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Staatsterrorismus => War Room Reports on World War III => Topic started by: Zollstein on February 22, 2018, 05:04:15 PM

Title: Kirchen dürfen negativ über andere Religionen sprechen, und draußen steht Einer
Post by: Zollstein on February 22, 2018, 05:04:15 PM
Kirchen und Juristen haben geholzt. Die dürfen.

Na schön, dann schauen wir uns die Sägespäne aus der Nähe an.



http://www.evangelisch.de/inhalte/148813/22-02-2018/kirchen-duerfen-negativ-ueber-andere-religionen-sprechen

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ÖKUMENE UND WELTRELIGIONEN

Kirchen dürfen negativ über andere Religionen sprechen

Im Gegensatz zu staatlichen Stellen gibt es für Kirchen bei Äußerungen über andere Religionsgemeinschaften keine vergleichbare Neutralitätspflicht. Kirchenvertreter müssten sich in Einschätzungen über religiöse Gruppen nicht auf Erklärungen rein akademischer Natur beschränken, heißt es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts.
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Gibt es da einen Hinweise, wo das Verwaltungsgericht verkündet? Nein, den gibt es nicht. Ich kann keinen Hinweis entdecken und einen direkten Link erst recht nicht. Haben die Evangelen Angst? Warum haben sie Angst? Angst vor der Wahrheit? Angst, daß die Surfer lieber beim Gericht lesen als nachgekautes und falschverdautes ideologieverzerrtes Geplänkel?


Das ist die Pressemitteilung zum Urteil:

https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/unterlassungsklage-suedkoreanischer-freikirche-gescheitert/

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22.02.2018 | Verwaltungsgericht Mainz
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
Pressemitteilung 3/2018

Ein Jugendverein der südkoreanischen evangelischen Freikirche „Good News Mission“ kann von dem Bistum Mainz nicht die Unterlassung von Äußerungen seines Sektenbeauftragten zur Tätigkeit des Vereins verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der klagende eingetragene Verein ist Teil der Jugendorganisation der südkoreanischen evangelischen Freikirche „Good News Mission“. Im April 2016 organisierte er ein Treffen für Mitglieder und Gäste in Mainz. Im Vorfeld der Veranstaltung erschien in der Allgemeinen Zeitung Mainz ein Artikel mit der Überschrift: „Koreanische Missionare veranstalten Konzert in Mainz: Sektenexperte warnt vor Manipulation“. Darin nahm die Verfasserin u.a. Bezug auf ein Interview mit dem Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen des beklagten Bistums Mainz (sog. Sektenbeauftragter). In einer vom SWR Rheinland-Pfalz am Folgetag ausgestrahlten Sendung wiederholte der Sektenbeauftrage die Äußerungen teilweise zumindest sinngemäß. Nachdem der Beklagte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ablehnte, machte der Kläger gerichtlich die zukünftige Unterlassung der getätigten Äußerungen durch den Beklagten geltend. Nach Ansicht des Klägers diskriminierten ihn die dem Bistum zuzurechnenden Äußerungen des Sektenbeauftragen in unzulässiger Weise. Der Beklagte sei als öffentlich-rechtlich organisierte Religionsgemeinschaft bei derartigen Äußerungen zu einem angemessenen Verhalten verpflichtet, an dem es hier fehle. Das Verwaltungsgericht wies die Klage nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2018 ab.

Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Unterlassung der getätigten Äußerungen, denn diese seien nicht rechtswidrig. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte könnten sich auf die in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verankerte Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit berufen. Auch Religionsgemeinschaften, die wie die katholische Kirche Körperschaften des öffentlichen Rechts seien (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV), dürften zur öffentlichen Verdeutlichung ihres religiösen Standpunkts auf Entwicklungen hinweisen, die nach ihrer Lehre mit dem Glauben unvereinbar seien. Von daher seien sie nicht in gleichem Maße wie staatliche Stellen zur Neutralität verpflichtet. Zum Ausgleich der betroffenen Grundrechtspositionen und mit Blick auf die Autorität der öffentlich-rechtlich verfassten katholischen Kirche und insbesondere ihres Sektenbeauftragen habe diese aber einen angemessenen Grad an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit bei Äußerungen über den Kläger zu wahren. Ausgehend von diesem Maßstab habe der Sektenbeauftragte, dessen Erklärungen dem beklagten Bistum zurechenbar seien, die Meinung Dritter wiedergeben dürfen, die den Kläger als „gefährliche christliche Sekte“ einstuften; diese Wertung habe sich der Beauftragte nicht selbst zu eigen gemacht. Er habe der ihn dabei treffenden Sorgfaltspflicht insoweit Rechnung getragen, als er im Vorfeld der Erklärung eine fundierte Recherche über die Einschätzung mit der Materie vertrauter Personen und Institutionen vorgenommen habe. Bei den übrigen von dem Sektenbeauftragten verwendeten Begriffen („Türöffner, „Indoktrination“, „ideologische Manipulation“, „Vereinnahmung“), deren künftige Unterlassung der Kläger ebenfalls anstrebe, handele es sich um Werturteile, die nicht die Grenze der Herabsetzung oder Schmähung überschritten. Eine – scharfe – Kritik an der Tätigkeit anderer Religionsgemeinschaften sei erlaubt. Dies gelte hier auch deshalb, weil der Kläger sich selbst mit publikumswirksamen Aktionen in die Öffentlichkeit begeben und von daher eine kritische Auseinandersetzung mit seiner Tätigkeit hinzunehmen habe.
       
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 11. Januar 2018, 1 K 577/17.MZ)
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Die Justiz soll die Realität abbilden. Heißt es. Tut das Urteil das? Nein! Am 26.4.2016 schreibt die Allgemeine Zeitung in Mainz zu den Vorfällen:

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Allgemeine Zeitung / Lokales / Mainz / Nachrichten Mainz

Nachrichten Mainz
26.04.2016
Koreanische Missionare veranstalten Konzert in Mainz: Sektenexperte warnt vor Manipulation

Von Monika Nellessen

MAINZ - „Dieses Mal findet Weihnachten am 1. Mai statt!“, lautet die Botschaft des scheinbar persönlichen Briefs. Auf dem Kuvert steht handschriftlich, verziert mit niedlichem Tannenbaum aus Buntstift: „Liebe Nachbarn, Sie sind herzlich eingeladen!“

Wenige Tage später klingeln junge Asiaten an Mainzer Haustüren und bitten – wie einst Maria und Josef – um eine Herberge: Zahnbürste und Schlafanzug haben sie gleich auch schon mitgebracht.
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Wie bitte!? Da steht Einer vor der Tür, mit Zahnbürste und Schlafanzug in der Tasche, und begehrt Einlaß!? Also, davon steht bei den Evangelen nichts und in der Pressemitteilung zum Urteil auch nicht. Da fehlt doch was!


http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Wer dann noch lächelnde Tänzer erlebt, die zu Korea-Pop in perfekter Formation vor Hauptbahnhof oder Staatstheater antreten, sieht eine fernöstliche Bescherung undurchsichtiger Absicht auf Mainz zurollen: eine Melange aus Bibelfundamentalismus und Psychokursen, Hiphop und Gospel.

„Schritt in Manipulation“

Die Invasion nach biblischem Drehbuch in Mainz wird vom Imperium des südkoreanischen Kirchengründers Ock Soo Park („Good News Mission“) gesteuert, dessen Jugendorganisation „International Youth Fellowship e.V.“ (IYF) in Ludwigshafen ihr Deutschland-Quartier hat. Ab Donnerstag hat IYF für vier Tage die Rheingoldhalle gemietet. IYC-Sprecherin Eunice Min und Missionar Oseon Kwon hoffen auf 600 bis 700 Teilnehmer bei Street Dance, Song-Contest, Taekwondo und „Mind Lectures“ zur „persönlichen Leistungssteigerung“ und für ein „besseres Miteinander“. Drei Mal so viele Menschen sollen am 1. Mai zur Gratis-Aufführung der „Christmas Cantata“ kommen, für die IYF seit Wochen trommelt – eine gleichermaßen opulent wie krude anmutende Inszenierung des „Gracia Chors“: 1. Akt: „O Heilige Nacht“ in Bethlehems Stall als Oper, 2. Akt: „Das Weihnachtswunder“ als Familien-Musical, 3. Akt: „Oratorium von Händel“: „Der Chor, der von einem neuen Anfang singt“.
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Wie? Was? Alles undurchsichtiges Zeug. Verstehen nur Einheimische, die das vor Ort gesehen haben.


Dann der Auftritt des "Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums Mainz, Dr. Eckhard Türk":

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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All dies sieht der Leiter der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums Mainz, Dr. Eckhard Türk, äußerst kritisch. Bei der Veranstaltung in Mainz handele es sich um eine verdeckte Missionsaktivität, rät er vor allem Jugendlichen und deren Eltern zur Vorsicht: Die Konzerte dienten der evangelikalen Freikirche als „Türöffner“, um Menschen, die sich darauf einließen, in „Mind Lectures“ einer „Bewusstseinserziehung“ oder „Herzenskorrektur“ zu unterziehen. Wer persönliche Daten preisgebe, um etwa an einer Tombola teilzunehmen, müsse mit Indoktrination rechnen: „Dies könnte der erste Schritt sein auf dem Weg in eine ideologische Manipulation und Vereinnahmung durch die doch sehr fundamentalistisch ausgerichtete Gedankenwelt von Pastor Ock Soo Park“.
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Davon habe ich in der Pressemitteilung nichts gesehen. Da fehlt etwas!


http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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"Gefährliche christliche Sekte"

Der selbst ernannte „Expert of Mind Education“ und „Preacher of True Evangelism“, der sich „wiedergeboren in der Gnade Gottes“ seit dem 22. Lebensjahr wähnt, sei bei anderen christlichen Kirchen in Korea umstritten, sagt Türk. Die Freikirche werde als „gefährliche christliche Sekte eingeschätzt“. Auch Jae-Woan Kim, Pfarrer der evangelischen koreanischen Gemeinde in Düsseldorf, bezeichnet die Organisation als zwielichtig.
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Ist "Jae-Woan Kim, Pfarrer der evangelischen koreanischen Gemeinde in Düsseldorf" ebenfalls verklagt worden? Der bezeichnet die Indoktrinatoren als "zwielichtig". Hier sehen wir die Verlogenheit der Justiz:

https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/unterlassungsklage-suedkoreanischer-freikirche-gescheitert/

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Ausgehend von diesem Maßstab habe der Sektenbeauftragte, dessen Erklärungen dem beklagten Bistum zurechenbar seien, die Meinung Dritter wiedergeben dürfen, die den Kläger als „gefährliche christliche Sekte“ einstuften; diese Wertung habe sich der Beauftragte nicht selbst zu eigen gemacht.
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"die Meinung Dritter wiedergeben dürfen"! Und was geschieht mit dem Dritten? Ist dieser Dritte der Letzte in der Reihe, und den beißen die Hunde?

Wieso schreiben die Evangelen nicht davon? Dieser Dritte, der Pfarrer der sogar evangelischen koreanischen Gemeinde in Düsseldorf, ist doch sogar einer von ihnen!


So geht das im Artikel der Evangelen weiter:

http://www.evangelisch.de/inhalte/148813/22-02-2018/kirchen-duerfen-negativ-ueber-andere-religionen-sprechen

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Die Klage einer koreanischen Freikirche gegen das katholische Bistum Mainz wurde damit abgewiesen. Der Verein International Youth Fellowship (IYF), die Jugendorganisation der Bewegung "Good News Mission" des südkoreanischen Pastors Ock Soo Park, hatte im Jahr 2016 für eine mehrtägige Großveranstaltung mit Konzert die Mainzer Rheingoldhalle angemietet. Im Vorfeld der Veranstaltung war der Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte des katholischen Bistums, Eckhard Türk, in mehreren Medienberichten als Experte mit kritischen Anmerkungen zu Wort gekommen, gegen die die Koreaner rechtliche Schritte einleiteten.

IYF wollte dem Bistum jegliche Äußerungen verbieten, die den Eindruck erwecken, von IYF gehe eine Gefahr aus, Besucher würden bei Veranstaltungen indoktriniert und IYF-Konzerte dienten lediglich als "Türöffner" für eine darauffolgende Bewusstseinserziehung. Durch die Interviews des Bistumsbeauftragten sei die Organisation in die Nähe gefährlicher Sekten gerückt worden.

Auch die Mainzer Richter stellten klar, dass offizielle Kirchenvertreter "nicht ins Blaue hinein falsche Tatsachen behaupten" dürften. Sie hätten jedoch das Recht, "zur öffentlichen Verdeutlichung ihres religiösen Standpunkts auf Entwicklungen hinweisen, die nach ihrer Lehre mit dem Glauben unvereinbar seien". In den Äußerungen über IYF habe der Bistumsbeauftragte sich auf koreanische Kritiker der Organisation berufen, ohne sich deren Aussagen in jedem Fall zueigen zu machen. Begriffe wie "Manipulation" oder "Türöffner" seien im Meinungsstreit erlaubt.

"Die Aussagen waren in dieser Form zulässig", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, bei der Verkündung des Urteils. Die koreanische Freikirche muss die Kosten des Verfahrens tragen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unterlassungsklagen wurde der Rechtsstreit nicht an einem Zivilgericht verhandelt, weil die katholische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Sonderstellung einnimmt und der Weltanschauungsbeauftragte in seiner Eigenschaft als Bistumsvertreter gesprochen hatte.
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"In den Äußerungen über IYF habe der Bistumsbeauftragte sich auf koreanische Kritiker der Organisation berufen". Die "koreanischen Kritiker" waren doch nicht irgendwer! Das war ein evangelischer Pfarrer. Warum wird das nicht erwähnt? Warum nicht!?

Warum bleibt letzten Endes dieser kleine Pfarrer derjenige, der für seine berechtigte Warnung den Dreck abbekommt? Nicht einmal die eigenen Leute kümmern sich um ihn. Sehr christlich, das muß ich schon sagen.


Die Allgemeine Zeitung vom April 2016 nimmt wenigstens noch etwas auf's Korn: Das "Grußwort" des Oberbürgermeisters:

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Ärgerlich findet Türk, dass IYF Oberbürgermeister Ebling für ein Grußwort für das Camp gewinnen konnte: Das suggeriere „eine Unbedenklichkeit, welche die Problematik der Missionierungsabsichten verschleiert“. Ein städtischer Sprecher verwies darauf, dass der OB ein Grußwort zu einem Konzert freigebe, komme häufig vor. Ein Grund für Misstrauen habe man in diesem Fall nicht gesehen.
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So macht man das: Ein Konzert organisieren, dafür ein Grußwort einheimsen, und das dann für die gesamte Veranstaltung nutzen. Sollte die politische Prominenz das damals etwa nicht gewußt haben? Es ist doch ihre ureigenste Masche, die da benutzt wurde.

Noch ein Trick: Gemeinnützigkeit:

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Oseon Kwon weist die Vorwürfe zurück. Die „Gute-Nachrichten-Mission“ stütze sich auf die Bibel. IYF sei in Deutschland als gemeinnütziger Verein anerkannt.
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Hört sich gut an, nicht? Man muß das aber im Zusammenhang sehen, und der ist so:

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Oseon Kwon weist die Vorwürfe zurück. Die „Gute-Nachrichten-Mission“ stütze sich auf die Bibel. IYF sei in Deutschland als gemeinnütziger Verein anerkannt. Nicht zuletzt seien Ock Soo Parks Kommunikationstechniken, junge Leute auf den rechten Weg zu bringen, weltweit erfolgreich. Zu den Bewährungsproben für den Nachwuchs zähle auch das Projekt, sich unentgeltlich und kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit zu suchen, bestätigt der Missionar. Aufgrund dieser Aktion alarmierten am Wochenende besorgte Mainzer, die verfrorene Koreaner vor der Haustür vorfanden, die Polizei.
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"junge Leute auf den rechten Weg zu bringen" besteht also darin, die "jungen Leute" von irgendwoher aus irgendwelchen Ländern mit irgendwelchen Sprachen einzusammeln und ganz woanders den Leuten vor die Tür zu stellen: "Zu den Bewährungsproben für den Nachwuchs zähle auch das Projekt, sich unentgeltlich und kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit zu suchen".

Das macht man als "Nachwuchs", indem man sich in der Kälte den Leuten einfach vor die Haustür stellt? Erstklassige Organisation. Schafft so richtig das tiefe Vertrauen.

Wer die Szene länger kennt, weiß und hat vielleicht sogar selbst miterlebt, wie andere Koreaner dieses Spiel schon vor über 40 Jahren betrieben haben: Die Moon-Sekte hat ihnen auf den Leim gegangene Jugendliche bzw. junge Erwachsene in andere Länder gebracht und dort als Missionare auf die Straße geschickt, wo sie über den persönlichen Touch neue Opfer rekrutieren sollten. Deutschland, Italien, Frankreich? Wer weiß, wo die Alle mutterseelenallein herumstanden, der Sprache nicht mächtig, und unter dem Druck standen, für ihren Guru Frischfleisch heranzulocken, damit sie, wenn sie eins eingewickelt hatten, mit dem für einen oder zwei Tage in eines der Indoktrinationszentren zur Erholung durften, runter von der Straße, besseres Essen und Kuscheln und Wir-Gefühl.


2016, so die Zeitung, ist einer der Guru-Hilfsoganisatoren, sogar in in die Schulen auf die Jagd gegangen:

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/koreanische-missionare-veranstalten-konzert-in-mainz-sektenexperte-warnt-vor-manipulation_16841491.htm

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Auch an Gymnasium Einladungen verteilt

Stolz berichtet Kwon, er sei vor wenigen Tagen auch mit Parks Lehren im Gutenberg-Gymnasium gewesen. Nach AZ-Informationen wurden dort Einladungen für das Korea Camp verteilt. Von der Schulleitung war keine Stellungnahme zu erhalten, ebenso bat das zuständige Landesamt für Soziales und Jugend bei der Frage der Einschätzung um Geduld.
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Die für die Gesundheit der Schulkinder verantwortliche Schulleitung verweigert die Aussage und das zuständige Landesamt für Soziales und Jugend will die Sache aussitzen: "bat ...[...] bei der Frage der Einschätzung um Geduld".

Und draußen steht Einer vor der Tür.


[Tippser geext. Thymian]