Der schludrige Umgang mit der Wahrheit, in Apothekerkreisen offenbart sich eklatante Verwahrlosung der Sitten.
Zuerst das Beweisstück als Ganzes:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/homoeopathie-becker-verteidigt-apothekenpflicht/[*quote*]
Homöopathie: Becker verteidigt Apothekenpflicht
APOTHEKE ADHOC, 17.09.2018 13:06 Uhr
Berlin - Im Streit um die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel hat sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, gegen deren Abschaffung ausgesprochen. Bei Globuli & Co. gebe es Beratungsbedarf, im Zweifel müsse der Apotheker nämlich auch über die Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden aufklären.
Damit widerspricht Becker Josef Hecken. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hatte vergangene Woche in Einklang mit SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach gefordert, dass homöopathische Produkte aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen gestrichen und aus der Apothekenpflicht entlassen werden, da sie keine wissenschaftliche Evidenz ihrer Wirksamkeit vorweisen können.
Becker sieht das anders. Evidenz bestehe „nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Als Beispiel führte er Bayers ebenfalls umstrittenes Magenmittel Iberogast an: Auch das sei „gemäß der reinen Lehre nicht evidenzbasiert“, aber dennoch eines der meistverkauften Präparate.
Stattdessen verwies Becker, zugleich auch Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, auf die Notwendigkeit der Beratung bei homöopathischen Produkten. So müsse man Kunden beispielsweise darauf hinweisen, dass es nicht ratsam ist, hohes Fieber mit Kamille zu behandeln. „Wenn es den freien Zugriff im Drogerieregal gibt, dann kann durchaus etwas schiefgehen“, so Becker. Apotheker müssten deshalb auf Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden hinweisen.
Außerdem wehrte Becker sich gegen den Vorwurf, Apotheker würden die Homöopathie aus finanziellen Gründen verteidigen. Im Gesamtumsatz einer Apotheke mache sie gerade einmal 1 Prozent aus.
Rückendeckung erhält Becker von Hermann Kortland. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) sagte, die Apothekenpflicht sei notwendig, weil nur sie sicherstelle, „dass der Apotheker im Rahmen der Beratung im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann“.
Vergangene Woche hatte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Gespräch mit derselben Zeitung gesagt, er sehe „keinen Grund für die Apothekenpflicht“. Sie suggeriere, „dass es sich um Produkte mit erwiesener Wirksamkeit handelt, die einer Beratung bedürften“. Tatsächlich aber läge die medizinische Evidenz homöopathischer Produkte „auf dem Niveau von Brausetabletten und Nahrungsergänzungsmitteln“. Bei den CDU-Politikerinnen Mechthild Heil und Claudia Schmittke stieß er damit auf offene Ohren. Sie forderten eine Abschaffung der Apothekenpflicht. „Als Arzt halte ich die Homöopathie für völlig wirkungslos“, ließ Lauterbach verlauten. „Ich wünsche den Kollegen der Union bei diesem Waffengang viel Erfolg.“
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Alles klar: Noch einer, der für die Apotheker, ihn natürlich eingeschlossen, Geld will: Fritz Becker, der Vorsitzende:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/homoeopathie-becker-verteidigt-apothekenpflicht/[*quote*]
Homöopathie: Becker verteidigt Apothekenpflicht
APOTHEKE ADHOC, 17.09.2018 13:06 Uhr
Berlin - Im Streit um die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel hat sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, gegen deren Abschaffung ausgesprochen.
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Wenn die Apotheken nicht mehr die alleinigen Anbieter sind, entgeht ihnen Geld. Das sehen sie gar nicht gerne.
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Bei Globuli & Co. gebe es Beratungsbedarf, im Zweifel müsse der Apotheker nämlich auch über die Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden aufklären.
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Aber haben sie denn Zweifel!? EBEN NICHT! Genau darum geht es: Daß Apotheker den Kunden etwas Sinn-, weil Wirkungsloses aufschwatzen. Und das tun sie gerne.
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Damit widerspricht Becker Josef Hecken. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hatte vergangene Woche in Einklang mit SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach gefordert, dass homöopathische Produkte aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen gestrichen und aus der Apothekenpflicht entlassen werden, da sie keine wissenschaftliche Evidenz ihrer Wirksamkeit vorweisen können.
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Da haben wir zwei Sachverhalte:
1. Homöopathika sind wirkungslos
2. über die Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden aufklären
Ist das nicht ein-und-dasselbe? Die Grenze ist in dem Moment erreicht, wo man eine Wirkung erzielen will. Aber es gibt keine!
Dafür braucht man keine "Beratung", sondern die klare Aussage:
Homöopathie wirkt nicht. Homöopathie ist Betrug.Dafür braucht man keine Apotheker!
Dafür braucht man einzig und allein ein Totalverbot: Herstellung und Handel sind verboten.
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Becker sieht das anders. Evidenz bestehe „nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung“, sagte er der Stuttgarter Zeitung.
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Das ist einer der neueren Versuche der Homöopathen, den Begriff der "Evidence-based medicine" durch eine Umdefinition zu vernichten.
Diese Attacke ist nicht einfach nur grob fahrlässig, sie ist ein Verbrechen.
"„nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung“
Mit dem Beharren auf der "persönlichen Erfahrung" werden die insgesamt gemachten Erfahrungen weggewischt. Zählen (und das bestimmend!) sollen nur noch willkürliche Einzelfälle. Damit wird die Summe der Erfahrungen eliminiert. Wie sich das auswirkt, sehen wir gleich.
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Als Beispiel führte er Bayers ebenfalls umstrittenes Magenmittel Iberogast an: Auch das sei „gemäß der reinen Lehre nicht evidenzbasiert“, aber dennoch eines der meistverkauften Präparate.
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Daß Becker ausgerechnet Iberogast als Beispiel nennt. Gemüt eines Metzgershund nennt man das wohl. In Iberogast sind pharmazeutisch wirksame Dosen von leberschädigenden Substanzen enthalten, mit denen man sich sogar umbringen kann. Einige haben das getan, nicht freiwillig, aber erfolgreich.
Gefahr von Leberschäden durch Schöllkraut
Bayer knickt ein – Iberogast-Packungsbeilage wird geändert
Stuttgart 12.09.2018, 09:10 Uhr
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/09/12/bayer-knickt-ein-iberogast-packungsbeilage-wird-geaenderthttps://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/09/12/bayer-knickt-ein-iberogast-packungsbeilage-wird-geaendert/chapter:2Hier die Veröffentlichung des BfArm dazu, vom 11.9.2018:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/s-z/schoellkraut.html[*quote*]
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Schöllkrauthaltige Arzneimittel zur innerlichen Anwendung
Schöllkrauthaltige Arzneimittel zur innerlichen Anwendung
Datum 11.09.2018
Wirkstoff Schöllkraut
Ergänzung vom 11.09.2018
Bayer setzt die im Risikobewertungsverfahren angeordneten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation für Iberogast auf Drängen des BfArM um.
Hintergrund sind neue dem BfArM bekannt gewordene Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Iberogast. Die berichteten Leberreaktionen entsprechen in den meisten Fällen dem in den Bescheiden des BfArM dargestellten Spektrum. Darunter befindet sich nun ein im Juli 2018 bekannt gewordener zweiter Fall eines Leberversagens mit Lebertransplantation, der jedoch letztlich tödlich endete. Durch die in guter Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erfolgte Abklärung erhielt das BfArM bis zum 10. September 2018 weitere wichtige Informationen von den meldenden Ärzten, die im Ergebnis einen Zusammenhang mit der vorherigen Anwendung von Iberogast nahe legen.
Der Zulassungsinhaber hat nunmehr verbindlich zugesichert, die vom BfArM angeordneten Änderungen der Produktinformationen für Iberogast innerhalb von vier Wochen vollständig umzusetzen. Damit erübrigt sich die Anordnung des Sofortvollzugs durch das BfArM, der andernfalls im Lichte der jetzt vorliegenden Informationen geboten gewesen und erlassen worden wäre. Das BfArM behält sich diese Maßnahme weiterhin vor, sollte der Zulassungsinhaber den eingegangenen Verpflichtungen wider Erwarten nicht nachkommen.
15.04.2008 - Stufenplanverfahren der Stufe II
Das BfArM erlässt im Stufenplanverfahren der Stufe II für schöllkrauthaltige Arzneimittel zur innerlichen Anwendung folgenden Bescheid: Für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von mehr als 2,5 mg Gesamtalkaloide wird die Zulassung widerrufen, für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von 2,5 µg bis höchstens 2,5 mg Gesamtalkaloide werden Änderungen der Produktinformationen angeordnet.
Bescheid vom 09.04.2008 (PDF, 77KB, barrierefrei ⁄ barrierearm)
Anhörung vom 6. Mai 2005 (PDF, 950KB, barrierefrei ⁄ barrierearm)
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Bei Fritz Beckers Logik braucht man diese Übersicht nicht zu berücksichtigen. Begreift er nicht oder will er nicht wissen, daß er sich den Teppich weggezogen hat?
Weiter im Artikel:
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Stattdessen verwies Becker, zugleich auch Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, auf die Notwendigkeit der Beratung bei homöopathischen Produkten. So müsse man Kunden beispielsweise darauf hinweisen, dass es nicht ratsam ist, hohes Fieber mit Kamille zu behandeln. „Wenn es den freien Zugriff im Drogerieregal gibt, dann kann durchaus etwas schiefgehen“, so Becker. Apotheker müssten deshalb auf Grenzen homöopathischer Behandlungsmethoden hinweisen.
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Wieso das!? Hohes Fieber nicht mit Kamille behandeln? Kamille? Aber da ist doch nichts drin! Also kann das Mittel doch gar nicht wirken. Weshalb man es verbieten muß. Was die Korrupter aber nicht tun...
Das hat weder etwas mit Kamille zu tun noch mit Beratung. Homöopathie funktioniert nicht, und deswegen muß sie verboten werden. Dafür braucht man keine Apotheker, sondern eine hart durchgreifende Polizei. Die Landesbehörden sind in der Pflicht!
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Außerdem wehrte Becker sich gegen den Vorwurf, Apotheker würden die Homöopathie aus finanziellen Gründen verteidigen. Im Gesamtumsatz einer Apotheke mache sie gerade einmal 1 Prozent aus.
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Umsatz? Umsatz ist nicht alles. Wie hoch ist der Anteil am Rohüberschuß?
Außerdem zählt jeder Cent. Geld ist Geld, und Kleinvieh macht auch Geld.
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Rückendeckung erhält Becker von Hermann Kortland. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) sagte, die Apothekenpflicht sei notwendig, weil nur sie sicherstelle, „dass der Apotheker im Rahmen der Beratung im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann“.
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Warum schon wieder "Hinweisen auf die Grenzen"? Warum? Die Grenze (es ist nur eine!) steht doch fest: Homöopathie funktioniert nicht. Also weg mit der Homöopathie!
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Vergangene Woche hatte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Gespräch mit derselben Zeitung gesagt, er sehe „keinen Grund für die Apothekenpflicht“. Sie suggeriere, „dass es sich um Produkte mit erwiesener Wirksamkeit handelt, die einer Beratung bedürften“. Tatsächlich aber läge die medizinische Evidenz homöopathischer Produkte „auf dem Niveau von Brausetabletten und Nahrungsergänzungsmitteln“.
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Sowohl Hecken als auch die anderen Geistesgrößen haben eines noch immer nicht begriffen: Mehr als die Häfte des Umsatzes machen die deutschen Homöopathie-Hersteller mit Mitteln, in denen sogar erhebliche Dosen vorhanden sein können. Teilweise ist sogar unverdünnte Rohtinktur enthalten.
Wie kann man nur so dumm sein, mehr als 350 Millionen Euro pro Jahr leugnen zu wollen?
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Bei den CDU-Politikerinnen Mechthild Heil und Claudia Schmittke stieß er damit auf offene Ohren. Sie forderten eine Abschaffung der Apothekenpflicht. „Als Arzt halte ich die Homöopathie für völlig wirkungslos“, ließ Lauterbach verlauten. „Ich wünsche den Kollegen der Union bei diesem Waffengang viel Erfolg.“
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Völlig wirkungslos. Natürlich. Bei den wirkungslosen Mitteln. Aber das ist gerade mal die Hälfte. Und was ist mit der anderen Hälfte!?
Der Bildungsstand der Politiker ist erbärmlich.