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Author Topic: Die evangelischen Sklavenhalter fordern Unterwerfung und Geld  (Read 454 times)

Thymian

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Ist doch mal wieder typisch, wie eine unrechtmäßig begangene Übereignung eines Menschen an einen Haufen von Religioten, begangen als das Opfer noch ein Säugling war, diesen Säugling als Besitztum einer Sklavenhaltertruppe und für den Rest seines Lebens zum zahlungspflichtigen Besitz dieser Sklavenhaltertruppe macht. Und das auch noch staatlich abgesegnet. Nicht bloß die Sklavenhalter selbst, auch die Verantwortlichen im Staatsaparat sind ein Schweinepack, das in den Knast gehört.

Wir sind kein Besitz irgendeiner beschissenen "Kirche"! Wir sind freie Menschen!

Krik hat recht: REVOLUTION!


https://blasphemieblog2.wordpress.com/2019/07/19/konfessionslose-soll-1000-euro-kirchensteuer-zahlen/

[*quote*]
Verfasst   : 19. Juli 2019 um 12:22
Autor      : Charlie
Kategorien : Kirchenaustritt, Kirchenfinanzen

Konfessionslose soll 1000 Euro Kirchensteuer zahlen

Eine Frau lebt ihr Leben lang als Konfessionslose. Dann erfährt sie, dass sie als Säugling getauft wurde und Kirchensteuer zahlen soll.

Der Briefkopf sah offiziell aus, der Text war es auch. Die "Kirchensteuerstelle Finanzamt Prenzlauer Berg" wollte im September 2011 von der damals 58-Jährigen wissen, ob sie getauft wurde. Falls ja, ob sie später aus der Kirche ausgetreten ist. Und wo und unter welchem Namen sie geboren wurde.

Michaela Baumann(*) ging davon aus, dass es sich um das Schreiben einer staatlichen Stelle handle, das sie wahrheitsgemäß beantworten müsse. "Außerdem bin ich ein ehrlicher Mensch", sagt sie, fast schon entschuldigend.

Also kreuzte sie "Nein" an, ergänzte aber handschriftlich: "Ich war als Kind nie in einer Kirche und kann mich an eine Taufe nicht erinnern." Auch ihren Mädchennamen und Geburtsort nannte sie.

Erst einmal hörte sie darauf nichts mehr.

Der Schock kam, als sie ihren Steuerbescheid für 2012 in den Händen hielt. Darin entdeckte sie, dass ihr für dieses Jahr Kirchensteuern abgezogen wurden, in Höhe von knapp 1000 Euro.

Dass sie plötzlich Mitglied der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische...

weiterlesen (paywall):

https://www.spiegel.de/plus/streit-um-kirchensteuer-denen-geht-es-um-nichts-anderes-als-geld-a-00000000-0002-0001-0000-000164871536

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.         At face with violence politeness is pointless.

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Krant

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URTEIL: Die evangelischen Sklavenhalter fordern Unterwerfung und Geld
« Reply #1 on: December 14, 2019, 04:35:03 AM »

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.875163.php

[*quote*]
    Verwaltungs­gericht
    Presse
    Presse­mitteilungen
    2019

Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder ausgetretenen Erwachsenen bestätigt (Nr. 40/2019)

Pressemitteilung vom 12.12.2019

Die Heranziehung der als Säugling getauften Klägerin zur Entrichtung der Kirchensteuer im Erwachsenenalter war mangels ausdrücklichen Kirchenaustritts rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Die Klägerin wendet sich zwei Bescheide, mit denen sie zur Entrichtung der Kirchensteuer verpflichtet wird. Nach einem Auszug aus dem Taufregister der Evangelischen Kirchengemeinde Bitterfeld wurde sie dort zwei Monate nach ihrer Geburt im Jahr 1953 im evangelischen Glauben getauft. Ihre Eltern traten 1956 und 1958 aus der Kirche aus. Die Klägerin gab in einem ihr von der Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Prenzlauer Berg im September 2011 zugesandten Fragebogen an, nicht getauft zu sein. Als die Kirchensteuerstelle im Oktober 2011 von der Kirchengemeinde auf Anfrage jedoch erfuhr, dass die Klägerin 1953 getauft worden sei, zog diese die Klägerin mit zwei Bescheiden für 2012 und 2013 zur Kirchensteuerentrichtung mit der Begründung heran, dass sie infolge ihrer Taufe und mangels Kirchenaustritts Kirchenmitglied und damit kirchensteuerpflichtig sei. Hiergegen setzt sich die Klägerin gerichtlich zur Wehr. Sie macht unter anderem geltend, ihre Eltern hätten seinerzeit auch den Austritt der Klägerin miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Davon abgesehen sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und dieser wiederum an die Säuglingstaufe verfassungswidrig, weil das Freiwilligkeitsprinzip verletzt werde. Ferner rügt die Klägerin Verstöße der Kirchensteuerstelle gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen anlässlich deren Informationserhebung bei ihr und der genannten Kirchengemeinde.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen. Die Bescheide seien rechtmäßig und verletzten die Klägerin nicht in ihren Rechten. Sie sei in den betreffenden Veranlagungszeiträumen, den Jahren 2012 und 2013, Mitglied der Beklagten gewesen. Sie sei durch ihre Taufe im Juni 1953 Mitglied der Evangelischen Kirche geworden. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Klägerin vor dem Jahr 2014 aus dieser Kirche ausgetreten sei. Insbesondere ergebe sich ihr Kirchenaustritt nicht aus den Austrittserklärungen ihrer Eltern. Die Heranziehung der Klägerin zur Zahlung von Kirchensteuer verstoße auch nicht gegen Art. 29 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin; vor allem sei das Freiwilligkeitsprinzip nicht verletzt. Die Klägerin hätte mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen und daher austreten können, dies aber nicht getan. Die für die Erhebung der Kirchensteuer erlangten Informationen seien auch nicht, insbesondere nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, unverwertbar. Infolgedessen stehe der Klägerin auch kein Anspruch auf Erstattung der als Kirchensteuer einbehaltenen Beträge zu.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Urteil der 27. Kammer vom 12. Dezember 2019 (VG 27 K 292.15)
[*/quote*]



"vor allem sei das Freiwilligkeitsprinzip nicht verletzt. Die Klägerin hätte mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen und daher austreten können, dies aber nicht getan."

Das ist infernalischer Schwachsinn in Potenz. Wieso hätte die Klägerin denn austreten sollen, wenn sie doch der Ansicht war, daß sie gar nicht in der Kirche Mitglied ist!?

Soll jetzt etwa jeder Bürger dieses Landes in putativer Notwehr eine Austrittserklärung schicken, am besten zugestellt per Gerichtsvollzieher, um sicher zu sein, daß er tatsächlich nicht zum Besitz der Parasiten gehört?


Die Bürger dieses Landes sind NICHT der persönliche Besitz einer oligarchen Bande von Parasiten!
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Krant

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Re: Die evangelischen Sklavenhalter fordern Unterwerfung und Geld
« Reply #2 on: December 16, 2019, 06:46:00 AM »

Ausgerechnet die Erfinder der Inquisition, die auch heute noch mit erbarmungsloser Gewalt Menschen knechten, ausgerechnet diese Ausgeburten ihrer eigenen Hölle, erdreisten sich zu winseln, sie, die armen, armen Opfer, SIE würden verfolgt:


https://blasphemieblog2.wordpress.com/2019/12/16/christenverfolgung-mit-samthandschuhen/

[*quote*]
Christenverfolgung mit Samthandschuhen

Schon vor Jahren habe der Papst dieses wachsende Phänomen eine „höfliche Christenverfolgung, quasi mit Samthandschuhen“ genannt, so Kugler weiter. Gemeint seien rechtliche Einschränkungen und extreme Formen von Intoleranz, die in vielen Ländern Europas zunächst eher subtil und ohne öffentliche Diskussionen passieren. Dabei gehe es um die Gewissensfreiheit von Christen oder um Regierungen, die angeprangert würden wenn sie den Schutz christlicher Werte, wie zum Beispiel von Ehe und Familie, bewahren wollen.

Kugler erinnerte an eine Predigt von Franziskus aus dem Jahr 2016. Damals habe der Papst von einer „wohlerzogene“ Verfolgung gesprochen, „die sich als Kultur, Modernität, Fortschritt ausgibt, aber dem Menschen schließlich die Freiheit nimmt und auch die Möglichkeit zur Verweigerung aus Gewissensgründen.“

https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/aktuell/Druck-auf-Christen-in-Europa-waechst;art4874,203919

Kuglers Bericht über „Christenverfolgung“: https://www.intoleranceagainstchristians.eu/index.php?id=53
[*/quote*]



https://www.intoleranceagainstchristians.eu/index.php?id=53

[*quote*]
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Report 2019

Observatory's Newly-Released Report: Over 325 documented incidents in 2018

The incidents in the report illustrate the range of hostilities Christians experience in their daily lives: from the ‘squeeze’ of interference with religious liberty, parental rights, freedom of expression and conscience, to the ‘smash’ of physical attacks, and vandalism of churches and cemeteries. And, as in previous years, we have seen that Christian asylum seekers have faced particular difficulties in Europe.

In 2018, the Observatory documented a rise in the number of churches, Christian symbols, and cemeteries across Europe being vandalized, desecrated, and burned, compared to previous years. But these incidents to do not provide a complete picture of the situation for Christians in Europe.

“We have seen Christian-run businesses financially ruined, street preachers arrested, Christians forced to choose between their moral values and their professions, Christian student groups and speakers silenced on campuses, asylum claims of Christian refugees arbitrarily denied, and parental rights trampled on by overreaching governmental interference. Fundamental rights are rendered meaningless if they cannot be freely exercised by all Europeans,” noted the Observatory's Executive Director.

Read more and download the Report as free pdf
https://www.intoleranceagainstchristians.eu/fileadmin/user_upload/publications/files/Report2019_final.pdf

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