden, von wel
cher Stelle erfolgte diese Aufforderung, wie viele Betriebe kamen der Auf
forderung nach bzw. welche Konsequenz hatte es, wenn der Aufforderung
nicht nachgekommen wurde?
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 sieht vor, dass amtliche Tierärztinnen und
Tierärzte an Schlachthöfen festgestellte tierschutzrelevante Befunde an die für
den Herkunftsbetrieb der betreffenden Tiere zuständige Behörde melden. Die zu
ständige Behörde hat nach der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 sicherzustellen,
dass das System zur Rückübermittlung relevanter Informationen funktioniert,
d. h. dass solche Informationen den letzten Tierhalter erreichen. Die Anzahl der
Übermittlungen und deren Folgen sind der Bundesregierung nicht bekannt
8.
Wann wird das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) geförderte Forschungsprojekt des Statistischen Bundesamtes
(DESTATIS) in Kooperation mit dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
und dem Max Rubner-Institut (MRI) zur Qualitätssicherung in der Schlacht
tier- und Fleischuntersuchung durch Maßnahmen der Standardisierung, Do
kumentation und Übermittlung abgeschlossen?
Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor?
Wenn ja, welche?
Mit Zwischenbericht vom 24. Oktober 2017 hat das Statistische Bundesamt zum
Projekt „Verbesserung der Befunderhebung und Anpassung der Fleischuntersu
chungsstatistik an die veränderten Rahmenbedingungen“ einen Überblick über
die Aktivitäten und Entscheidungen aus dem ersten Projektabschnitt erstellt.
Neue Erfassungsmasken für Befundmerkmale wurden erstellt, mit den zuständi
gen Behörden abgestimmt und programmiert. Im weiteren Verlauf des Projektes
sollen die erarbeiteten Grundlagen praktisch umgesetzt werden. Ziel des aktuellen
Projektabschnittes „Umsetzung der verbesserten und an die veränderten Rahmen
bedingungen angepassten Fleischuntersuchungsstatistik“ ist esDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 5 –
1. den neuen Erhebungsprozess bis hin zur Veröffentlichung des ersten Jahreser
gebnisses einzuführen, Fehler auszugleichen und die Erfassung für weitere Er
hebungszeiträume zu etablieren, aber auch
2. die erarbeiteten Konzepte aus dem ersten Projekt mit den geplanten Schulungs
maßnahmen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.
9.
Wird das von MRI, BfR und DESTATIS erarbeitete Schulungskonzept für
eine standardisierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Aus- und
Fortbildung den Ländern und veterinärmedizinischen Bildungsstätten als
freiwillige oder verpflichtende Schulungsmaßnahme zur Verfügung gestellt
(bitte begründen)?
Es ist geplant, die erarbeiteten Schulungsmaterialien den Ländern sowie veteri
närmedizinischen Bildungsstätten kostenlos als Schulungsmaterial zur Verfü
gung zu stellen.
10.
Ist das vom Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) dem BfR, und der
Qualität und Sicherheit GmbH (QS) im Jahr 2015 initiierte Forschungspro
jekt zur Evaluierung der Befunddaten abgeschlossen?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
Wenn nein, wann wird das Projekt planmäßig abgeschlossen?
Das Vorhaben basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der QS Qua
lität und Sicherheit GmbH (QS) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) aus dem Jahr 2015. Dieses Vorhaben wurde im Jahr 2018 verlängert und
ist noch nicht abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Vorhabens ist die Aus
wertung einerseits von Befunddaten aus der Schlachttier- und Fleischuntersu
chung und andererseits Daten zum Antibiotika-Monitoring. Wesentliches Ziel ist
dabei die Überprüfung der Nutzbarkeit dieser Daten für die Risikobewertung auf
dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Erste Er
gebnisse aus diesem Vorhaben wurden zwischen dem BfR und QS diskutiert.
Nach Abschluss der derzeit laufenden Diskussionen und Abstimmungen zu ersten
Ergebnissen und zum weiteren Vorgehen ist für 2019 geplant, einen Bericht zu
verfassen.
11.
Welche weiteren Projekte zur Eignung von Schlachthofbefunden als Tier
schutzindikatoren werden derzeit von der Bundesregierung gefördert (bitte
nach beteiligten Organisationen, Beginn und Dauer des Projektes sowie För
derhöhe aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor?
Wenn ja, welche?
In der Anlage 3 sind zwei laufende, vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh
rung (BLE) geförderte, Projekte zu Tierschutzindikatoren an Schlachthöfen auf
gelistet. Zwischenergebnisse dieser Projekte sind im Tagungsband der BLE
„Innovationstage 2018 – Innovatie Ideen – smarte Produkte“ (
https://ble-medienservice.de/detail/index/sArticle/1163) veröffentlicht (ab Seite 241 bzw.
255).
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
12.
– 6 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gab es von der Bundesregierung geförderte Projekte zur Vergleichbarkeit
von Schlachthofbefunden oder sind diesbezüglich welche geplant?
Welcher Anteil der Projekte geht lediglich von einer rein betrieblichen
Selbstkontrolle „tierschutzbezogener Indikatoren“ aus?
Mit welcher Begründung fördert die Bundesregierung diese Projekte?
Ein Projekt des Statistischen Bundesamtes mit dem Titel „Verbesserung der Be
funderhebung und Anpassung der Fleischuntersuchungsstatistik an die veränder
ten Rahmenbedingungen“ wurde im November 2014 begonnen. Ziel dieses Pro
jektes ist die Bereitstellung eines konsistenten Merkmalkatalogs, um auf seiner
Grundlage eine qualitativ bessere Erfassung dieser Merkmale mit der notwendi
gen Vergleichbarkeit auf nationaler Ebene zu erreichen.
Das Projekt dient dem Ziel einer verbesserten Erfassung der Merkmale für die
amtliche Fleischuntersuchungsstatistik, die nach § 66 Absatz 1 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) zu führen ist. Näheres ist durch die „Ver
ordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleisch
untersuchung“ (FlUStatV) geregelt. Da es sich um eine amtliche Statistik handelt,
wurden keine betrieblichen Eigenkontrollen in diesem Projekt berücksichtigt.
Eine verbesserte Erfassung der Merkmale für die amtliche Fleischuntersuchungs
statistik ist erforderlich, weil sie eine wichtige Voraussetzung für die einheitliche
Durchführung einer zielgerichteten und risikoorientierten Überwachung zur Si
cherung des vorbeugenden Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher bil
det. Eine verbesserte Erfassung der Merkmale für die Fleischuntersuchungssta
tistik soll nach der Aufbereitung valide Daten bereitstellen, die den Ansprüchen
einer wissenschaftlichen Risikobewertung genügen. Ein neu geschaffenes Erfas
sungsmodul für die Tierart Schwein wird erstmalig auf freiwilliger Basis durch
das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr 2019 erprobt und wird 2020
bundesweit eingeführt.
13.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den von ihr geförderten Pro
jekten die fachliche Expertise veterinärmedizinischer Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler für die Erhebung, Auswertung und Beurteilung der amt
lichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemessen berücksichtigt
wird?
Mit Blick auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 12 stellt die Bundesregierung
die notwendige Expertise sicher, indem sie veterinärmedizinische Hochschulein
richtungen, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesforschungsinsti
tute sowie die zuständige Fachabteilung im BMEL einbindet.
14.
Welche weiteren Maßnahmen werden derzeit von der Bundesregierung ge
plant beziehungsweise durchgeführt, um die Erhebung von Befunden in
Schlachthöfen zu standardisieren?
In enger Anbindung an das Projekt „Verbesserung der Befunderhebung und An
passung der Fleischuntersuchungsstatistik an die veränderten Rahmenbedingun
gen“ (siehe Antwort zu Frage 12) wird vom Max-Rubner-Institut in Kulmbach
ein Schulungskonzept für die standardisierte Befunderfassung in der Schlachttier-
und Fleischuntersuchung bei Schwein, Rind und Geflügel erarbeitet. Ein entspre
chendes Modul für die Tierart Schwein steht kurz vor der Fertigstellung und wird
im Frühjahr 2019 zur Verfügung stehen.Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
15.
– 7 –
Welche Kenntnisse über die Methodik, Erhebung und Auswertung hat die
Bundesregierung über den von der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) erst
mals im August 2018 an 19 500 Betriebe herausgegebenen Tiergesundheits
index auf Basis der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und ist die Bun
desregierung vor diesem Hintergrund weiterhin der Meinung, dass die Be
funde aus den Schlachthöfen schwer vergleichbar sind (vgl. Bundestags
drucksache 18/11818, S. 9 f. und
www.agrarheute.com/tier/schwein/qs-berechnet-erstmals-tiergesundheitsindex-547301), und welche Maßnah
men hält sie für nötig, um die Vergleichbarkeit zu verbessern?
Über den „Tiergesundheitsindex“ der QS Qualität und Sicherheit GmbH hat die
Bundesregierung keine Informationen, die nicht unter dem in der Frage angege
benen Link zu finden sind. Dort ist ausgeführt, dass der Index eine Vergleichbar
keit von Zulieferbetrieben desselben Schlachthofs ermöglichen soll. Von einer
schlachthofübergreifenden Vergleichbarkeit ist dagegen nicht die Rede. Bezüg
lich der Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fra
gen 12 und 14 verwiesen.
16.
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der amtlichen Schlachttier- und
Fleischkontrollen um die Anzahl von Gelenkkrankheiten und Klauen- und
Hautverletzungen, vor dem Hintergrund, dass der Tiergesundheitsindex der
QS Gmbh auch die Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unver
sehrtheit des Tierkörpers (Haut, Ohren, Schwanz und Treibspuren) mitein
schließt?
Wenn nein, warum nicht?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 haben amtliche Tierärztinnen und Tier
ärzte an Schlachthöfen die Einhaltung der einschlägigen gemeinschaftlichen und
nationalen Tierschutzvorschriften zu verifizieren. Die amtlichen Inspektionen
können sich bereits auf den gesamten Tierkörper erstrecken, so dass sich die in
Frage stehende Erweiterung erübrigt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
17.
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeige we
gen Verstößen gegen § 17 Nummer 2b des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
gestellt, mit welchem Ergebnis, inklusive Urteilen, und welche Schlussfol
gerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Auf die Antwort zu Frage 19
wird hingewiesen.
18.
Wie viele Eigenkontrollen wurden gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzge
setzes in den schweine- und rinderhaltenden Betrieben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt?
In welcher Form werden diese dokumentiert sowie kontrolliert, und wie be
wertet die Bundesregierung die Effektivität der Eigenkontrollen im Sinne
des Tierwohls?
Wie viele Verstöße wurden mit welchem Ergebnis angezeigt?
Amtliche Tierschutzkontrollen von Nutztierhaltungen beziehen sich auch darauf,
ob Tierhalterinnen und -halter ihrer Pflicht zu betrieblichen Eigenkontrollen
nachkommen. Die Eigenkontrollen sind insbesondere dahingehend zu überprü
fen, ob tierbezogene Merkmale so erhoben und bewertet werden, dass sie Auf
schluss über die Erfüllung der Haltungsanforderungen gemäß § 2 des Tierschutz
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
– 8 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
gesetzes geben. Wie häufig eine Tierhaltung amtlichen Tierschutzkontrollen un
terliegt, hängt auch von der Verlässlichkeit dieser Eigenkontrollen ab. Die Ein
haltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen Behör
den der Länder überwacht. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über de
ren Kontrollergebnisse betriebliche Eigenkontrollen betreffend. Grundsätzlich ist
die Bundesregierung der Auffassung, dass die Eigenkontrollen dem Tierschutz
dienlich sind.
19.
Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Ver
stöße an Falltieren von den Verstößen, die in der Antwort zu den Fragen 14
und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/3195 aufgelistet wurden?
Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, auf der die in Frage
stehende Auflistung beruht, weist Straftaten nach dem Tierschutzgesetz aus, ohne
diese näher zu untergliedern.
20.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
der Personalaufwand für die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak
tion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3195 aufgelisteten Betriebskon
trollen pro Jahr?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Personalaufwand der zu
ständigen Landesbehörden für die in Frage stehenden Kontrollen vor.
21.
Wie viele Schweinekadaver wurden laut Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren in Tierkörperbeseitigungsanlagen (TKBA) oder Ver
arbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) auf mögliche Tier
schutzvergehen untersucht?
Plant die Bundesregierung, hier zukünftig eine verpflichtende unabhängige
Stichprobenkontrolle einzuführen, und wenn ja, in welcher Ausgestaltung,
und wenn nein, warum nicht?
Amtliche systematische Erhebungen zu tierschutzrelevanten Befunden an Falltie
ren in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte werden in Deutsch
land nicht durchgeführt. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Er
kenntnisse darüber vor, wie viele Schweinekadaver in den letzten fünf Jahren in
diesen Betrieben auf mögliche tierschutzrelevante Befunde untersucht wurden.
Für den Vollzug des geltenden Tier- und Verbraucherschutzrechts sind die Län
der zuständig. Diese prüfen derzeit, ob und wie durch Kontrollen in Verarbei
tungsbetrieben für tierische Nebenprodukte Hinweise auf Tierschutzverstöße ge
wonnen werden können. Sollten die Länder zu dem Ergebnis kommen, dass ne
ben dem vorhandenen Instrumentarium weitere Maßnahmen erforderlich sind,
um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften effektiv durchsetzen zu können,
wird die Bundesregierung die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen.Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
22.
– 9 –
Drucksache 19 /5649
Sind der Bundesregierung vergleichbare wissenschaftliche Datenerhebun
gen zu verendeten beziehungsweise getöteten Rindern in VTN oder TKBA
bekannt?
Wenn ja, welche?
Studien aus Österreich 1 und Deutschland 2 zu Befunden an Falltieren in Verarbei
tungsbetrieben für tierische Nebenprodukte sind bekannt und wurden auch in den
Medien aufgegriffen. Bei diesen Studien stehen Untersuchungen von tierschutz
relevanten Befunden an Schweinen und Rindern im Fokus, wobei die Studien an
Rindern nach Kenntnis der Bundesregierung nur in Österreich durchgeführt wur
den. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23.
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen zu einer Tiergesundheits
datenbank, wie sie die Bundestierärztekammer (BTK) vorschlägt, um durch
Vergleichbarkeit und betriebsindividuelle Nutzung durch den Tierhalter und
den bestandsbetreuenden Tierarzt die Tiergesundheit sowie den Tierschutz
in Nutztierhaltungen zu optimieren und durch systematische Erhebung und
Auswertung von Tierschutzindikatoren unter anderem in Schlachtbetrieben
und VTN die Effizienz und Effektivität der behördlichen Kontrollen deutlich
zu verbessern (
www.bundestieraerztekammer.de/presse/2018/03/falltiere/)?Wenn die Bundesregierung hier Potentiale sieht, wann plant die Bundesre
gierung die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Tiergesund
heitsdatenbank, auch zur Nutzung für die Tierschutzüberwachung, zu schaf
fen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung steht der Etablierung einer Tiergesundheitsdatenbank
grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch ist vorher zu klären, welchem Ziel die
Datenbank dienen soll und welche Daten in die Datenbank eingespeist werden
sollen. Damit hängt die Frage nach der Standardisierbarkeit der einzugebenden
Daten zusammen. Weiterhin sind datenschutzrechtliche Fragen zu beachten.
Diese Fragen sind verschiedentlich zwischen Bund und Ländern erörtert worden,
bisher jedoch ohne konkretes Ergebnis. Erst wenn klar ist, welche Daten erhoben
und erfasst werden sollen, kann der Bund eine entsprechende Rechtsgrundlage
schaffen.
24.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung aufgrund der Anzahl der re
gistrierten Verstöße in der Tierhaltung, unsachgemäßen Tötungen, der An
zahl der Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen ergreifen, um
den Zustand der Tiergesundheit auf einzelbetrieblicher Ebene bereits in der
Tierhaltung zu erfassen?
Bis wann sollen diese von wem umgesetzt werden?
Wenn keine geplant sind, warum nicht?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert zahl
reiche Projekte, die sich mit der Bewertung der Tiergerechtheit bzw. mit den The
men Tierwohl- und Tiergesundheitsmonitoring befassen und bestehende Daten
erfassungssysteme nutzen, um auch Rückschlüsse auf das Tierwohl zu ziehen.
1
z. B. Baumgartner J. (2016): „Gefallene Tiere“ aus Tierschutz-Sicht – Erhebungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen. Nutztierhaltung im
Fokus. Informationsbroschüre der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung – IGN, S. 22 – 26.
2
z. B. Große Beilage E. (2017): „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenpro
dukte“, DVG-Verlag ISBN 978-3-86345-389-3.Drucksache 19 /5649
– 10 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Soll von den Schlachthofbefunden einer Tiergruppe auf die Verhältnisse in deren
Herkunftsbetrieb geschlossen werden, bedarf es darüber hinaus der Anwendung
von auf wissenschaftlichen Grundlagen entwickelten und validierten Kriterien
(Tierschutzindikatoren). Vor diesem Hintergrund fördert das BMEL verschie
dene Projekte zur Eignung von Schlachtbefunden als Tierschutzindikatoren. Auf
die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen,
die dazu beitragen, die tierschutzrechtlichen Vorgaben durchzusetzen.
25.
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Rechtsgrundlage dahinge
hend zu ergänzen, dass Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte
(VTN) in § 16b TierSchG aufgenommen werden mit dem Ziel, höhere
Transparenz für höheres Tierwohl zu erreichen und Missstände dort ggf. zu
verfolgen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Damit auch in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte systematische
amtliche Tierschutzkontrollen durchgeführt werden könnten, wäre im Hinblick
auf entsprechende Betretungs- und Untersuchungsrechte und ein Rückverfolgbar
keitssystem für Falltiere zum letzten Herkunftsbetrieb eine Änderung des Tier
schutzgesetzes erforderlich.
Die Länder prüfen derzeit, ob und wie durch Kontrollen in Verarbeitungsbetrie
ben für tierische Nebenprodukte Hinweise auf Tierschutzverstöße gewonnen wer
den können. Sollten die Länder zu dem Ergebnis kommen, dass neben dem vor
handenen Instrumentarium weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Einhal
tung der Tierschutzvorschriften effektiv durchsetzen zu können, wird das BMEL
die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen. Leitgedanke des BMEL wird dabei
sein, die Länder dabei zu unterstützen, die tierschutzrechtlichen Vorgaben durch
zusetzen.
26.
Wie hat sich seit der Einführung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans
(MNKP) nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die Anzahl der registrier
ten Verstöße im Verhältnis zur Anzahl der kontrollierten Betriebe verändert
(bitte bundesweit nach Jahr, Anzahl der kontrollierten Betriebe sowie Be
triebe mit Beanstandungen, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes
binnen Frist < 3 Monate, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes bin
nen Frist > 3 Monate, sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder
Strafverfahrens aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 19/3467, Antwort
zu den Fragen 4 und 5)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der registrierten Verstöße im Verhält
nis zur Anzahl der kontrollierten Betriebe nach VO (EG) Nr. 882/2004 dar:Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19 /5649
– 11 –
Sanktionen
Jahr Kontrollierte
Betriebe Betriebe mit
Beanstandungen Aufforderung, den Verstoß
binnen einer Frist von weniger
als drei Monaten zu beseitigen 3 Aufforderung, den Verstoß
binnen einer Frist von mehr als
drei Monaten zu beseitigen 4 Sofortige Einleitung eines
Ordnungswidrigkeits-
oder Strafverfahrens
2008 38.786 6.524 4.002 568 628
2009 36.721 5.581 4.733 551 827
2010 32.215 6.307 5.753 819 684
2011 29.503 5.761 5.898 719 880
2012 29.718 6.085 6.049 1.148 1.115
2013 33.299 7.489 8.294 1.760 1.557
2014 30.433 5.840 5.992 1.330 1.031
2015 30.489 5.522 6.536 1.353 1.400
2016 32.779 5.797 7.730 893 1.414
2017 29.845 6.127 8.517 761 1.220
27.
Ist die Entwicklung bei der Anzahl der Verstöße gegen den Tierschutz in der
Nutztierhaltung ein Anlass für die Bundesregierung, mehr finanzielle Mittel
zur besseren personellen Ausstattung der für den Tierschutz zuständigen Be
hörden zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, bis wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts sind die Länder zuständig. Diese
entscheiden in eigener Verantwortung über die zugrundliegenden Strukturen so
wie die personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Veterinärverwal
tungen.
28.
Wie viele der in der Antwort zu Frage 26 genannten Verstöße wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beseitigt?
In welchem finanziellen Rahmen bewegten sich die Bußgelder bei den Ord
nungswidrigkeits- und Strafverfahren?
Für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts sind die Länder zuständig. Der
Bundesregierung liegen keine Daten zur Beseitigung von Tierschutzverstößen
oder über die Höhe von Bußgeldern bei den betreffenden Ordnungswidrigkeits-
und Strafverfahren vor.
29.
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Überwachung von
unsachgemäßem Umgang mit kranken Nutztieren und der entsprechenden
Förderung von Sensibilisierung in diesem Themenbereich?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu un
ternehmen, und wenn nein, wieso nicht?
Für die Gewährleistung von Kontrollen nach dem Tierschutzrecht sind die Be
hörden der Länder zuständig. Diese legen fest, welche Kontrollen sie für ausrei
chend und angemessen halten, um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen An
forderungen sicherzustellen. Welche Kontrollfrequenz angemessen und erforder
3
4
Keine sofortige Einleitung des Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.
Keine sofortige Einleitung des Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.Drucksache 19 /5649
– 12 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
lich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. vom Ergebnis der Risikobe
wertung, und kann daher nur von den zuständigen Behörden der Länder beurteilt
werden.
Im Hinblick auf den Umgang mit kranken oder verletzten Einzeltieren und im
Hinblick auf die tierschutzkonforme Tötung von Tieren ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fä
higkeiten einen Schlüsselfaktor für die Gewährleistung des Tierschutzes darstellt.
Daher legt das Tierschutzrecht entsprechende Anforderungen fest. Nach den Re
gelungen des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält oder betreut, über die für
eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des
Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Zudem darf ein Wir
beltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Dar
über hinaus hat, wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche Eigen
kontrollen sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen einge
halten werden. Zu diesem Zweck sind geeignete Tierschutzindikatoren zu erhe
ben und zu bewerten. Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat, wer
Nutztiere hält, sicherzustellen, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere ausrei
chend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
vorhanden sind. Diese Anforderungen müssen zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein, sie
umfassen somit, wenn erforderlich, auch geeignete Fort- und Weiterbildungen.
30.
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen nach einer Kennzeich
nungspflicht von Falltieren, um eine Rückverfolgbarkeit zu realisieren und
ein systematisches und standardisiertes Befunderhebungs- und -bewertungs
verfahren umsetzen zu können (
www.bundestieraerztekammer.de/presse/2018/03/falltiere/)?
Wenn die Bundesregierung dieses Vorhaben positiv bewertet, was gedenkt
die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu unternehmen, und würde
dieses System auch andere Nutztierarten einschließen?
Wenn die Bundesregierung dies nicht positiv bewertet, mit welcher Begrün
dung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
31.
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2016 und 2017 im ökologischen Landbau gehalten (bitte Tabelle auf Bun
destagsdrucksache 18/11818 fortschreiben)?
In Betrieben mit ökologischem Landbau wurden in den Jahren 2016 und 2017
folgende Tierbestände gehalten:
2016
2017
Anzahl
Mastschweine
118.000 135.000
Legehennen 4.900.000 5.300.000
Masthähnchen 1.100.000 1.350.000
Mutterkühe 156.000 155.000
Milchkühe 181.000 225.000
Quelle: AMI Marktbilanz Öko-LandbauDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
32.
– 13 –
Wann beginnt die Bundesregierung mit der Evaluierung der Haltungsbedin
gungen in der Nutztierhaltung für die nächste Landwirtschaftszählung (LZ),
und wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung von Ergebnissen
der nächsten LZ?
Die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates
über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben sieht vor, dass im
Rahmen der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2020 auch der
Merkmalskomplex Haltungsverfahren von landwirtschaftlichen Nutztieren erho
ben wird. Die dabei zu erhebenden Merkmale werden in einer Kommissions
durchführungsverordnung geregelt, deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Eu
ropäischen Union kurz bevorsteht. Die Bundesregierung plant, die Umsetzung
dieser Regelungen in nationales Recht im Rahmen einer Novellierung des Agrar
statistikgesetzes vorzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit
erstellt. Die Bundesregierung rechnet mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse
der Landwirtschaftszählung 2020 durch das Statistische Bundesamt im Laufe des
Jahres 2021.
33.
Plant die Bundesregierung anstelle der LZ die Einführung einer standardi
sierten statistischen Erfassung der Haltungssysteme, in denen Nutztiere ge
halten werden, in kürzeren Intervallen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates
über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben ist der Merkmals
komplex Haltungsverfahren von landwirtschaftlichen Nutztieren bereits im Rah
men der Agrarstrukturerhebung 2026 erneut zu erheben. Anders als in diesem
Jahrzehnt, in dem zehn Jahre zwischen den Erhebungen zu diesem Merkmals
komplex liegen, werden aus der 2026 durchzuführenden Erhebung bereits nach
sechs Jahren und damit in einem kürzeren Intervall neue Daten zu den Haltungs
verfahren vorliegen.
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
– 14 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1 zu Frage 1
Befunde der amtlichen Schlachttieruntersuchung; Angaben in Anzahl der Tiere; Quelle: Statistisches Bundesamt
Merkmalsschlüssel (Erläuterung auf der Folgeseite)
nicht
geschlachtet
Jahr Tierart 201 202 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 2013 Rinder 3.193.712 39.749 7.482 25 4.778 4 0 2.223 471 0 1.449 0 122 3.199.623 Kälber 315.635 191 134 0 4 0 0 0 7 0 15 0 0 315.754 15
58.758.234 679.972 51 2 3.559 0 0 435 1.439 0 6.646 0 494 58.751.145 7.140
Schweine
Hühner
2014
618.149.581 236.524.251 0 0 0 0 0 0 0 0 155.914 0 0 617.993.667 155.914
Puten 37.217.927 1.118.731 0 0 0 0 0 0 0 0 2.596 0 0 37.215.331 2.596
Rinder 3.272.610 689 7.857 2 1.580 2 0 1.176 124 5 1.747 1 71 3.278.649 1.818
Kälber 321.530 12 104 1 4 0 0 2 0 0 29 1 1 321.604 30
58.974.553 2.621 447 6 6.805 0 0 686 529 0 8.382 4 362 58.966.256 8.744
215.768
Schweine
Hühner
2015
641.905.314 223.918.291 0 0 8 0 0 0 0 0 215.768 0 0 641.689.546 Puten 38.014.610 73.949 0 0 16 0 0 0 0 0 346 0 0 38.014.264 346
Rinder 3.255.921 394 10.761 386 1.090 0 79 1.275 20 0 1.265 0 275 3.265.142 1.540
Kälber
Schweine
Hühner
2016
319.686 8 186 0 1 0 0 0 0 0 15 1 0 319.856 16
59.504.034 350.090 288 0 2.930 0 0 136 65 0 7.718 4 494 59.496.106 8.216
83.905
632.786.096 290.238.450 0 4.213 0 68.707 0 0 0 0 83.905 0 0 632.702.191 Puten 37.463.378 205.564 0 0 0 0 0 0 0 0 124 0 0 37.463.254 124
Rinder 3.281.161 732 11.089 22 1.752 0 0 1.557 239 10 1.451 1 290 3.290.508 1.742
Kälber
Schweine
Hühner
2017
1.571
337.387 14 150 0 1 0 0 0 5 0 25 1 0 337.511 26
59.544.430 1.809 285 23 939 0 0 305 24 1 7.777 8 321 59.536.609 8.106
13.626
604.706.200 251.528.378 0 0 40.747 70.016 0 0 0 0 13.626 0 0 604.692.574 Puten 37.676.694 94.190 0 0 90 80 0 0 0 0 2 0 0 37.676.692 2
Rinder 3.202.620 1.112 12.171 8 1.617 0 0 1.290 569 1 1.621 3 161 3.213.006 1.785
Kälber
Schweine
Hühner
Puten
329.188 31 158 0 3 0 0 3 80 0 31 2 0 329.313 33
56.913.300 8.087 264 0 1.884 0 0 1.106 0 88 6.889 3 142 56.906.530 7.034
610.542.505 320.517.212 0 1.600 0 0 0 0 0 0 101.332 0 0 610.441.173 101.332
35.710.935 302.862 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 35.710.933 2
Erläuterung der Merkmalsschlüssel der vorstehenden Tabelle:
Kategorie Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
Untersuchte
Tiere 201 Untersuchte Schlachttiere im Schlachthof einschließlich der Tiere, die bereits im Herkunftsbetrieb untersucht wurden (Abschnitt I, Kapitel II, Teil B, Nr. 1)
202
darunter:
nur Prüfung der Identität und Screening von im Herkunftsbetrieb untersuchten Tieren (Abschnitt IV, Kapitel IV, Teil A, Nr. 4; Kapitel V,
Teil A, Nr. 4; Kapitel VI)
204 Bei Notschlachtungen außerhalb des Schlachthofs: Prüfungen der Bescheinigungen nach Anhang III, Abschnitt I, Kapitel VI, Nr. 5, 6 der VO (EG) 853/2004
(Abschnitt I, Kapitel II, Teil B, Nr. 4)
Zurückstellen
der Schlach
tung 205 Tiere, deren Haut oder Fell so beschaffen ist, dass ein nicht vertretbares Risiko einer Kontaminierung des Fleisches während der Schlachtung besteht (Ab
schnitt II, Kapitel III, Nr. 3) (Anordnen der Reinigung vor Erteilung der Schlachterlaubnis)
206 Tiere, bei denen ein Verdacht auf eine Krankheit oder einen Zustand besteht, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen können (Ab
schnitt II, Kapitel III, Nr. 5) (Weitergehende Schlachttieruntersuchung)
gesonderte
Schlachtung 207 Positive oder zweifelhafte Tuberkulinreagenten oder andere Verdachtsfälle auf Tuberkulose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil E, Nr. 1)
208 Positive oder zweifelhafte Brucellosereagenten oder andere Verdachtsfälle auf Brucellose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil F, Nr. 1)
209 Verdacht auf eine Krankheit oder einer Zustand, der eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen könnte (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 5)
210 Tiere, die einem Programm zur Tilgung oder Bekämpfung spezifischer Tierseuchen oder von Zoonosenerregern unterliegen (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 7)
211 Tiere, bei denen ein Verdacht auf Rückstände von Tierarzneimittel über den nach den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Werten oder Rückstände verbo
tener Stoffe besteht, sind gemäß der Richtlinie 96/23 EG zu behandeln (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 6)
212 Tiere, die klinische Anzeichen einer systemischen Erkrankung oder von Auszehrung (Kachexie) aufweisen (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 4)
213 Tiere zeigen klinische Symptome einer Krankheit (Abschnitt IV, Kapitel V, Nr. 7)
214 Tiere, die eine Krankheit oder einen Zustand aufweisen, der durch Kontakt oder den Verzehr von Fleisch auf den Menschen oder andere Tiere übertragen
werden kann ( Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 4)
215 Gesamtzahl der zur Schlachtung angenommenen oder notgeschlachteten Tiere
Tötungen
(genuss-
untauglich)Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19 /5649
– 15 –
Anlage 2 zu den Fragen 1 und 2
Befunde der amtlichen Fleischuntersuchung für das Jahr 2017; Quelle: Statistisches Bundesamt
Nach Merkmalsschlüssel (Erläuterung auf der Folgeseite) in Kilogramm für Hühner und Puten und ansonsten in Anzahl der Tiere
Tierart 304 305 307 309 310 311 312 401 402 403 404 405 406
Rinder 3.213.006 0 7.295 745 5.557 3.477 6.935 649 70 0 197 8 10
Kälber 329.313 0 5 73 2.830 1 20 5 0 0 1 1 0
56.906.530 56.894.081 0 109 115.178 6.735 24.981 244 6 0 248 18 0
1.123.746.082 0 0 0 0 0 383.027 2 0 0 13 0 0
584.941.622 0 0 0 328 0 0 0 0 0 0 0 0
409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 422 423 424
Rinder 0 0 0 355 2.480 1.580 371 6.755 0 6.659 - - -
Kälber 0 0 0 0 20 67 5 220 0 76 - - -
Schweine 3 0 0 1.691 12.557 3.942 13.292 17.424 0 40.774 - - -
Hühner 0 0 0 460.606 1.757.115 820.748 858.052 1.893.586 1.997 8.254 358.690 1.229.200 4.371.901
Schweine
Hühner
Puten
Puten
0 0 42 88.647 9 687.916 2.582 1.193.050 0 356 874.571 861.762 1.081.564
425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 439 440 441
Rinder - - - - 4.205 0 0 0 10 3 53 1 72
Kälber - - - - 174 0 0 0 0 0 3 0 1
Schweine - - - - 28.052 0 0 1.135 19 0 7 461 9.032
2.341.887 73.740 903.587 3.349 1.253.571 0 0 0 0 0 4 237.702 317.182
94.774 85 98 72 489.871 0 0 0 0 0 0 0 270
442 443 444 602 603 604 613 614 615 616 617 618 619
309 1.844 25.631 1.708 132.786 19.611 125.997 71.019 29.788 125.998 190.717 64.685 21.920
Hühner
Puten
Rinder
Kälber
Schweine
Hühner
Puten
7 38 618 10 3.209 105 9.025 1.010 578 1.032 1.000 3.718 994
374 1.464 132.410 10.521 2.134.568 108.358 5.039.585 2.853.123 1.841.122 4.773.632 516.013 1.059.130 414.019
237.187 370.610 17.498.983 14 365.262 2.258 1 17 27.371 26 185.233 18 44.025
70 1.598.995 6.974.734 10.919 5.793.720 9 0 2 166.181 191 461.499 44 39.768
Erläuterung der Merkmalsschlüssel der vorstehenden Tabelle:
Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
304 Fleischuntersuchungen
305 Untersuchungen
zum Nachweis von Trichinen nach VO (EG) Nr. 2075/2005
307 zum Nachweis von Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) (Abschnitt I, Kapitel II, Teil F, Nr.
1 b)
309 zum Nachweis anderer Tierkrankheiten (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b i)
310 zum Nachweis von Rückständen und Schadstoffen (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b ii)
311 zum Nachweis der Nichteinhaltung mikrobiologischer Kriterien (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b iii)
312 zum Nachweis anderer Faktoren (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b iv)
401 Fleisch entspricht nicht den im Gemeinschaftsrecht festgelegten einschlägigen mikrobiologischen Kriterien (Abschnitt II, Kapitel
V, Nr. 1 g)
402 Cysticercose (Finnen) (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil B, Nr. 1)
403 Trichinose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil C, Nr. 2)
404 Parasitenbefall (sonstige) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 h; Abschnitt IV, Kapitel VIII, Teil A, Nr. 3 e v)
405 Rückstände oder Verunreinigungen oberhalb der im Gemeinschaftsrecht festgelegten Werte (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 i)
406 Fleisch, welches von Tieren oder Schlachtkörpern stammt, die Rückstände verbotener Stoffe aufweisen oder von Tieren stammt,
die mit verbotenen Stoffen behandelt wurden (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 j)
409 Unzulässige Behandlung mit Dekontaminierungsmitteln (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 l)
410 Unzulässige Behandlung mit ionisierenden oder UV-Strahlen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 m)
411 Radioaktive Strahlung übersteigt die zulässigen Höchstwerte gemäß den Gemeinschaftsvorschriften (Abschnitt II, Kapitel V,
Nr. 1 o)
412 Unzureichende Ausblutung (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)Drucksache 19 /5649
– 16 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
413 Organoleptische Anomalien, insbesondere ausgeprägter Geschlechtsgeruch (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
414 Fleisch von abgemagerten Tieren (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 q)
415 Verunreinigungen, Verschmutzung durch Fäkalien oder sonstige Kontamination, oder Tierkörper enthält spezifiziertes Risikomate
rial (sofern dies nicht nach Gemeinschaftsvorschrift zulässig ist) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 r, s)
416 Fleisch von Tieren, die an einer Allgemeinerkrankung leiden (wie generalisierte Septikämie, Pyämie, Toxämie oder Virämie (Ab
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 f)
417 Mykobakteriosen
418 Generalisierte Tumore und Abszesse (wenn sie in verschiedenen inneren Organen oder der Muskulatur vorkommen) (Abschnitt II,
Kapitel V, Nr. 1 p; Abschnitt IV, Kapitel VIII, Teil A, Nr. 3 e ii)
422 bei Geflügel:
Entzündung der Gelenke (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
423 Hämatome, Verletzungen, Vernarbungen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
424 Tiefe Dermatitis, infizierte Brustbeulen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
425 Bauchfellentzündung, Aszites (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
426 Veränderungen am Herzbeutel oder Herzen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
427 Veränderungen an der Leber (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
428
Eileiterentzündung (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
429 Andere pathophysiologische Veränderungen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
430 Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil A)
431 Paratuberkulose (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
432 Rotlauf (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
433 Salmonellose (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
434 Andere Krankheiten der OIE-Liste insgesamt (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
439 Fehlende Schlachttieruntersuchung bzw. Fehlen der erforderlichen Informationen zur Lebensmittelkette (Abschnitt II, Kapitel V,
Nr. 1 a sowie Abschnitt II, Kapitel II, Nr. 3)
440 Nicht oder nicht rechtzeitig bzw. unvollständig ausgeführte Fleischuntersuchung (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 1 sowie Ab
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 b)
441 Fleisch von verendeten, tot geborenen, ungeborenen oder vor dem Erreichen des Alters von 7 Tagen geschlachteten Tieren (Ab
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 c)
442 Tier wurde mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten für untauglich erklärt (Abschnitt II, Kapitel V. Nr. 1 u)
443 Fleisch kann nach dem Urteil des amtlichen Tierarztes ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen oder ist aus
anderen Gründen genussuntauglich (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 u)
444 Anzahl untaugliche Tiere insgesamt
602 Tierkörperteile entsprechen nicht den im Gemeinschaftsrecht festgelegten einschlägigen mikrobiologischen Kriterien (Abschnitt II,
Kapitel V, Nr. 1 g)
603 Lokal begrenzte Veränderungen, die gründlich entfernbar sind (Abszesse, Entzündungen, Ödeme, Gelenkerkrankungen, sonstige
Gewebserkrankungen) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
604 Anomalien in der Konsistenz (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
613 Lunge (Pneunomie) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
614 Brustfell (Pleuritis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
615 Herz (Pericarditis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
616 Leber nach Parasitenbefall (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
617 Sonstige Leberbefunde (z.B. Fettleber, Zirrhose, Hepatitis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
618 Veränderungen der Nieren (z.B. Zysten) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
619 Entzündliche Veränderungen im Magen-Darm-Trakt (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 17 –
Drucksache 19 /5649
Anlage 3 zu Frage 11
Laufende Förderprojekte des BMEL zur Erhebung von Tierwohlindikatoren am Schlachthof
Thema Zuwendungsempfänger Beginn Ende
Bundes-
mittel
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 1 Stiftung Tierärztliche Hoch
schule Hannover 19.04.2017 18.12.2019 208.404 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 2 Universität Kassel 19.04.2017 18.12.2019 165.533 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 3 Ludwig-Maximilians-Uni
versität München 19.04.2017 18.12.2019 105.175 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 4 Hochschule Osnabrück 19.04.2017 18.12.2019 127.397 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 5 CLK GmbH 19.04.2017 18.12.2019 487.413 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 1 Stiftung Tierärztliche Hoch
schule Hannover 15.01.2017 30.06.2020 241.578 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 2 Verein zur Förderung der
bäuerlichen Veredelungs
wirtschaft e. V. 15.01.2017 30.06.2020 211.504 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 3 Landwirtschaftskammer
Niedersachsen 15.01.2017 30.06.2020 117.811 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 4 Dr. Hubert Gerhardy – Mar
keting Service Gerhardy 15.01.2017 30.06.2020 146.765 €Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.comDruck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.deISSN 0722-8333
[*/quote*]