Naja, dem Gericht kann man wohl keinen Vorwurf machen, das muss die vorliegende Sache nach Rechtslage entscheiden. Letztere ist wohl eher das Problem, aber eben auch eine Konsequenz der pesönlichen Freiheit.
Nicht nur Fristen hat man so seine Probleme, im Zweifelsfall wird dann wohl auch mal gelogen:
Dass der Kläger den Widerspruchsbescheid vom 10.08.2007 erst gegen seinen eigenen Angaben erst am 16.08.2007 erhalten haben soll, wie im Anschrieben der Bevollmächtigten zu 6., Sylvia Glatz, vom 11.09.2007 behauptet wird, ist durch keinerlei Unterlagen belegt noch sonst wie glaubhaft gemacht und wird im weiteren Verlauf des Verfahrens auch nicht mehr weiter verfolgt.