Im Universitätsgesetz
wird gefordert:
§56a: Wissenschaftliche Redlichkeit
Alle an der Universität wissenschaftlich Tätigen
sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet.
Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze
guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Ein
Verstoß hiergegen liegt insbesondere vor, wenn in
einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang
vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben
gemacht werden.....
In der Satzung der Universität
Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis [5]
steht:
Falschangaben sind u.a. das
Verfälschen von Daten z.B. durch Auswählen und
Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies
offenzulegen.
Die von uns aufgezeigten
Zusammenhänge sind trivial. Jeder Wissenschaftler muss
in der Lage sein, sie zu erkennen. Wir vermuten, dass die
Autoren in eklatanter Weise gegen die Regeln guter
wissenschaftlicher Praxis verstoßen haben. Die
Missachtung elementarer Grundsätze wissenschaftlichen
Arbeitens ist unserer Meinung nach nur durch
Dilettantismus oder Absicht zu erklären. Wir werten die
Veröffentlichung der Arbeit als wissenschaftliches
Fehlverhalten.
Selbst wenn die Autoren wider Erwarten diese simple
Problematik nicht erkannt haben sollten, so wäre es
selbstverständlich gewesen, dass sie, angesichts der
weitreichenden Bedeutung der "Ergebnisse", ihre
Versuche mit Naturwissenschaftlern anderer Fachrichtung
besprechen, bevor sie damit an die Öffentlichkeit
treten.
In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass die
Autoren ihre Arbeit nicht in einer der Bedeutung der
"Ergebnisse" angemessen Zeitschrift
veröffentlich haben, sondern in einer Zeitschrift, die
an nur wenigen Universitäten vorhanden ist. Die
Gutachter einer seriösen Zeitschrift hätten die Arbeit
sicher zurückgewiesen.
Wie erwähnt, haben die Autoren für diese Arbeit einen
Preis von 10.000 Euro erhalten. Wir vermuten, dass der
Grund für diese unredliche Veröffentlichung in der
Absicht zu suchen ist, diesen Preis zu erhalten.
Einer von uns (Keck) hat in einer E-Mail am 06.12.03. an
einen der Autoren (Nieber) darauf hingewiesen, dass James
Randi einen Preis von 1 Million Dollar ausgesetzt hat,
den die Autoren gewinnen könnten, wenn sie den Nachweis
erbringen, dass homöopathische Präparate wirksam sind.
Siehe dazu [6,7]. James Randi hat auf Anfrage mitgeteilt,
dass bei ihm keine Bewerbung der Autoren vorliegt. Die
Tatsache, dass die Autoren sich nicht um diesen Preis
beworben haben, legt die Vermutung nahe, dass sie sich
sehr wohl bewußt sind, dass ihre Messungen nicht
reproduzierbar sind.
Mit der Veröffentlichung der Autoren ist die
"Homöopathieforschung" an der Universität
Leipzig noch nicht abgeschlossen. Auf der
Doktorandentagung der Deutschen Pharmazeutischen
Gesellschaft am 24. - 26.03.04 in Freudenstadt-Lauterbach
hat ein Doktorand der Arbeitsgruppe, S. Michael, über
"Effects of homeopathic belladonna dilutions on
neurotransmitter-induced contraction of the rat
ileum" vorgetragen. Der Doktorand befindet sich in
einer Konfliktsituation. Versucht er wissenschaftliches
Fehlverhalten zu vermeiden, so wird er schnell die
Unhaltbarkeit der hier besprochenen Behauptungen
erkennen. Welche Folgen das für ihn haben kann, braucht
hier wohl nicht näher erläutert zu werden. Wenn er das
üble Spiel mitspielt, riskiert er, dass ihm später der
Doktortitel wieder entzogen wird. Über zwei solche
Fälle wurde kürzlich aus Bonn und Konstanz berichtet
[8,9].
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