Das ist ein Besuch auf der Website von Harald Thomé am 20.4.2019. Er macht Fortbildungen und die Termine sind natürlich ein Schnappschuß von heute. Wer die neuen Termine sehen will, und überhaupt, muß das Original ansehen! Ich schreibe das ausdrücklich, damit das glasklar ist.
ORIGINAL
https://harald-thome.de/ ANSEHEN!
Muß man lesen!
https://harald-thome.de/[*quote*]
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Harald Thome
© alle Rechte Dirk Lotze
Willkommen auf meiner Homepage
Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Folien zum Download / Stand: 14.04.2019 (6,5 MB)
Thomé Newsletter-Archiv - alle alten Newsletter zum stöbern
Thomé Newsletterreader 2018 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2018
Thomé Newsletterreader 2017 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2017
Thomé Newsletterreader 2016 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2016
Thomé Newsletterreader 2015 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2015
SGB II - Grundlagenseminar: Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung
In dieser meistens zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse.
Nächste Fortbildungen:
am 27./28. Mai 2019 in Frankfurt
(12 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 17./18. Juni 2019 in Wuppertal
(18 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 15./16. Juli 2019 in München
(04 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 05./06. August 2019 in Berlin
(17 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 12./13. August 2019 in Bremen
(19 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 14./15. August 2019 in Hamburg
(noch alles frei / da grade erst im Netz)
am 19./20. August 2019 in Frankfurt
(noch alles frei / da grade erst im Netz)
am 28./29. August 2019 in Dresden
(09 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 18./19. Sept. 2019 in Stuttgart
(19 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
Anmeldeunterlagen der Grundlagenseminare:
Anmeldung Grundlagenseminar vom 27./28. Mai 2019 in Frankfurt
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 17./18. Juni 2019 in Wuppertal
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 15./16. Juli 2019 in München
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 05./06. Aug. 2019 in Berlin
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 12./13. Aug. 2019 in Bremen
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 14./15. Aug. 2019 in Hamburg
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 19./20. Aug. 2019 in Frankfurt
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 28./29. Aug. 2019 in Dresden
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Grundlagenseminar vom 18./19. Sept. 2019 in Stuttgart
Seminarankündigung Anmeldeformular
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Die Wuppertaler Fortbildungen finden im eigenen Seminarraum statt. Dieser ist verkehrsgünstig gut gelegen, top renoviert und behindertengerecht.
Kosten: 200,- EUR (zwei Tage Grundlagenseminar)
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Migrationsberatungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf RAK-Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer sechs Zeitstunden Unterrichtszeit.
Mir liegen über 30 Anerkennungen von 16 RAK-Kammern vor. Die RAK Berlin erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht an.
Die Ein-Tages-Fortbildungen umfassen 6 Zeitstunden, die Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, das SGB II-Intensivseminar 30 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Für ein Zwei-Tagesseminar kann für zusätzliche 9,90 € eine Seminarversicherung abgeschlossen werden, damit können Seminarpreis + Reise + Übernachtungskosten im Schadensfall abgesichert werden, dazu bitte an den Anbieter ERV-Versicherung wenden.
SGB II-Intensivseminar
In dem 5-Tages-Seminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinander genommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach viel kleinfeiner zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will ist genau richtig hier.
Für das Wuppertaler Seminar biete ich die Bezahlung per Bildungsscheck NRW an.
Nächste Fortbildungen:
am 20. - 24. Mai 2019 in Wuppertal
(04 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 23. - 27. Sept. 2019 in Berlin
(12 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
Anmeldeunterlagen Fünf-Tages Seminare:
Anmeldung Intensivseminar vom 20. - 24. Mai 2019 in Wuppertal
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung Intensivseminar vom 23. - 27. Sept. 2019 in Berlin
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 500,- EUR Intensivseminar (fünf Tage)
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Fortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (zwei Tage)
In der zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet.
Die Änderungen durch aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Stichpunkte zur Fortbildung:
Bedarfsermittlung im SGB II
zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen
Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten, Altersvorsorgebeträge ...
Anrechnung von einmaligem und laufendem Einkommen, Nachzahlung von aneren Sozialleistungen
Erwerbstätigenfreibetrag
Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung
Rausfall von Kindern aus BG und Rechtsfolgen
wechselnde Einkünfte
rückwirkende Korrekturen Zugunsten und Zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X
vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von Vertrauensschutz und Gegenwehr
und viele weitere Detailfragen mehr.
Im Verlaufe der Fortbildung die Berechnung und Bescheidprüfung anhand konkreter zu prüfender Fälle vertieft.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am 22./23. Juli 2019 in Augsburg
(19 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 26./27. Aug. 2019 in Erfurt
(noch alles frei, da grade erst im Netz)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Fortbildung am 22./23. Juli 2019 in Augsburg
Seminarankündigungfa/redakteur/Seminare/Ankuende_Berechnung_07-2019_Augsburg.pdf Anmeldeformular
Fortbildung am 26./27. Aug. 2019 in Erfurt
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 200 EUR (Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.
Inhalt: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET
Aus der und für die Praxis
Inhalte:
Praxiswissen für die Soziale Arbeit
der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten
die Zuständigkeitsfragen
die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung
der einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung
das Widerspruchsverfahren
der Überprüfungsantrag
die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
die wiederholte Antragstellung
der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
und vieles mehr.
Die Fortbildung finden statt:
am 11. Juni 2019 in Wuppertal
(12 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 20. Juni 2019 in Berlin
(noch alles frei, da grade erst im Netz)
am 21. August 2019 in Frankfurt
(19 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
Anmeldung für die FoBi am 11. Juni 2019 in Wuppertal
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung für die FoBi am 20. Juni 2019 in Berlin
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung für die FoBi am 21. Aug. 2019 in Frankfurt
Seminarankündigung Anmeldeformular
Menschen aus NRW können diese zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II
yIm SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft. Zuletzt durch die Änderungen des „9. SGB II-ÄndG“. Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet oder sie werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt- und Kreiskasse geltend gemacht. Die Höhe der Aufrechnung unterschreitet vielfach das geltende Recht und das Recht auf Existenzsicherung.
In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches Handeln vorliegt und wie daraus resultierend, die Handlungsperspektiven für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aussehen kann.
Stichpunkte zur Fortbildung:
Systematisierung von behördlichen Forderungen (Darlehen § 42a SGB II, Erstattungsansprüche § 43 SGB II, Ersatzansprüche §§ 34, 34a SGB II, Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten und aus Ur- und Vorzeiten, Forderungen RD/Stadtkasse) und was dabei zu beachten ist.
Welche Forderung darf unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe geltend gemacht werden, gegen wen und wann darf und muss das JC aufrechnen?
Zustimmungserklärungen zur Aufrechnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verzicht, rechtliche Würdigung, Bindungswirkung, Widerruf und Umgang damit,
Geltendmachung von Ansprüchen durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion/Stadt- und Kreiskasse und Umgang damit,
Geltendmachung von Forderungen im Nichtmehrleistungsbezug,
Minderjährigenhaftungsbeschränkung,
Schuldenschnitt nach § 44 SGB II
und vieles, vieles mehr.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am 07. Aug. 2019 in Berlin
(noch alles frei, da grade erst eingestellt)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
FoBi am 07. Aug. 2019 in Berlin
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 100 EUR
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 6 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein Tag)
In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle
Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen privatrechtlichen Dritten
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen und Umgangs- und Besuchskosten
Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach Trennung, Frauenhaus …
Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und die neuen Darlehensregeln
Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und Energierückstände
Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen auf die BG-Mitglieder
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die Fortbildung finden statt:
am 19. Juni 2019 in Wuppertal
(18 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
am 22. Aug. 2019 in Frankfurt
(15 Pätze frei / Stand: 19.04.2019)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
Anmeldung für die FoBi am 19. Juni 2019 in Wuppertal
Seminarankündigung Anmeldeformular
Anmeldung für die FoBi am 22. Aug. 2019 in Frankfurt
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 100 EUR
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II (ein Tag)
In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die jeweiligen aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II
Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus
Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle, Wohnkostenzuschuss
Neue Regeln für Auszubildende und Studierende
Leistung zur Bildung und Teilhabe stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder Knast und Rechtsfolgen Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
Energierückstände und Wohnraumsicherung
Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei Verlust
Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von Ansprüchen
Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
Pflichten und Rechte von U-25’er
Sanktionen und Sippenhaft und die neue Förderung schwer erreichbarer junger Menschen
Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie rechtswidriges Behördenhandeln
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächste Fortbildung finden statt:
am 21. Juni 2019 in Hannover
(noch alles frei, da grade erst im Netz)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Fortbildung vom 21. Juni 2019 in Hannover
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 100,- EUR für einen Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
Ganz intensiv: Antragstellung und Sicherstellung der Krankenversicherung,
Zuständiger Leistungsträger, Form der Antragstellung, Umgang mit örtlichem und sächlichem „Pingpong“ zwischen Leistungsträgern, wie können KV-Ansprüche zeitnah sichergestellt werden und vieles mehr,
Krankenkasse und SGB II bei Vermögen und SGB II-Darlehensgewährung, Krankenkasse bei im SGB II - Sanktionierten,
SGB II - Ausschlüsse, Auszubildende, EU-Bürger und AsylbLG-Bezieher,
Bedürftigkeitsprüfung bei Einkommen und bei Vermögen, Umgang mit Nicht verwertbarem Vermögen und Rechtsfolgen auf das KV-Versicherungsverhältnis,
Überblick Einkommensanrechnung und Umgang mit Anrechnung von fiktivem Einkommen,
Einmalige und wiederkehrende Bedarfe, wie Fahrtkosten zu Therapien, krankheitsbedingte Bedarfe, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes,
Wohnungsanmietung, Zuständigkeit, Kosten und vorauf ist zu achten,
Erstausstattung an Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und unabweisbarer Bedarf, insbesondere nach Trennung vom Partner, Möbelverlust nach Klinikentlassung,
Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft, Haushalts- und Wohngemeinschaft, Auszug von U-25’ern, Rückkehr von U-25’ern,
Darlehensregelungen, Voraussetzungen, Höhe der Geltendmachung, Interventionspunkte,
Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und deren Grenzen,
Umgang mit Ignoranz von klinischen Attestierungen,
Sozialdatenschutz allgemein, speziell von Klinik zur Behörde.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptionert.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
derzeit kein Angebot
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
Kosten: 100,- EUR den Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin besteht die Möglichkeit die vielen Detailfragen, mit denen sich Mitarbeiterinnen im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer zu besprechen. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für Frauenhaus- und begleitende Sozialdienstmitarbeiterinnen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
Inhalte:
Diskurs: Frauenhauskosten über KdU-Finanzierung, psychosoziale Betreuung oder § 67 SGB XII-Finanzierung, Vor- und Nachteile jeder Finanzierung, notwendige Nivellierungen
Örtliche und sächliche Zuständigkeiten im SGB II/SGB XII bei Aufnahme und Abgabe
Doppelmieten: Anspruchsgrundlagen für Miete der Herkunftswohnung und Frauenhauskosten
Doppelmieten bei nicht rechtzeitiger Bewi8lkligung der Erstausstattung für neue Wohnung bei Auszug aus dem Frauenhaus
Umgang mit Mitwirkungspflichten und Grenzen derselben, wenn Unterlagen nicht beschaffbar sind oder in anderen Ämtern liegen
Anspruchsgrundlagen für Akutleistungen und Durchsetzbarkeit
Anspruchsberechtigte und Ausschlüsse, Auszubildende, EU-Bürger, Drittstaatlerinnen
Bedürftigkeitsprüfung bei Einkommen und bei Vermögen, Umgang mit nichtverwertbarem Vermögen und Rechtsfolgen auf das KV-Versicherungsverhältnis und Selbstzahlerinnen
Überblick Einkommensanrechnung und Umgang mit Anrechnung von fiktivem Einkommen, Übergang von Ansprüchen auf BGB-Verpflichtete
Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft, Haushalts- und Wohngemeinschaft, Auszug von U-25’ern, Rückkehr von U-25’ern
Einmalige und wiederkehrende Bedarfe, wie Fahrtkosten zu Therapien, Wohnungsheimfahren, krankheitsbedingte Bedarfe, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes
Wohnungsanmietung, Zuständigkeit, Kosten und vorauf ist zu achten ist
Anspruch auf Wiederbeschaffung an Hausrat, Bekleidung in Abgrenzung zum unabweisbaren Bedarf, insbesondere nach Trennung vom Partner
Darlehensregelungen, Voraussetzungen, Höhe der Geltendmachung, Interventionspunkte,
Eingliederungsleistungen und Sanktionen: Arbeitspflichten und deren Grenzen,
Sozialdatenschutz, Rechtschutz
und vieles mehr.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
am 08. August 2019 in Berlin
(19 Plätze frei / Stand: 19.04.2019)
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
Fortbildung vom 08. August 2019 in Berlin
Seminarankündigung Anmeldeformular
Kosten: 100 EUR für einen Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.
Mir liegen über 30 Anerkennungen von x RAK-Kammern vor. Lediglich die RAK Berlin erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht an (Zuviel Konkurrenz, RAK Berlin interessiert sich auch wahnsinnig für das SGB II).
Meiner Fortbildungen können für Menschen aus NRW zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019
Seminarversicherung:
Für ein Zwei-Tagesseminar kann für zusätzliche 9,90 € eine Seminarversicherung abgeschlossen werden, damit können Seminarpreis + Reise + Übernachtungskosten im Schadensfall abgesichert werden, dazu bitte an den Anbieter ERV-Versicherung wenden.
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Werbung in eigener Sache:
Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z / Stand: 2019/2020
Autoren: Harald Thomé und andere
Umfang: 770 Seiten
Stand: 30. Auflage, Januar 2019
ISBN: 978-3-932246-67-8
Preis: 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands
Bestellung:
online:
www.dvs-buch.deper Fax: 069 / 74 01 69
per Brief: DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt
Der Versand erfolgt gegen Rechnung.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
60325 Frankfurt angefordert werden.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt, angefordert werden.
Andere zum Leitfaden:
"Standardwerk" Der Spiegel
"bei Arbeitslosengeldbeziehern weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement
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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom 03.11.2005
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z
Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von Clement
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