Bußgeld für Beschimpfungen und Bedrohungen
Der Frankfurter Kinderarzt Ralf Behrmann ist nun vom Berufsgericht am Verwaltungsgericht Frankfurt wegen der Verletzung von Berufspflichten zu einer Geldstrafe von 500,- Euro verurteilt worden (Az.: 21 BG 1748/04). Auf seiner Website denunziert der Arzt seit längerer Zeit auch homöopathische Ärzte und verschickt zum Beispiel folgende Mails: „Gratulation! Sie wurden in die Scharlatanerie-Liste bei [...]* aufgenommen. Meldung an die Ärztekammer erfolgt. Mit einer Strafanzeige ist zu rechnen.“
Der DZVhÄ hatte die Ärztekammer Hessen darüber informiert und aufgefordert, nötige Schritte einzuleiten.
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