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Wissenschaftliche Medizin => Der deutsche Ärzte-TÜV => Topic started by: pordi on March 05, 2011, 05:40:02 PM
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(http://transgallaxys.com/~aktenschrank/an_alle_medizinischen_Dekane_der_Universitaeten_in_Deutschland/aerzte_inkompetent_1.jpeg)
Viele Ärzte sind dumm wie Bohnenstroh und eine Gefahr für die Allgemeinheit. Eine Qualitätssicherung ist de fakto weder vorhanden noch überhaupt gewollt. Versuche einer Qualitätssicherung werden mit der Brechstange angegangen. Teilweise herrschen in der Medizin Zustände wie vor dem Mittelalter.
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Welchen Patienten kann man Placebos verschreiben?
Paul Enck: Gar keinen Patienten! Es gibt weder eine ethische noch eine juristische Rechtfertigung für die Placebogabe im klinischen Alltag. Placebos dürfen nur dann verabreicht werden, wenn die Patienten vorher vollständig aufgeklärt wurden und ihre Einwilligung gegeben haben. Ich finde, dass die Aufklärung des Patienten Vorrang hat vor der Notwendigkeit ihm irgendetwas zu verabreichen. Wenn man einem Patienten unbedingt ein Placebo geben will und überzeugt ist, dass er davon profitiert, dann sollte man eine offene Placebogabe wählen.
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Das ganze Interview:
http://www.laborjournal.de/editorials/518.html