http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/383.htm[*QUOTE*]
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Pressemitteilung
München, 19. Oktober 2006
Verzehrsempfehlung für Zimt und zimthaltige ProdukteVerbraucher sollten Zimt nur sparsam verwenden und zimthaltige
Lebensmittel wie z.B. Zimtsterne nur maßvoll verzehren. Das Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin
in zimthaltigen Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. In dem dazu
veröffentlichten BfR-Gutachten heißt es:
"Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein.
Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der
Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren."
Legt man die dem BfR Anfang Oktober 2006 vorliegenden Cumaringehalte von
Zimtgebäck zugrunde, kann die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für
Kleinkinder zum Beispiel schon durch wenige Zimtsterne ausgeschöpft sein,
wenn diese die höchsten gemessenen Gehalte an Cumarin enthalten. Weitere
Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln können
auf den Internetseiten des BfR unter
http://www.bfr.bund.de eingesehen
werden.
Auf dieser Grundlage haben sich Länder und Bund auf Verzehrsempfehlungen
verständigt. Die Kriterien wurden von Niedersachsen erarbeitet und vom BfR
heute bestätigt. Bei Einhalten dieser Empfehlungen bestehen keine
gesundheitlichen Bedenken.
Kinder können pro Tag verzehren:
4 Zimtsterne à 5,6 Gramm
ODER
1 Lebkuchen à 30 Gramm
ODER
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm
ODER
2 Müsliriegel à 35 Gramm
ODER
Fertig-Müsli 75 Gramm
Erwachsene können pro Tag verzehren:
8 Zimtsterne à 5,6 Gramm
ODER
2 Lebkuchen à 30 Gramm
ODER
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm
ODER
2 Müsliriegel à 35 Gramm
ODER
Fertig-Müsli 100 GrammBayerische Lebensmittelkontrolleure haben Proben verschiedener
zimthaltiger Lebensmittel im Handel genommen, die derzeit am Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Sollten dabei
Cumarin-Werte festgestellt werden, bei denen eine Gesundheitsgefährdung
anzunehmen ist, werden diese Lebensmittel unverzüglich vom Markt genommen
und die Verbraucher informiert. Die Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit
wird dabei am Schutzbedürfnis der Kinder ausgerichtet.
Bund und Länder haben Kontakt zu den Wirtschaftsunternehmen aufgenommen,
die Zimt verarbeiten, um zeitnah auf eine deutliche Minimierung von
Cumarin in Lebensmitteln hinzuwirken.
Der üblicherweise im Handel befindliche Zimt (Cassia-Zimt) enthält
Cumarin, einen natürlichen Aromastoff, der in vielen Pflanzen vorhanden
ist. Aufgenommen wird das meiste Cumarin durch den direkten Verzehr von
Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln.
Laut BfR kann zu viel Cumarin bei empfindlichen Menschen zu Leberschäden führen.Die Leber kann sich aber regenerieren, wenn kein Cumarin mehr verzehrt
wird.
Cumarinarm ist hingegen Ceylon-Zimt. Dieser hat zwar einen sehr geringen
Marktanteil, ist aber z.B. über Apotheken erhältlich.
Weitere Informationen:
http://www.lebensmittelsicherheit.bayern.de--------------------------------------------------------------------------
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