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Author Topic: Reform des Tierschutzgesetzes: Kadaver sollen kontrolliert werden  (Read 195 times)

Krik

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Wir dürfen das kopieren.

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19.12.2020
Reform des Tierschutzgesetzes: Kadaver sollen kontrolliert werden

Kontrollen in Entsorgungsbetrieben – Studie legte 2017 erhebliche Probleme offen
Osnabrück (ots) – Amtstierärzte sollen künftig in Tierkörperbeseitigungsanlagen Kadaver von Schweinen und Rindern auf mögliche Tierschutzverstöße hin untersuchen. Das sehe ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Reformvorschlag ist eine Reaktion auf eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 2017: Wissenschaftler hatten in sogenannten Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte Hinweise auf massive Tierschutzprobleme in der Schweinehaltung entdeckt.

Die Forscher um die Professorin und Veterinärmedizinerin Elizabeth große Beilage hatten hochgerechnet, dass täglich möglicherweise bis zu 1200 Schweine in den Anlagen entsorgt werden, die zu Lebzeiten „länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden“ erlitten haben. Das ist nach dem Tierschutzgesetz zwar verboten, blieb aber bislang weitgehend unentdeckt, da die Kadaver der Tiere entsorgt werden. Die entsprechenden Anlagen fallen nicht in die Zuständigkeit der Amtstierärzte. Künftig sollen sie „stichprobenartig“ die rund 20 Entsorgungsbetriebe in Deutschland kontrollieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf auch eine Kennzeichnungspflicht für Mastschweine vor. So sollen mögliche Tierschutzverstöße auf die Höfe zurückverfolgt werden können. Die Bundesregierung geht von Mehrkosten für die Schweinehalter in Höhe von etwa zwei Millionen Euro aus. Rinder tragen bereits entsprechende Ohrmarken.

Die entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz eingefordert hatten die Bundesländer mit einem Antrag im Bundesrat. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) begrüßte den Reformvorschlag aus dem Bundesministerium. Es werde eine „echte Regelungslücke“ geschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Verbandsanhörung.
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Leider nur vage Hinweise. Also suchen!


Ein langer und guter Artikel:

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Wirtschaft
16.11.2017, 12:30 Uhr
Studie deckt Missstände auf
Vergessene Schweine: Wie Tierschutzverstöße verschwinden


Von Dirk Fisser

Osnabrück. Eine wissenschaftliche Untersuchung beleuchtet das verborgene Schicksal der Schweine, die es nicht bis zum Schlachthof schaffen. Die Ergebnisse legen Missstände in der Tierhaltung offen. Der Verband der Schweinehalter will nun handeln.

Mit etwa 50 Metern pro Sekunde schnellt der Bolzen auf den Schweineschädel nieder. Tock. Das Tier verliert das Bewusstsein. Ein Stich durchtrennt die Hauptschlagader, Blut fließt aus dem Körper. Viel Blut. Das Herz bleibt stehen. Das Schwein ist tot.

In der Theorie ist das alles ganz einfach. Und nur die lernen angehende Landwirte in Deutschland in aller Regel. Mit Abschluss der Berufsausbildung erhalten sie automatisch die Berechtigung, ein Tier zu töten. Ausreichend praktisch darauf vorbereitet sind viele nicht. Dabei müssen sie kranke oder verletzte Tiere töten, um länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zu unterbinden. So will es das Tierschutzgesetz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Theorie und Praxis

Aber auch das ist nur Theorie. Praktisch fallen Verstöße kaum auf. Und das, obwohl sie in einer Häufigkeit auftreten, die über das Ausmaß des Einzelfalls hinausgeht. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Untersuchung einer Professorin der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Elisabeth große Beilage hat sich Hunderte Schweinekadaver angeschaut, die an vier Tierkörperbeseitigungsanstalten angeliefert worden sind. Aus großen Mastbetrieben, von kleinen Bauernhöfen, aus sechs Bundesländern insgesamt. Es ist die erste wissenschaftliche Untersuchung dieser Art in Deutschland. Sie legt schonungslos Tierschutzprobleme offen.
[...]
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mehr:
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/979876/vergessene-schweine-wie-tierschutzverstoesse-verschwinden




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Tierschutz
8. Februar 2018
Das verborgene Schicksal der Falltiere

Schwer erkrankte oder verletzte Schweine werden in Deutschland viel zu oft nicht angemessen versorgt. Verstöße gegen das Tierschutzrecht kommen häufig vor.

Von Dr. med. vet. Viola Melchers

Über ein Fünftel der in Deutschland lebend geborenen Ferkel wird nicht zum Schlachtschwein, sondern verendet vorher. Diese Falltiere werden in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) angeliefert und von den amtlichen Kontrollen am Schlachthof nicht erfasst.
[...]
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mehr:
https://www.tfa-wissen.de/das-verborgene-schicksal-der-falltiere



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Branche reagiert auf Tierschutzverstöße bei Schweinen

Wiebke Herrmann, agrarheute
am Donnerstag, 16.11.2017 - 12:17

Eine Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover stößt umfängliche Maßnahmen in der Schweinebranche an.

Eine Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) zeigt, dass an vielen Schweinekadavern Hinweise auf Tierschutzvergehen am lebenden Tier zu finden sind. Die Wissenschaftler um Prof. Dr. Elisabeth große Beilage untersuchten hierfür auf verschiedenen Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) Schweinekadaver.

Praktikable Lösungen sind gefragt

Der praktische Teil der TiHo-Studie wurde bereits Anfang 2016 durchgeführt. Seitdem ist die Branche für die Themen „Umgang mit kranken und verletzten Schweinen“ und „Nottötung von Schweinen“ sensibilisiert. Auch bei den Kontrollbehörden ist die Sachlage stärker in den Fokus gerückt. Der Schweinesektor geht aufgrund der Ergebnisse jetzt in die Offensive und hat verschiedene Maßnahmen angekündigt, die die Situation künftig verbessern sollen:

    So lassen Beratungsorganisationen ihre Fachberater weiterbilden, damit diese das Wissen an die Schweinehalter weitertragen können.
    Verschiedene Lehreinrichtungen werden vermehrt Schulungen zu dem Themenfeld anbieten.
    Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt aktuell einen Leitfaden. Er soll als Entscheidungshilfe dienen.
    Auch die DLG arbeitet derzeit an einem entsprechenden Leitfaden für Tierhalter.

Auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschalands e.V (ISN). will die Bemühungen für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung verstärkt unterstützen und Schweinehalter für das Thema sensibilisieren. Hierfür seien nicht nur Schulungen nötig, sondern auch praxistaugliche Verfahren zur Nottötung. Denn hier gebe es wenig praktikable Lösungen - und das sei ein wesentlicher Grund, warum sich die Nottötung in der Praxis so schwierig gestalte.

Kurzfristig breit angelegte Schulungen

Trotzdem lässt sich an den Ergebnissen der Studie nichts zu beschönigen, mahnt der ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Kranke Tiere sind fachgerecht zu behandeln und unterzubringen und – falls erforderlich – rechtzeitig und fachgerecht notzutöten. Die Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergab, dass bei 13,2 Prozent der Mastschweine und 11,6 Prozent der Zuchtschweine Anzeichen für länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu erkennen gewesen wären. Als Hinweise werden stark abgemagerte Schweine oder wund gelegene Stellen an den Tierkörpern genannt.

Die ISN fordert schnelle Lösungen im Sinne jedes ordentlich arbeitenden Tierhalters.Hierfür müssten beispielsweise kurzfristig breit angelegte Schulungen anlaufen.
Mit Material von ISN, Presseportal, Neue Osnabrücker Zeitung
[...]
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mehr:
https://www.agrarheute.com/tier/schwein/branche-reagiert-tierschutzverstoesse-schweinen-540347


Das Problem ist lange bekannt, auch im Ausland, zum Beispiel Österreich. Die eigentliche Studie lief in 2016. Vor VIER Jahren!

Den Schweinehaltern KANN es nicht entgangen sein. Sie sind es doch, die die toten Tiere beseitigen. Sie sind es, die WISSEN, aber nicht ausreichend handeln.

VIER JAHRE!


Die Tierärzte wissen es auch!

So schreibt der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.:
     
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Die Leiden der Nutztiere - Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen gefordert

    Geschrieben von Holger Vogel   
    Zuletzt aktualisiert: 06. April 2018

Rund ein Fünftel aller Schweine in Deutschland erreicht den Schlachthof nicht. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Arbeit der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Hochgerechnet sind das mehr als 13 Millionen Tiere, die die Mast nicht überleben. Statt im Schlachthof landen sie in Tierkörperbeseitigungsanlagen.

Gequält oder fehlgetötet - auch in Mecklenburg-Vorpommern (MV)?

Nach aktuellen Recherchen der ARD-Sendung Report Mainz haben Tierärzte in einigen Anlagen Kadaver untersucht. Sie belegen, dass Tiere gequält oder unsachgemäß getötet wurden. Solche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz passieren auch bei uns im Land, ist Holger Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst, überzeugt.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Toedliche-Massentierhaltung-Nutztiere-im-Muell,nordmagazin50404.html

Tierkörperbeseitigung statt Schlachthof

......Zu krank für den Schlachthof, dann landen die Tiere in der Tierkörperbeseitigungsanlage in Malchin.
Täglich landen in der Tierkörperbeseitigungsanlage in Malchin verendete Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde. Guntram Wagner, Veterinäramtsleiter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, geht davon aus, dass Tiere darunter sind, die vor ihrem Tod gequält wurden. Denn er kennt Ergebnisse tierärztlicher Untersuchungen aus anderen Anlagen. Was Wagner aber am meisten erschreckt, ist die große Zahl. Über 60 Prozent der Tiere werden nicht sachgerecht getötet.

"Wir müssen nicht Tierquäler schützen"

Auf Initiative der Veterinäre wurden 2016 in Malchin zwei Wochen lang Kadaver untersucht. Dabei fanden die Veterinäre bei fast sechs Prozent der verendeten Tiere Auffälligkeiten. Auch der Bauernverband befürwortet diese Untersuchungen. Im Gegensatz zum Landwirtschaftsministerium sieht Amtstierarzt Wagner durchaus Möglichkeiten, genauer hinzusehen. "Ich wünschte mir ein bisschen mehr Mut. Wir müssen nicht Tierquäler schützen." Wenn verendete Tiere beim Abholen mit einer Marke versehen würden, dann könnten Halter bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden.

Bauernverband: Sachliche Gespräche fortsetzen

Bauerverbandspräsident Detlef Kurreck rief Tierhalter dazu auf, Gesetze und ethische Normen einzuhalten. In der Diskussion um Untersuchungen von Tierkadavern in der Tierkörperbeseitigungsanlage in Malchin unterstütze der Verband die Initiative von Tierärzten für regelmäßige Kontrollen und eine Kennzeichnung der toten Tiere. So könnten bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz die Halter ermittelt werden. "Wir haben verabredet, dass wir das Thema sachlich mit den Fachleuten diskutieren. Diese Diskussion ist noch nicht zu Ende. Es ist aber schon aufgezeigt worden, was gemacht werden müsste", sagte Kurreck NDR 1 Radio MV.


Tierquälerei: Schweine und Rinder für den Müll

Landen auch in Mecklenburg-Vorpommern Tausende Schweine und Rinder auf dem Müll? Report Mainz hat darüber berichtet, dass ein Fünftel der Schweine aus deutschen Tierställen die Mast nicht überleben. Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover belegt tierschutzrechtliche Verstöße. Viele Tiere haben sich vor ihrem Tod lange gequält. Auch aus MV gibt es Stichproben, die auf Gleiches gestoßen sind. Deshalb haben Veterinäre bereits vor zwei Jahren von Landwirtschaftsminister Backhaus gefordert, dass die angelieferten Tierkadaver in MVs einziger Tierkörperbeseitigungsanlage in Malchin stichprobenartig untersucht werden, um schwarze Schafe zu finden. Minister Backhaus lehnte dies jedoch ab.

Quelle: NDR, Nordmagazin, Mittwoch, 04. April 2018, 19:30 bis 20:00 Uhr

Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) Hannover sorgt für Aufsehen in der Landwirtschaft. Sie zeigt erstmals, in welchem Ausmaß, es in der Schweinehaltung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt. Elisabeth große Beilage, Veterinärwissenschaftlerin in Hannover, untersuchte im Frühjahr gemeinsam mit Kollegen Hunderte toter Schweine, die wegen Krankheit nicht in den Schlachthof, sondern bereits getötet zur Entsorgung in die Tierkörperbeseitigung gebracht worden waren. Laut dieser Studie werden deutschlandweit jeden Tag rund 1.200 Schweine in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt, die zu Lebzeiten unter länger anhaltenden und erheblichen Schmerzen gelitten haben müssen. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet.

Auch Mängel bei der Tötung festgestellt
Die für die Studie untersuchten toten Tiere stammten aus sechs Bundesländern. 13 Prozent der Mast- und 12 Prozent der Zuchtschweine wiesen der Wissenschaftlerin zufolge Hinweise auf, die auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hindeuteten. Daneben seien auch erhebliche Mängel bei der Betäubung und Tötung der Tiere festgestellt worden. Laut NOZ-Bericht sollen die Schweine mit einen Bolzenschuss oder einen Schlag auf den Kopf betäubt worden sein, der gesetzlich vorgeschriebene Entblutungsstich, bei dem das Tier anschließend verblutet, aber wurde nicht getätigt.

Mehr als nur Einzelfälle: Die Studie der Wissenschaftlerin große Beilage zeigt, dass kranke oder verletzte Tiere zum Beispiel nicht angemessen versorgt werden. Das gehe mit Blick auf die Anzahl solcher Tiere sehr deutlich über das Maß gelegentlicher Einzelfälle hinaus, erklärte die Professorin NDR 1 Niedersachsen. An den Ergebnissen der Studie gebe es nichts zu beschönigen, so Thorsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands mit Sitz in Damme (Landkreis Vechta). Besonders die Defizite bei der Nottötung im schweren Krankheitsfall wolle man nun mit kurzfristigen Schulungen für Bauern und Tierärzte angehen.

"Das gehört sofort geändert": Den nicht fachgerechten Umgang mit kranken Schweinen verurteilt auch das Landvolk des Landkreises Cloppenburg. Das gehöre "sofort geändert", sagte der Vorsitzende Hubertus Berges. Er verwies darauf, dass die Landwirte regelmäßig geschult würden, wie sie mit kranken und verletzten Tieren umgehen müssten. Viele Berufskollegen seien auch bereit, sich den Problemen zu stellen. Die Region Südoldenburg mit den Kreisen Cloppenburg und Vechta zählt als Hochburg der Schweinehaltung in Deutschland.

Quelle: NDR 1, Niedersachsen, Aktuell, 16.11.2017, 14:00 Uhr

Alle Interviews als mp4-Stream zum Download:
 
zip2018 NDR - Die Leiden der Nutztiere - Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen gefordert Beliebt
Download
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mehr:
https://www.amtstierarzt.de/verbandsnachrichten/1222-die-leiden-der-nutztiere-kontrollen-in-tierkoerperbeseitigungsanlagen-gefordert

VIEL MEHR:
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
Geschäftsstelle
In der Au 1, 96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
Fax: 09575 / 9814880
Internet: http://www.amtstierarzt.de



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Aktuelle Meldungen
12.12.2017
Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 16. November 2017 über eine Studie der Außenstelle für Epidemiologie der TiHo in Bakum, für die in Tierkörperbeseitigungsanlagen Schweinekadaver untersucht wurden. Hier finden Sie die Zusammenfassung der Studie:

Einleitung

In den weltweit ersten, systematischen Untersuchungen an Falltieren in Österreich konnte gezeigt werden, dass Nutztiere (Schwein, Rind) sehr häufig mit tierschutzrelevanten Befunden zur Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) angeliefert werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass (zu) viele Falltiere vor dem Verenden bzw. der Tötung unnötige Schmerzen und langanhaltende Leiden zu erdulden haben und dem verborgenen Schicksal der gefallenen Tiere daher deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, als es bisher der Fall ist (Baumgartner 2014). Nachfolgend wird eine in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN, synonym TBA) in Deutschland durchgeführte Untersuchung vorgestellt.

Material und Methoden

Die Studie wurde im Zeitraum Januar bis April 2016 in vier VTN in verschiedenen Regionen in Deutschland durchgeführt. An insgesamt 19 Untersuchungstagen wurden Schweine aus sechs Bundesländern untersucht. Die Befunderhebung erfolgte im Wesentlichen durch eine äußere Besichtigung und war auf die Erhebung tierschutzrelevanter Befunde ausgerichtet, die auch für einen Tierhalter erkennbar und bewertbar gewesen wären.

Ergebnisse

Bei insgesamt 57 Anlieferungen (= LKW Ladungen) konnten alle Mastschweine (n = 485) und Zuchtschweine (n = 128) auf tierschutzrelevante Befunde untersucht werden.  Bei 13,2% (n = 64) dieser Mastschweine und 11,6% (n = 17) der Zuchtschweine waren Befunde zu erheben, bei denen davon auszugehen war, dass sie mit länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden verbunden waren. Bei Ferkeln war eine entsprechende Häufigkeit nicht exakt zu ermitteln, da eine genaue Erfassung aller angelieferten Ferkel aufgrund der hohen Anzahl nicht möglich war. Zu den Befunden, die als Ursache länger anhaltender erheblicher Schmerzen und/oder Leiden angesehen wurden, gehören Kachexie, chronische eitrige Gelenkentzündungen, tiefgehendes Panaritium, chronische Entzündungen infolge Verletzung/Abriss von Afterklauen, tiefgehende Bissverletzungen an Schwanz oder Ohren mit chronischer Entzündung, großflächige oder tiefgehende Verletzungen an Hernien, Rektumstrikturen sowie tiefgehende Hautläsionen durch Dekubitus/Ulkus.

Zur eingehenden Beschreibung der Befundvariationen wurde neben den Schweinen, die aus Anlieferungen stammten, bei denen alle Schweine untersucht wurden, gezielt eine größere Anzahl von Tieren mit auffälligen Befunden in die Untersuchung aufgenommen. Diese Tiere stammten aus den genannten 57 Anlieferungen sowie aus weiteren Lieferungen, bei denen es aber aufgrund der Verhältnisse bei der Anlieferung oder der hohen Anzahl der Schweine nicht möglich war, jeweils alle Tiere zu untersuchen. Insgesamt wurden an den 19 Untersuchungstagen 463 Schweine (137 Ferkel, 272 Mastschweine, 54 Zuchtschweine) einzeln erfasst. Bei 323 Schweinen war aufgrund der Ausprägung der Befunde davon auszugehen, dass die betroffenen Tiere länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden ausgesetzt waren § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz (TierSchutzG). Tierschutzrelevante Befunde, die nicht im Sinne des § 17 Nr. 2b TierSchG bewertet wurden, waren bei weiteren 69 Schweinen festzustellen. Zudem waren 71 Tiere als „Kontrollgruppe“ dokumentiert worden.

 Verstöße gegen das TierSchG wurden zudem auch an Tierkörpern festgestellt, bei denen anhand der Befunde von einer Tötung auszugehen war. Eine mangelhafte Durchführung der Betäubung und/oder Tötung war bei 61,8% der insgesamt 165 Schweine festzustellen, die Anzeichen einer Tötung aufwiesen.

Diskussion

In Deutschland verenden jährlich etwa 13,6 Mio Schweine – entsprechend 21% der lebend geborenen Tiere – vor der Schlachtung und werden zur unschädlichen Beseitigung in VTN verbracht. Anders als Schweine am Schlachthof, unterliegen VTN bisher nicht der amtlichen Aufsicht auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz(§ 1b Abs. 1 TierSchG). In der hier vorliegenden Studie wurden bei 13,2% der Mastschweine und 11,6% der Zuchtschweine tierschutzrelevante Befunde festgestellt, bei denen davon auszugehen war, dass sie zu länger anhaltenden erheblichen Leiden des betroffenen Tieres geführt hatten. Die veterinärmedizinische Feststellung länger anhaltender erheblicher Schmerzen und/oder Leiden kann juristisch als Straftatbestand gewertet werden (§ 17 Nr. 2 TierSchG). Ein Anteil von mehr als 10% Mast- und Zuchtschweine, die bei Anlieferung in den VTN Befunde aufweisen, die auf vorhergehende länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden schließen lassen, geht deutlich über den Umfang seltener Einzelfälle hinaus und sollte unbedingt Anlass sein, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Abstellung zu ergreifen.

Die Ergebnisse lassen weiterhin den Schluss zu, dass bei etwa 20% der in VTN Betrieben angelieferten Schweine eine Euthanasie/Tötung unumgänglich gewesen wäre. Bezogen auf die Gesamtpopulation wären das etwa 1,17 Mio Schweine pro Jahr. Der Umfang belegt die Bedeutung und Notwendigkeit  einer sachkundig durchgeführten Tötung.

Empfehlungen

Aus den Ergebnissen der vorliegenden Studie werden für die beteiligten Personen und Institutionen sowie den Gesetzgeber folgende Empfehlungen abgeleitet:

Tierhalter

Schweinehalter sollten durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den angemessenen und rechtskonformen Umgang mit kranken/verletzten Einzeltieren sensibilisiert und geschult werden. Im Fokus von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollte die frühzeitige Erkennung erkrankter/verletzter Einzeltiere und deren adäquate Unterbringung und Behandlung stehen. In diesem Zusammenhang ist ein Schwerpunkt auf die sichere Erkennung des Zeitpunktes zu legen, an dem eine Euthanasie oder Tötung unausweichlich wird. Die Sachkunde der Tierhalter/-betreuer zur Tötung von Schweinen sollte durch ein Fortbildungsangebot mit Schwerpunkt auf die praktische Durchführung solcher Maßnahmen deutlich verbessert werden.

Praktizierende Tierärzte

Die bestandsbetreuenden Tierärzte sollten stärker als bisher sensibilisiert werden, den Umgang mit erkrankten/verletzen Einzeltieren in der Bestandsbetreuung und Beratung zu thematisieren. Tierärzte könnten zudem eine wichtige Rolle bei der praktischen (und theoretischen) Ausbildung der Tierhalter/-betreuer in der Durchführung der Tötung übernehmen.

Überwachungsbehörden und Gesetzgeber

Den Überwachungsbehörden wird empfohlen, den Erfolg der genannten Maßnahmen zu überprüfen, indem die Kontrollen noch mehr auf die am meisten schutzbedürftigen, schwer kranken/schwer verletzten Schweine fokussiert werden. Dazu sollten regelmäßig stichprobenartige Kontrollen in VTN durchgeführt werden. Da in VTN zielgerichtet die Tiere mit dem höchsten Risiko für tierschutzrelevante Befunde untersucht und zudem an einem Untersuchungstag auch Schweine aus vielen verschiedenen Beständen kontrolliert werden können, ist zu erwarten, dass solche risikoorientierten Kontrollen innerhalb des Einzugsgebietes einer VTN personal-neutral umgesetzt werden können.

Dem Gesetzgeber wird empfohlen die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ergänzen, dass VTN in § 16 1 b TierSchG aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte eine verpflichtende Kennzeichnung von Falltieren vorgeschrieben werden, um die Rückverfolgung zu allen Herkunftsbetrieben zu gewährleisten. Derzeit wäre die Rückverfolgung nur zu kleinen und vor allem zu sehr großen Beständen bzw. zu geschlossenen Systemen sicher möglich; im Sinne der Gleichbehandlung sollten aber die Voraussetzungen für die Rückverfolgbarkeit zu allen Beständen geschaffen werden.

Die vorliegende Studie kann als Grundlage für die Entwicklung eines systematischen und standardisierten Befunderhebungs-/-bewertungsverfahrens dienen. Weiter wird empfohlen, das Verfahren der Begutachtung zu standardisieren und durch eine den Amtstierärzten übergreifend zur Verfügung stehende Datenbank zu vereinfachen.

© 2020 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Tel.: +49 511 953-60
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mehr:
https://www.tiho-hannover.de/aktuelles-presse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen/article/untersuchungen-an-verendeteng-1/
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Re: Reform des Tierschutzgesetzes: Kadaver sollen kontrolliert werden
« Reply #1 on: December 19, 2020, 06:32:17 AM »

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/056/1905649.pdf

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Deutscher Bundestag
Drucksache
19. Wahlperiode
19/5649
09.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann,
Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/5277 –
Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung


Vorbemerkung der Fragesteller
Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine
notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleisch­
produktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung
von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse
gewonnen, weshalb viele Aspekte der Nutztierhaltung nach Ansicht der Frage­
steller eine neue Bewertung benötigen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2017 29 845 nutztierhal­
tende Betriebe auf der Grundlage der Entscheidung 2006/778/EG der Europäi­
schen Kommission kontrolliert. In durchschnittlich jedem fünften dieser Be­
triebe (6127 der kontrollierten Unternehmen) stellten die Veterinärämter Zuwi­
derhandlungen gegen eine tierschutzrechtliche Bestimmung fest (vgl. Bundes­
tagsdrucksache 19/3467). In 1 220 Fällen wurde sogar umgehend ein Ordnungs­
widrigkeit- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet (ebd.). Darüber hinaus
wurde bekannt, dass die Kontrollintervalle von nutztierhaltenden Betrieben in
Deutschland auf Basis der Entscheidung der Europäischen Kommission
2006/778/EG oft mehrere Jahrzehnte betragen und sich je nach Bundesland
deutlich unterscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3195). In Verarbeitungs­
betrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) lässt die aktuelle Gesetzeslage
keine routinemäßigen Kontrollen der für den Tierschutz zuständigen Behörden
zu.
Der aus Sicht der Fragesteller bestehende generelle Eindruck eines Tierschutz­
notstandes in der Nutztierhaltung wird durch jüngste wissenschaftliche Studien
und die Ergebnisse von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in Schlachthö­
fen verstärkt. Im Jahr 2016 ergab eine Untersuchung zur Gesundheit von
Schweinen vor der Schlachtung, dass ein Großteil der Tiere in Deutschland
Klauenverletzungen aufwies (vgl. Gareis et al. 2016: Prävalenz von Hilfs­
schleimbeuteln – Bursae auxiliares – und Klauenverletzungen bei Mastschwei­
nen zum Schlachtzeitpunkt – Ergebnisse einer Studie an vier Schlachthöfen).
Durch die wissenschaftliche Studie „Untersuchungen an verendeten/getöteten
Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“ von
Prof. Dr. Elisabeth große Beilage von der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 7. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.Drucksache 19 /5649
– 2 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Hannover konnten schwere Mängel beim Umgang mit kranken oder verletzen
Tieren in schweinehaltenden Betrieben nachgewiesen werden. Ende 2017 ver­
öffentlichte die TiHo Zahlen, die dringenden Verbesserungsbedarf aufzeigten.
Bei rund 13 Prozent der Mastschweine und rund 12 Prozent der Zuchtschweine
sei davon auszugehen, dass sie längere Zeit vor ihrem Tod mit „mit erheblichen
Schmerzen und/oder Leiden“ lebten. Mehr als 10 Prozent der Mast- und
Zuchtschweine aus den vollständig untersuchten 57 Lieferungen hätten vor ih­
rem Tod lange gelitten. Laut der TiHo-Studie wäre bei etwa 20 Prozent der in
VTN-Betrieben angelieferten Schweine eine Nottötung bzw. Euthanasie unum­
gänglich gewesen. „Unter Zugrundelegung der Schweinebestände in Deutsch­
land müssen wir von etwa 1,17 Millionen Schweine jährlich ausgehen“ (große
Beilage, Prof. Dr. Elisabeth, „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schwei­
nen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN)“, 2017, siehe
www.tiho-hannover.de/aktuelles-presse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen/
article/untersuchungen-an-verendeteng-1/).
Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Studien werden durch die Auswertung
der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen des zweitgrößten Schlachthofbe­
treibers in Deutschland, Vion GmbH, gestützt. Nach den Auswertungen der Ge­
sundheit der angelieferten Tiere aus dem zweiten Quartal 2018 hatten rund 40 Pro­
zent der Schweine Erkrankungen der Organe. Bei dieser Tierart wurden vor allem
Entzündungen der Lungen, des Brustfells sowie der Leber festgestellt. Bei den an­
gelieferten Rindern hatten rund 16 Prozent der Tiere Organkrankheiten. Hier lagen
vor allem Leberkrankheiten, Entzündungen der Lungen, Abszesse und Gelenk-
schäden vor (vgl. www.vion-transparenz.de/kontrollergebnisse/amtliche-
fleischuntersuchung-organbefunde-rind/).
Die beschriebenen Zustände widersprechen aus Sicht der Fragesteller einem
sachgemäßen Verständnis von Tierwohl, ein Bereich, in dem die Bundesregie­
rung gemäß des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD eine Vor­
reiterrolle übernehmen möchte. Die relevanten Fragen sollten unter Berücksich­
tigung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen und Tierseuchenvorsorge be­
gutachtet werden. Eine Vermeidungshaltung der tier- und fleischerzeugenden
Betriebe durch illegale Kadaverentsorgung aus Angst vor möglichen Kontrollen
und daraus resultierenden Strafen muss mitbedacht werden.
Tierschutz- und Umweltorganisationen haben kürzlich gefordert ein bundeswei­
tes, betriebsgenaues Tiergesundheits-Monitoring einzuführen, das als Grund­
lage für verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Gesundheit von Nutztie­
ren in solchen Betrieben herangezogen werden könnte, für die wiederholt auf­
fällige Befunde bei der amtlichen Schlachttieruntersuchung bzw. Fleischbe­
schau erhoben wurden. Zudem wird gefordert, dass Betriebe, die ein hohes Maß
an Tiergesundheit erreichen, dafür auch finanziell angemessen belohnt werden
(vgl. www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/presse-news/september-2018/vier-
pfoten-greenpeace-und-foodwatch-fordern-massnahmen-fuer-die-gesundheit-
von-nutztieren; www.ign-nutztierhaltung.ch/sites/default/files/PDF/IGN_
FOKUS_2016.pdf).Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1.
– 3 –
Wie viele Schlachttiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren bei der Anlieferung in Schlachthöfen in Deutsch­
land im Rahmen der vor der Schlachtung durchzuführenden Schlachttierun­
tersuchung („Lebendbeschau“) gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 we­
gen festgestellter Erkrankungen nicht zur regulären Schlachtung zugelassen,
bei wie vielen wurde – aufgrund welcher Befunde – eine Notschlachtung
veranlasst (bitte nach Ursache für die untersagte Schlachtung, Ursache für
die Notschlachtung, Anzahl und Art der ergangenen Sanktionen, untersuch­
ter Tierart und Anzahl der Befunde aufschlüsseln), und welche Schlussfol­
gerungen zieht sie aus dieser Situation?
Die Anlage 1 enthält die Zahlen zu den in den Jahren 2013 bis 2017 in Schlacht­
betrieben geschlachteten Rindern, Kälbern, Schweinen, Puten und Hühnern. Zu
den Angaben gehören ebenfalls die Anzahl der Notschlachtungen und die Zahlen
zu getöteten oder gesondert behandelten/geschlachteten Tieren. Gründe für
durchgeführte Notschlachtungen werden durch das Statistische Bundesamt nicht
erfasst, ebenso wie entsprechende Sanktionen. Die Daten wurden in der Fachse­
rie 3 Reihe 4.3 – Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik veröffentlicht
(www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000339). Bezüglich der
Schlussfolgerungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 4
bis 6 verwiesen.
2. Wie viele amtliche Fleischuntersuchungen am Schlachtkörper sowie Labor­
tests wurden gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Abschnitte D. und F.)
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt
durchgeführt, an wie vielen Schlachtkörpern wurden Befunde festgestellt,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
3. Welche Befunde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen
an Schlachthöfen (bitte nach Tierart – Rinder, Schweine, Hühner, Puten –
aufschlüsseln) mit welchen Häufigkeiten und mit welchen Schweregraden
erhoben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be­
antwortet.
Die Anlage 2 enthält die Anzahl der im Jahr 2017 untersuchten Tiere, die durch­
geführten Zusatzuntersuchungen (ohne Untersuchungen gemäß nationalem
Rückstandskontrollplan) und die Befunde aus der Fleischuntersuchung für Rin­
der, Kälber, Schweine, Puten und Hühner (ohne Legehennen/Suppenhühner)
durch das amtliche Fachpersonal. Die Befunde werden nicht nach Schweregrad
(beispielsweise bei Lungen) aufgeschlüsselt abgefragt, sondern aggregiert gelie­
fert, weshalb hier keine Differenzierung möglich ist. Zu beachten ist, dass es sich
bei der Fleischuntersuchung bei Hühnern und Puten um Angaben in Kilogramm
und nicht um die Anzahl untersuchter Tiere handelt. Bezüglich der Schlussfolge­
rungen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwie­
sen.
4. Wie werden die von amtstierärztlicher Seite an den Schlachthöfen erhobenen
Befunde nach Kenntnis der Bundesregierung überregional ausgewertet, von
welcher Institution, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezo­
gen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr vorlie­
genden Ergebnissen der in Deutschland im Jahr 2017 durchgeführten amtli­
chen Schlachttier und Fleischuntersuchungen bezüglich der Lage des Tier­
schutzes in der Nutztierhaltung in Deutschland?
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
6.
– 4 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Hat die Bundesregierung die Befunde bei der Schlachttier- und Fleischun­
tersuchung zum Anlass genommen, sich gegenüber den 16 Bundesländern
für eine Intensivierung der Kontrollen der Einhaltung der Tierschutzauflagen
in der Nutztierhaltung einzusetzen?
Wenn ja, wann, wo und mit welchen Konsequenzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Die Zahlen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden durch das Statisti­
sche Bundesamt halbjährlich bei den Kreisveterinärbehörden abgefragt und als
Bundesergebnis mit Aufteilung nach Ländern in der Fachserie 3 Reihe 4.3 veröf­
fentlicht. Die Zahlen werden in erster Linie im Hinblick auf den Verbraucher­
schutz erhoben. Allerdings sind die relativen Häufigkeiten bestimmter Befunde –
wie Lunge-, Brustfell- und Herzbefunde bei Schweinen – auch unter Tierschutz­
aspekten von Interesse. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind
amtliche (Tierschutz-)Kontrollen regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemes­
sener Häufigkeit durchzuführen. Festgestellte Risiken, die mit Tieren verbunden
sind und Auswirkungen auf den Tierschutz haben können, sind dabei zu berück­
sichtigen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
7.
Wie viele nutztierhaltende Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen zehn Jahren aufgrund tierschutzrelevanter Befunde am
Schlachthof zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert worden, von wel­
cher Stelle erfolgte diese Aufforderung, wie viele Betriebe kamen der Auf­
forderung nach bzw. welche Konsequenz hatte es, wenn der Aufforderung
nicht nachgekommen wurde?
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 sieht vor, dass amtliche Tierärztinnen und
Tierärzte an Schlachthöfen festgestellte tierschutzrelevante Befunde an die für
den Herkunftsbetrieb der betreffenden Tiere zuständige Behörde melden. Die zu­
ständige Behörde hat nach der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 sicherzustellen,
dass das System zur Rückübermittlung relevanter Informationen funktioniert,
d. h. dass solche Informationen den letzten Tierhalter erreichen. Die Anzahl der
Übermittlungen und deren Folgen sind der Bundesregierung nicht bekannt
8.
Wann wird das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) geförderte Forschungsprojekt des Statistischen Bundesamtes
(DESTATIS) in Kooperation mit dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
und dem Max Rubner-Institut (MRI) zur Qualitätssicherung in der Schlacht­
tier- und Fleischuntersuchung durch Maßnahmen der Standardisierung, Do­
kumentation und Übermittlung abgeschlossen?
Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor?
Wenn ja, welche?
Mit Zwischenbericht vom 24. Oktober 2017 hat das Statistische Bundesamt zum
Projekt „Verbesserung der Befunderhebung und Anpassung der Fleischuntersu­
chungsstatistik an die veränderten Rahmenbedingungen“ einen Überblick über
die Aktivitäten und Entscheidungen aus dem ersten Projektabschnitt erstellt.
Neue Erfassungsmasken für Befundmerkmale wurden erstellt, mit den zuständi­
gen Behörden abgestimmt und programmiert. Im weiteren Verlauf des Projektes
sollen die erarbeiteten Grundlagen praktisch umgesetzt werden. Ziel des aktuellen
Projektabschnittes „Umsetzung der verbesserten und an die veränderten Rahmen­
bedingungen angepassten Fleischuntersuchungsstatistik“ ist esDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 5 –
1. den neuen Erhebungsprozess bis hin zur Veröffentlichung des ersten Jahreser­
gebnisses einzuführen, Fehler auszugleichen und die Erfassung für weitere Er­
hebungszeiträume zu etablieren, aber auch
2. die erarbeiteten Konzepte aus dem ersten Projekt mit den geplanten Schulungs­
maßnahmen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.
9.
Wird das von MRI, BfR und DESTATIS erarbeitete Schulungskonzept für
eine standardisierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Aus- und
Fortbildung den Ländern und veterinärmedizinischen Bildungsstätten als
freiwillige oder verpflichtende Schulungsmaßnahme zur Verfügung gestellt
(bitte begründen)?
Es ist geplant, die erarbeiteten Schulungsmaterialien den Ländern sowie veteri­
närmedizinischen Bildungsstätten kostenlos als Schulungsmaterial zur Verfü­
gung zu stellen.
10.
Ist das vom Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) dem BfR, und der
Qualität und Sicherheit GmbH (QS) im Jahr 2015 initiierte Forschungspro­
jekt zur Evaluierung der Befunddaten abgeschlossen?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
Wenn nein, wann wird das Projekt planmäßig abgeschlossen?
Das Vorhaben basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der QS Qua­
lität und Sicherheit GmbH (QS) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) aus dem Jahr 2015. Dieses Vorhaben wurde im Jahr 2018 verlängert und
ist noch nicht abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Vorhabens ist die Aus­
wertung einerseits von Befunddaten aus der Schlachttier- und Fleischuntersu­
chung und andererseits Daten zum Antibiotika-Monitoring. Wesentliches Ziel ist
dabei die Überprüfung der Nutzbarkeit dieser Daten für die Risikobewertung auf
dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Erste Er­
gebnisse aus diesem Vorhaben wurden zwischen dem BfR und QS diskutiert.
Nach Abschluss der derzeit laufenden Diskussionen und Abstimmungen zu ersten
Ergebnissen und zum weiteren Vorgehen ist für 2019 geplant, einen Bericht zu
verfassen.
11.
Welche weiteren Projekte zur Eignung von Schlachthofbefunden als Tier­
schutzindikatoren werden derzeit von der Bundesregierung gefördert (bitte
nach beteiligten Organisationen, Beginn und Dauer des Projektes sowie För­
derhöhe aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor?
Wenn ja, welche?
In der Anlage 3 sind zwei laufende, vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh­
rung (BLE) geförderte, Projekte zu Tierschutzindikatoren an Schlachthöfen auf­
gelistet. Zwischenergebnisse dieser Projekte sind im Tagungsband der BLE
„Innovationstage 2018 – Innovatie Ideen – smarte Produkte“ (https://ble-
medienservice.de/detail/index/sArticle/1163) veröffentlicht (ab Seite 241 bzw.
255).
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
12.
– 6 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gab es von der Bundesregierung geförderte Projekte zur Vergleichbarkeit
von Schlachthofbefunden oder sind diesbezüglich welche geplant?
Welcher Anteil der Projekte geht lediglich von einer rein betrieblichen
Selbstkontrolle „tierschutzbezogener Indikatoren“ aus?
Mit welcher Begründung fördert die Bundesregierung diese Projekte?
Ein Projekt des Statistischen Bundesamtes mit dem Titel „Verbesserung der Be­
funderhebung und Anpassung der Fleischuntersuchungsstatistik an die veränder­
ten Rahmenbedingungen“ wurde im November 2014 begonnen. Ziel dieses Pro­
jektes ist die Bereitstellung eines konsistenten Merkmalkatalogs, um auf seiner
Grundlage eine qualitativ bessere Erfassung dieser Merkmale mit der notwendi­
gen Vergleichbarkeit auf nationaler Ebene zu erreichen.
Das Projekt dient dem Ziel einer verbesserten Erfassung der Merkmale für die
amtliche Fleischuntersuchungsstatistik, die nach § 66 Absatz 1 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) zu führen ist. Näheres ist durch die „Ver­
ordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleisch­
untersuchung“ (FlUStatV) geregelt. Da es sich um eine amtliche Statistik handelt,
wurden keine betrieblichen Eigenkontrollen in diesem Projekt berücksichtigt.
Eine verbesserte Erfassung der Merkmale für die amtliche Fleischuntersuchungs­
statistik ist erforderlich, weil sie eine wichtige Voraussetzung für die einheitliche
Durchführung einer zielgerichteten und risikoorientierten Überwachung zur Si­
cherung des vorbeugenden Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher bil­
det. Eine verbesserte Erfassung der Merkmale für die Fleischuntersuchungssta­
tistik soll nach der Aufbereitung valide Daten bereitstellen, die den Ansprüchen
einer wissenschaftlichen Risikobewertung genügen. Ein neu geschaffenes Erfas­
sungsmodul für die Tierart Schwein wird erstmalig auf freiwilliger Basis durch
das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr 2019 erprobt und wird 2020
bundesweit eingeführt.
13.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den von ihr geförderten Pro­
jekten die fachliche Expertise veterinärmedizinischer Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler für die Erhebung, Auswertung und Beurteilung der amt­
lichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemessen berücksichtigt
wird?
Mit Blick auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 12 stellt die Bundesregierung
die notwendige Expertise sicher, indem sie veterinärmedizinische Hochschulein­
richtungen, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesforschungsinsti­
tute sowie die zuständige Fachabteilung im BMEL einbindet.
14.
Welche weiteren Maßnahmen werden derzeit von der Bundesregierung ge­
plant beziehungsweise durchgeführt, um die Erhebung von Befunden in
Schlachthöfen zu standardisieren?
In enger Anbindung an das Projekt „Verbesserung der Befunderhebung und An­
passung der Fleischuntersuchungsstatistik an die veränderten Rahmenbedingun­
gen“ (siehe Antwort zu Frage 12) wird vom Max-Rubner-Institut in Kulmbach
ein Schulungskonzept für die standardisierte Befunderfassung in der Schlachttier-
und Fleischuntersuchung bei Schwein, Rind und Geflügel erarbeitet. Ein entspre­
chendes Modul für die Tierart Schwein steht kurz vor der Fertigstellung und wird
im Frühjahr 2019 zur Verfügung stehen.Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
15.
– 7 –
Welche Kenntnisse über die Methodik, Erhebung und Auswertung hat die
Bundesregierung über den von der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) erst­
mals im August 2018 an 19 500 Betriebe herausgegebenen Tiergesundheits­
index auf Basis der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und ist die Bun­
desregierung vor diesem Hintergrund weiterhin der Meinung, dass die Be­
funde aus den Schlachthöfen schwer vergleichbar sind (vgl. Bundestags­
drucksache 18/11818, S. 9 f. und www.agrarheute.com/tier/schwein/
qs-berechnet-erstmals-tiergesundheitsindex-547301), und welche Maßnah­
men hält sie für nötig, um die Vergleichbarkeit zu verbessern?
Über den „Tiergesundheitsindex“ der QS Qualität und Sicherheit GmbH hat die
Bundesregierung keine Informationen, die nicht unter dem in der Frage angege­
benen Link zu finden sind. Dort ist ausgeführt, dass der Index eine Vergleichbar­
keit von Zulieferbetrieben desselben Schlachthofs ermöglichen soll. Von einer
schlachthofübergreifenden Vergleichbarkeit ist dagegen nicht die Rede. Bezüg­
lich der Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fra­
gen 12 und 14 verwiesen.
16.
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der amtlichen Schlachttier- und
Fleischkontrollen um die Anzahl von Gelenkkrankheiten und Klauen- und
Hautverletzungen, vor dem Hintergrund, dass der Tiergesundheitsindex der
QS Gmbh auch die Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unver­
sehrtheit des Tierkörpers (Haut, Ohren, Schwanz und Treibspuren) mitein­
schließt?
Wenn nein, warum nicht?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 haben amtliche Tierärztinnen und Tier­
ärzte an Schlachthöfen die Einhaltung der einschlägigen gemeinschaftlichen und
nationalen Tierschutzvorschriften zu verifizieren. Die amtlichen Inspektionen
können sich bereits auf den gesamten Tierkörper erstrecken, so dass sich die in
Frage stehende Erweiterung erübrigt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
17.
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeige we­
gen Verstößen gegen § 17 Nummer 2b des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
gestellt, mit welchem Ergebnis, inklusive Urteilen, und welche Schlussfol­
gerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Auf die Antwort zu Frage 19
wird hingewiesen.
18.
Wie viele Eigenkontrollen wurden gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzge­
setzes in den schweine- und rinderhaltenden Betrieben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt?
In welcher Form werden diese dokumentiert sowie kontrolliert, und wie be­
wertet die Bundesregierung die Effektivität der Eigenkontrollen im Sinne
des Tierwohls?
Wie viele Verstöße wurden mit welchem Ergebnis angezeigt?
Amtliche Tierschutzkontrollen von Nutztierhaltungen beziehen sich auch darauf,
ob Tierhalterinnen und -halter ihrer Pflicht zu betrieblichen Eigenkontrollen
nachkommen. Die Eigenkontrollen sind insbesondere dahingehend zu überprü­
fen, ob tierbezogene Merkmale so erhoben und bewertet werden, dass sie Auf­
schluss über die Erfüllung der Haltungsanforderungen gemäß § 2 des Tierschutz­
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
– 8 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
gesetzes geben. Wie häufig eine Tierhaltung amtlichen Tierschutzkontrollen un­
terliegt, hängt auch von der Verlässlichkeit dieser Eigenkontrollen ab. Die Ein­
haltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen Behör­
den der Länder überwacht. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über de­
ren Kontrollergebnisse betriebliche Eigenkontrollen betreffend. Grundsätzlich ist
die Bundesregierung der Auffassung, dass die Eigenkontrollen dem Tierschutz
dienlich sind.
19.
Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Ver­
stöße an Falltieren von den Verstößen, die in der Antwort zu den Fragen 14
und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/3195 aufgelistet wurden?
Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, auf der die in Frage
stehende Auflistung beruht, weist Straftaten nach dem Tierschutzgesetz aus, ohne
diese näher zu untergliedern.
20.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
der Personalaufwand für die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak­
tion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3195 aufgelisteten Betriebskon­
trollen pro Jahr?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Personalaufwand der zu­
ständigen Landesbehörden für die in Frage stehenden Kontrollen vor.
21.
Wie viele Schweinekadaver wurden laut Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren in Tierkörperbeseitigungsanlagen (TKBA) oder Ver­
arbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) auf mögliche Tier­
schutzvergehen untersucht?
Plant die Bundesregierung, hier zukünftig eine verpflichtende unabhängige
Stichprobenkontrolle einzuführen, und wenn ja, in welcher Ausgestaltung,
und wenn nein, warum nicht?
Amtliche systematische Erhebungen zu tierschutzrelevanten Befunden an Falltie­
ren in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte werden in Deutsch­
land nicht durchgeführt. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Er­
kenntnisse darüber vor, wie viele Schweinekadaver in den letzten fünf Jahren in
diesen Betrieben auf mögliche tierschutzrelevante Befunde untersucht wurden.
Für den Vollzug des geltenden Tier- und Verbraucherschutzrechts sind die Län­
der zuständig. Diese prüfen derzeit, ob und wie durch Kontrollen in Verarbei­
tungsbetrieben für tierische Nebenprodukte Hinweise auf Tierschutzverstöße ge­
wonnen werden können. Sollten die Länder zu dem Ergebnis kommen, dass ne­
ben dem vorhandenen Instrumentarium weitere Maßnahmen erforderlich sind,
um die Einhaltung der Tierschutzvorschriften effektiv durchsetzen zu können,
wird die Bundesregierung die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen.Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
22.
– 9 –
Drucksache 19 /5649
Sind der Bundesregierung vergleichbare wissenschaftliche Datenerhebun­
gen zu verendeten beziehungsweise getöteten Rindern in VTN oder TKBA
bekannt?
Wenn ja, welche?
Studien aus Österreich 1 und Deutschland 2 zu Befunden an Falltieren in Verarbei­
tungsbetrieben für tierische Nebenprodukte sind bekannt und wurden auch in den
Medien aufgegriffen. Bei diesen Studien stehen Untersuchungen von tierschutz­
relevanten Befunden an Schweinen und Rindern im Fokus, wobei die Studien an
Rindern nach Kenntnis der Bundesregierung nur in Österreich durchgeführt wur­
den. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23.
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen zu einer Tiergesundheits­
datenbank, wie sie die Bundestierärztekammer (BTK) vorschlägt, um durch
Vergleichbarkeit und betriebsindividuelle Nutzung durch den Tierhalter und
den bestandsbetreuenden Tierarzt die Tiergesundheit sowie den Tierschutz
in Nutztierhaltungen zu optimieren und durch systematische Erhebung und
Auswertung von Tierschutzindikatoren unter anderem in Schlachtbetrieben
und VTN die Effizienz und Effektivität der behördlichen Kontrollen deutlich
zu verbessern (www.bundestieraerztekammer.de/presse/2018/03/falltiere/)?
Wenn die Bundesregierung hier Potentiale sieht, wann plant die Bundesre­
gierung die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Tiergesund­
heitsdatenbank, auch zur Nutzung für die Tierschutzüberwachung, zu schaf­
fen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung steht der Etablierung einer Tiergesundheitsdatenbank
grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch ist vorher zu klären, welchem Ziel die
Datenbank dienen soll und welche Daten in die Datenbank eingespeist werden
sollen. Damit hängt die Frage nach der Standardisierbarkeit der einzugebenden
Daten zusammen. Weiterhin sind datenschutzrechtliche Fragen zu beachten.
Diese Fragen sind verschiedentlich zwischen Bund und Ländern erörtert worden,
bisher jedoch ohne konkretes Ergebnis. Erst wenn klar ist, welche Daten erhoben
und erfasst werden sollen, kann der Bund eine entsprechende Rechtsgrundlage
schaffen.
24.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung aufgrund der Anzahl der re­
gistrierten Verstöße in der Tierhaltung, unsachgemäßen Tötungen, der An­
zahl der Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen ergreifen, um
den Zustand der Tiergesundheit auf einzelbetrieblicher Ebene bereits in der
Tierhaltung zu erfassen?
Bis wann sollen diese von wem umgesetzt werden?
Wenn keine geplant sind, warum nicht?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert zahl­
reiche Projekte, die sich mit der Bewertung der Tiergerechtheit bzw. mit den The­
men Tierwohl- und Tiergesundheitsmonitoring befassen und bestehende Daten­
erfassungssysteme nutzen, um auch Rückschlüsse auf das Tierwohl zu ziehen.
1
z. B. Baumgartner J. (2016): „Gefallene Tiere“ aus Tierschutz-Sicht – Erhebungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen. Nutztierhaltung im
Fokus. Informationsbroschüre der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung – IGN, S. 22 – 26.
2
z. B. Große Beilage E. (2017): „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenpro­
dukte“, DVG-Verlag ISBN 978-3-86345-389-3.Drucksache 19 /5649
– 10 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Soll von den Schlachthofbefunden einer Tiergruppe auf die Verhältnisse in deren
Herkunftsbetrieb geschlossen werden, bedarf es darüber hinaus der Anwendung
von auf wissenschaftlichen Grundlagen entwickelten und validierten Kriterien
(Tierschutzindikatoren). Vor diesem Hintergrund fördert das BMEL verschie­
dene Projekte zur Eignung von Schlachtbefunden als Tierschutzindikatoren. Auf
die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen,
die dazu beitragen, die tierschutzrechtlichen Vorgaben durchzusetzen.
25.
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Rechtsgrundlage dahinge­
hend zu ergänzen, dass Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte
(VTN) in § 16b TierSchG aufgenommen werden mit dem Ziel, höhere
Transparenz für höheres Tierwohl zu erreichen und Missstände dort ggf. zu
verfolgen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Damit auch in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte systematische
amtliche Tierschutzkontrollen durchgeführt werden könnten, wäre im Hinblick
auf entsprechende Betretungs- und Untersuchungsrechte und ein Rückverfolgbar­
keitssystem für Falltiere zum letzten Herkunftsbetrieb eine Änderung des Tier­
schutzgesetzes erforderlich.
Die Länder prüfen derzeit, ob und wie durch Kontrollen in Verarbeitungsbetrie­
ben für tierische Nebenprodukte Hinweise auf Tierschutzverstöße gewonnen wer­
den können. Sollten die Länder zu dem Ergebnis kommen, dass neben dem vor­
handenen Instrumentarium weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Einhal­
tung der Tierschutzvorschriften effektiv durchsetzen zu können, wird das BMEL
die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen. Leitgedanke des BMEL wird dabei
sein, die Länder dabei zu unterstützen, die tierschutzrechtlichen Vorgaben durch­
zusetzen.
26.
Wie hat sich seit der Einführung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans
(MNKP) nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die Anzahl der registrier­
ten Verstöße im Verhältnis zur Anzahl der kontrollierten Betriebe verändert
(bitte bundesweit nach Jahr, Anzahl der kontrollierten Betriebe sowie Be­
triebe mit Beanstandungen, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes
binnen Frist < 3 Monate, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes bin­
nen Frist > 3 Monate, sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder
Strafverfahrens aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 19/3467, Antwort
zu den Fragen 4 und 5)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der registrierten Verstöße im Verhält­
nis zur Anzahl der kontrollierten Betriebe nach VO (EG) Nr. 882/2004 dar:Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19 /5649
– 11 –
Sanktionen
Jahr Kontrollierte
Betriebe Betriebe mit
Beanstandungen Aufforderung, den Verstoß
binnen einer Frist von weniger
als drei Monaten zu beseitigen 3 Aufforderung, den Verstoß
binnen einer Frist von mehr als
drei Monaten zu beseitigen 4 Sofortige Einleitung eines
Ordnungswidrigkeits-
oder Strafverfahrens
2008 38.786 6.524 4.002 568 628
2009 36.721 5.581 4.733 551 827
2010 32.215 6.307 5.753 819 684
2011 29.503 5.761 5.898 719 880
2012 29.718 6.085 6.049 1.148 1.115
2013 33.299 7.489 8.294 1.760 1.557
2014 30.433 5.840 5.992 1.330 1.031
2015 30.489 5.522 6.536 1.353 1.400
2016 32.779 5.797 7.730 893 1.414
2017 29.845 6.127 8.517 761 1.220
27.
Ist die Entwicklung bei der Anzahl der Verstöße gegen den Tierschutz in der
Nutztierhaltung ein Anlass für die Bundesregierung, mehr finanzielle Mittel
zur besseren personellen Ausstattung der für den Tierschutz zuständigen Be­
hörden zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, bis wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts sind die Länder zuständig. Diese
entscheiden in eigener Verantwortung über die zugrundliegenden Strukturen so­
wie die personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Veterinärverwal­
tungen.
28.
Wie viele der in der Antwort zu Frage 26 genannten Verstöße wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beseitigt?
In welchem finanziellen Rahmen bewegten sich die Bußgelder bei den Ord­
nungswidrigkeits- und Strafverfahren?
Für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts sind die Länder zuständig. Der
Bundesregierung liegen keine Daten zur Beseitigung von Tierschutzverstößen
oder über die Höhe von Bußgeldern bei den betreffenden Ordnungswidrigkeits-
und Strafverfahren vor.
29.
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Überwachung von
unsachgemäßem Umgang mit kranken Nutztieren und der entsprechenden
Förderung von Sensibilisierung in diesem Themenbereich?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu un­
ternehmen, und wenn nein, wieso nicht?
Für die Gewährleistung von Kontrollen nach dem Tierschutzrecht sind die Be­
hörden der Länder zuständig. Diese legen fest, welche Kontrollen sie für ausrei­
chend und angemessen halten, um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen An­
forderungen sicherzustellen. Welche Kontrollfrequenz angemessen und erforder­
3
4
Keine sofortige Einleitung des Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.
Keine sofortige Einleitung des Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.Drucksache 19 /5649
– 12 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
lich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. vom Ergebnis der Risikobe­
wertung, und kann daher nur von den zuständigen Behörden der Länder beurteilt
werden.
Im Hinblick auf den Umgang mit kranken oder verletzten Einzeltieren und im
Hinblick auf die tierschutzkonforme Tötung von Tieren ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fä­
higkeiten einen Schlüsselfaktor für die Gewährleistung des Tierschutzes darstellt.
Daher legt das Tierschutzrecht entsprechende Anforderungen fest. Nach den Re­
gelungen des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält oder betreut, über die für
eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des
Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Zudem darf ein Wir­
beltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Dar­
über hinaus hat, wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche Eigen­
kontrollen sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen einge­
halten werden. Zu diesem Zweck sind geeignete Tierschutzindikatoren zu erhe­
ben und zu bewerten. Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat, wer
Nutztiere hält, sicherzustellen, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere ausrei­
chend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
vorhanden sind. Diese Anforderungen müssen zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein, sie
umfassen somit, wenn erforderlich, auch geeignete Fort- und Weiterbildungen.
30.
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen nach einer Kennzeich­
nungspflicht von Falltieren, um eine Rückverfolgbarkeit zu realisieren und
ein systematisches und standardisiertes Befunderhebungs- und -bewertungs­
verfahren umsetzen zu können (www.bundestieraerztekammer.de/presse/
2018/03/falltiere/)?
Wenn die Bundesregierung dieses Vorhaben positiv bewertet, was gedenkt
die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu unternehmen, und würde
dieses System auch andere Nutztierarten einschließen?
Wenn die Bundesregierung dies nicht positiv bewertet, mit welcher Begrün­
dung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
31.
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2016 und 2017 im ökologischen Landbau gehalten (bitte Tabelle auf Bun­
destagsdrucksache 18/11818 fortschreiben)?
In Betrieben mit ökologischem Landbau wurden in den Jahren 2016 und 2017
folgende Tierbestände gehalten:
2016
2017
Anzahl
Mastschweine
118.000 135.000
Legehennen 4.900.000 5.300.000
Masthähnchen 1.100.000 1.350.000
Mutterkühe 156.000 155.000
Milchkühe 181.000 225.000
Quelle: AMI Marktbilanz Öko-LandbauDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
32.
– 13 –
Wann beginnt die Bundesregierung mit der Evaluierung der Haltungsbedin­
gungen in der Nutztierhaltung für die nächste Landwirtschaftszählung (LZ),
und wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung von Ergebnissen
der nächsten LZ?
Die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates
über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben sieht vor, dass im
Rahmen der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2020 auch der
Merkmalskomplex Haltungsverfahren von landwirtschaftlichen Nutztieren erho­
ben wird. Die dabei zu erhebenden Merkmale werden in einer Kommissions­
durchführungsverordnung geregelt, deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Eu­
ropäischen Union kurz bevorsteht. Die Bundesregierung plant, die Umsetzung
dieser Regelungen in nationales Recht im Rahmen einer Novellierung des Agrar­
statistikgesetzes vorzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit
erstellt. Die Bundesregierung rechnet mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse
der Landwirtschaftszählung 2020 durch das Statistische Bundesamt im Laufe des
Jahres 2021.
33.
Plant die Bundesregierung anstelle der LZ die Einführung einer standardi­
sierten statistischen Erfassung der Haltungssysteme, in denen Nutztiere ge­
halten werden, in kürzeren Intervallen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates
über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben ist der Merkmals­
komplex Haltungsverfahren von landwirtschaftlichen Nutztieren bereits im Rah­
men der Agrarstrukturerhebung 2026 erneut zu erheben. Anders als in diesem
Jahrzehnt, in dem zehn Jahre zwischen den Erhebungen zu diesem Merkmals­
komplex liegen, werden aus der 2026 durchzuführenden Erhebung bereits nach
sechs Jahren und damit in einem kürzeren Intervall neue Daten zu den Haltungs­
verfahren vorliegen.
Drucksache 19 /5649Drucksache 19 /5649
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1 zu Frage 1
Befunde der amtlichen Schlachttieruntersuchung; Angaben in Anzahl der Tiere; Quelle: Statistisches Bundesamt
Merkmalsschlüssel (Erläuterung auf der Folgeseite)
nicht
geschlachtet
Jahr Tierart 201 202 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 2013 Rinder 3.193.712 39.749 7.482 25 4.778 4 0 2.223 471 0 1.449 0 122 3.199.623 Kälber 315.635 191 134 0 4 0 0 0 7 0 15 0 0 315.754 15
58.758.234 679.972 51 2 3.559 0 0 435 1.439 0 6.646 0 494 58.751.145 7.140
Schweine
Hühner
2014
618.149.581 236.524.251 0 0 0 0 0 0 0 0 155.914 0 0 617.993.667 155.914
Puten 37.217.927 1.118.731 0 0 0 0 0 0 0 0 2.596 0 0 37.215.331 2.596
Rinder 3.272.610 689 7.857 2 1.580 2 0 1.176 124 5 1.747 1 71 3.278.649 1.818
Kälber 321.530 12 104 1 4 0 0 2 0 0 29 1 1 321.604 30
58.974.553 2.621 447 6 6.805 0 0 686 529 0 8.382 4 362 58.966.256 8.744
215.768
Schweine
Hühner
2015
641.905.314 223.918.291 0 0 8 0 0 0 0 0 215.768 0 0 641.689.546 Puten 38.014.610 73.949 0 0 16 0 0 0 0 0 346 0 0 38.014.264 346
Rinder 3.255.921 394 10.761 386 1.090 0 79 1.275 20 0 1.265 0 275 3.265.142 1.540
Kälber
Schweine
Hühner
2016
319.686 8 186 0 1 0 0 0 0 0 15 1 0 319.856 16
59.504.034 350.090 288 0 2.930 0 0 136 65 0 7.718 4 494 59.496.106 8.216
83.905
632.786.096 290.238.450 0 4.213 0 68.707 0 0 0 0 83.905 0 0 632.702.191 Puten 37.463.378 205.564 0 0 0 0 0 0 0 0 124 0 0 37.463.254 124
Rinder 3.281.161 732 11.089 22 1.752 0 0 1.557 239 10 1.451 1 290 3.290.508 1.742
Kälber
Schweine
Hühner
2017
1.571
337.387 14 150 0 1 0 0 0 5 0 25 1 0 337.511 26
59.544.430 1.809 285 23 939 0 0 305 24 1 7.777 8 321 59.536.609 8.106
13.626
604.706.200 251.528.378 0 0 40.747 70.016 0 0 0 0 13.626 0 0 604.692.574 Puten 37.676.694 94.190 0 0 90 80 0 0 0 0 2 0 0 37.676.692 2
Rinder 3.202.620 1.112 12.171 8 1.617 0 0 1.290 569 1 1.621 3 161 3.213.006 1.785
Kälber
Schweine
Hühner
Puten
329.188 31 158 0 3 0 0 3 80 0 31 2 0 329.313 33
56.913.300 8.087 264 0 1.884 0 0 1.106 0 88 6.889 3 142 56.906.530 7.034
610.542.505 320.517.212 0 1.600 0 0 0 0 0 0 101.332 0 0 610.441.173 101.332
35.710.935 302.862 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 35.710.933 2
Erläuterung der Merkmalsschlüssel der vorstehenden Tabelle:
Kategorie Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
Untersuchte
Tiere 201 Untersuchte Schlachttiere im Schlachthof einschließlich der Tiere, die bereits im Herkunftsbetrieb untersucht wurden (Abschnitt I, Kapitel II, Teil B, Nr. 1)
202
darunter:
nur Prüfung der Identität und Screening von im Herkunftsbetrieb untersuchten Tieren (Abschnitt IV, Kapitel IV, Teil A, Nr. 4; Kapitel V,
Teil A, Nr. 4; Kapitel VI)
204 Bei Notschlachtungen außerhalb des Schlachthofs: Prüfungen der Bescheinigungen nach Anhang III, Abschnitt I, Kapitel VI, Nr. 5, 6 der VO (EG) 853/2004
(Abschnitt I, Kapitel II, Teil B, Nr. 4)
Zurückstellen
der Schlach­
tung 205 Tiere, deren Haut oder Fell so beschaffen ist, dass ein nicht vertretbares Risiko einer Kontaminierung des Fleisches während der Schlachtung besteht (Ab­
schnitt II, Kapitel III, Nr. 3) (Anordnen der Reinigung vor Erteilung der Schlachterlaubnis)
206 Tiere, bei denen ein Verdacht auf eine Krankheit oder einen Zustand besteht, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen können (Ab­
schnitt II, Kapitel III, Nr. 5) (Weitergehende Schlachttieruntersuchung)
gesonderte
Schlachtung 207 Positive oder zweifelhafte Tuberkulinreagenten oder andere Verdachtsfälle auf Tuberkulose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil E, Nr. 1)
208 Positive oder zweifelhafte Brucellosereagenten oder andere Verdachtsfälle auf Brucellose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil F, Nr. 1)
209 Verdacht auf eine Krankheit oder einer Zustand, der eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen könnte (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 5)
210 Tiere, die einem Programm zur Tilgung oder Bekämpfung spezifischer Tierseuchen oder von Zoonosenerregern unterliegen (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 7)
211 Tiere, bei denen ein Verdacht auf Rückstände von Tierarzneimittel über den nach den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Werten oder Rückstände verbo­
tener Stoffe besteht, sind gemäß der Richtlinie 96/23 EG zu behandeln (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 6)
212 Tiere, die klinische Anzeichen einer systemischen Erkrankung oder von Auszehrung (Kachexie) aufweisen (Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 4)
213 Tiere zeigen klinische Symptome einer Krankheit (Abschnitt IV, Kapitel V, Nr. 7)
214 Tiere, die eine Krankheit oder einen Zustand aufweisen, der durch Kontakt oder den Verzehr von Fleisch auf den Menschen oder andere Tiere übertragen
werden kann ( Abschnitt II, Kapitel III, Nr. 4)
215 Gesamtzahl der zur Schlachtung angenommenen oder notgeschlachteten Tiere
Tötungen
(genuss-
untauglich)Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19 /5649
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Anlage 2 zu den Fragen 1 und 2
Befunde der amtlichen Fleischuntersuchung für das Jahr 2017; Quelle: Statistisches Bundesamt
Nach Merkmalsschlüssel (Erläuterung auf der Folgeseite) in Kilogramm für Hühner und Puten und ansonsten in Anzahl der Tiere
Tierart 304 305 307 309 310 311 312 401 402 403 404 405 406
Rinder 3.213.006 0 7.295 745 5.557 3.477 6.935 649 70 0 197 8 10
Kälber 329.313 0 5 73 2.830 1 20 5 0 0 1 1 0
56.906.530 56.894.081 0 109 115.178 6.735 24.981 244 6 0 248 18 0
1.123.746.082 0 0 0 0 0 383.027 2 0 0 13 0 0
584.941.622 0 0 0 328 0 0 0 0 0 0 0 0
409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 422 423 424
Rinder 0 0 0 355 2.480 1.580 371 6.755 0 6.659 - - -
Kälber 0 0 0 0 20 67 5 220 0 76 - - -
Schweine 3 0 0 1.691 12.557 3.942 13.292 17.424 0 40.774 - - -
Hühner 0 0 0 460.606 1.757.115 820.748 858.052 1.893.586 1.997 8.254 358.690 1.229.200 4.371.901
Schweine
Hühner
Puten
Puten
0 0 42 88.647 9 687.916 2.582 1.193.050 0 356 874.571 861.762 1.081.564
425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 439 440 441
Rinder - - - - 4.205 0 0 0 10 3 53 1 72
Kälber - - - - 174 0 0 0 0 0 3 0 1
Schweine - - - - 28.052 0 0 1.135 19 0 7 461 9.032
2.341.887 73.740 903.587 3.349 1.253.571 0 0 0 0 0 4 237.702 317.182
94.774 85 98 72 489.871 0 0 0 0 0 0 0 270
442 443 444 602 603 604 613 614 615 616 617 618 619
309 1.844 25.631 1.708 132.786 19.611 125.997 71.019 29.788 125.998 190.717 64.685 21.920
Hühner
Puten
Rinder
Kälber
Schweine
Hühner
Puten
7 38 618 10 3.209 105 9.025 1.010 578 1.032 1.000 3.718 994
374 1.464 132.410 10.521 2.134.568 108.358 5.039.585 2.853.123 1.841.122 4.773.632 516.013 1.059.130 414.019
237.187 370.610 17.498.983 14 365.262 2.258 1 17 27.371 26 185.233 18 44.025
70 1.598.995 6.974.734 10.919 5.793.720 9 0 2 166.181 191 461.499 44 39.768
Erläuterung der Merkmalsschlüssel der vorstehenden Tabelle:
Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
304 Fleischuntersuchungen
305 Untersuchungen
zum Nachweis von Trichinen nach VO (EG) Nr. 2075/2005
307 zum Nachweis von Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) (Abschnitt I, Kapitel II, Teil F, Nr.
1 b)
309 zum Nachweis anderer Tierkrankheiten (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b i)
310 zum Nachweis von Rückständen und Schadstoffen (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b ii)
311 zum Nachweis der Nichteinhaltung mikrobiologischer Kriterien (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b iii)
312 zum Nachweis anderer Faktoren (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 2 b iv)
401 Fleisch entspricht nicht den im Gemeinschaftsrecht festgelegten einschlägigen mikrobiologischen Kriterien (Abschnitt II, Kapitel
V, Nr. 1 g)
402 Cysticercose (Finnen) (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil B, Nr. 1)
403 Trichinose (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil C, Nr. 2)
404 Parasitenbefall (sonstige) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 h; Abschnitt IV, Kapitel VIII, Teil A, Nr. 3 e v)
405 Rückstände oder Verunreinigungen oberhalb der im Gemeinschaftsrecht festgelegten Werte (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 i)
406 Fleisch, welches von Tieren oder Schlachtkörpern stammt, die Rückstände verbotener Stoffe aufweisen oder von Tieren stammt,
die mit verbotenen Stoffen behandelt wurden (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 j)
409 Unzulässige Behandlung mit Dekontaminierungsmitteln (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 l)
410 Unzulässige Behandlung mit ionisierenden oder UV-Strahlen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 m)
411 Radioaktive Strahlung übersteigt die zulässigen Höchstwerte gemäß den Gemeinschaftsvorschriften (Abschnitt II, Kapitel V,
Nr. 1 o)
412 Unzureichende Ausblutung (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)Drucksache 19 /5649
– 16 –
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Schlüssel Erläuterung (Rechtsverweise beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 854/2004)
413 Organoleptische Anomalien, insbesondere ausgeprägter Geschlechtsgeruch (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
414 Fleisch von abgemagerten Tieren (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 q)
415 Verunreinigungen, Verschmutzung durch Fäkalien oder sonstige Kontamination, oder Tierkörper enthält spezifiziertes Risikomate­
rial (sofern dies nicht nach Gemeinschaftsvorschrift zulässig ist) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 r, s)
416 Fleisch von Tieren, die an einer Allgemeinerkrankung leiden (wie generalisierte Septikämie, Pyämie, Toxämie oder Virämie (Ab­
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 f)
417 Mykobakteriosen
418 Generalisierte Tumore und Abszesse (wenn sie in verschiedenen inneren Organen oder der Muskulatur vorkommen) (Abschnitt II,
Kapitel V, Nr. 1 p; Abschnitt IV, Kapitel VIII, Teil A, Nr. 3 e ii)
422 bei Geflügel:
Entzündung der Gelenke (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
423 Hämatome, Verletzungen, Vernarbungen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
424 Tiefe Dermatitis, infizierte Brustbeulen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
425 Bauchfellentzündung, Aszites (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
426 Veränderungen am Herzbeutel oder Herzen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
427 Veränderungen an der Leber (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
428
Eileiterentzündung (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
429 Andere pathophysiologische Veränderungen (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
430 Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) (Abschnitt IV, Kapitel IX, Teil A)
431 Paratuberkulose (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
432 Rotlauf (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
433 Salmonellose (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
434 Andere Krankheiten der OIE-Liste insgesamt (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 e)
439 Fehlende Schlachttieruntersuchung bzw. Fehlen der erforderlichen Informationen zur Lebensmittelkette (Abschnitt II, Kapitel V,
Nr. 1 a sowie Abschnitt II, Kapitel II, Nr. 3)
440 Nicht oder nicht rechtzeitig bzw. unvollständig ausgeführte Fleischuntersuchung (Abschnitt I, Kapitel II, Teil D, Nr. 1 sowie Ab­
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 b)
441 Fleisch von verendeten, tot geborenen, ungeborenen oder vor dem Erreichen des Alters von 7 Tagen geschlachteten Tieren (Ab­
schnitt II, Kapitel V, Nr. 1 c)
442 Tier wurde mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten für untauglich erklärt (Abschnitt II, Kapitel V. Nr. 1 u)
443 Fleisch kann nach dem Urteil des amtlichen Tierarztes ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen oder ist aus
anderen Gründen genussuntauglich (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 u)
444 Anzahl untaugliche Tiere insgesamt
602 Tierkörperteile entsprechen nicht den im Gemeinschaftsrecht festgelegten einschlägigen mikrobiologischen Kriterien (Abschnitt II,
Kapitel V, Nr. 1 g)
603 Lokal begrenzte Veränderungen, die gründlich entfernbar sind (Abszesse, Entzündungen, Ödeme, Gelenkerkrankungen, sonstige
Gewebserkrankungen) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
604 Anomalien in der Konsistenz (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
613 Lunge (Pneunomie) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
614 Brustfell (Pleuritis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
615 Herz (Pericarditis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
616 Leber nach Parasitenbefall (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
617 Sonstige Leberbefunde (z.B. Fettleber, Zirrhose, Hepatitis) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
618 Veränderungen der Nieren (z.B. Zysten) (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)
619 Entzündliche Veränderungen im Magen-Darm-Trakt (Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p)Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
– 17 –
Drucksache 19 /5649
Anlage 3 zu Frage 11
Laufende Förderprojekte des BMEL zur Erhebung von Tierwohlindikatoren am Schlachthof
Thema Zuwendungsempfänger Beginn Ende
Bundes-
mittel
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 1 Stiftung Tierärztliche Hoch­
schule Hannover 19.04.2017 18.12.2019 208.404 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 2 Universität Kassel 19.04.2017 18.12.2019 165.533 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 3 Ludwig-Maximilians-Uni­
versität München 19.04.2017 18.12.2019 105.175 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 4 Hochschule Osnabrück 19.04.2017 18.12.2019 127.397 €
Verbundprojekt: Automatisierte Erfassung von Tierwohlindikatoren
bei Geflügel (AutoWohl) – Teilprojekt 5 CLK GmbH 19.04.2017 18.12.2019 487.413 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ­
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 1 Stiftung Tierärztliche Hoch­
schule Hannover 15.01.2017 30.06.2020 241.578 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ­
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 2 Verein zur Förderung der
bäuerlichen Veredelungs­
wirtschaft e. V. 15.01.2017 30.06.2020 211.504 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ­
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 3 Landwirtschaftskammer
Niedersachsen 15.01.2017 30.06.2020 117.811 €
Verbundprojekt: Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integ­
rative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in
Schweinebeständen (MulTiVis) – Teilprojekt 4 Dr. Hubert Gerhardy – Mar­
keting Service Gerhardy 15.01.2017 30.06.2020 146.765 €Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
[*/quote*]
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REVOLUTION!
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