Mit der Umfirmierung von BMIB zu INDAGO wurde auch die Internetpräsenz gänzlich neu gestaltet. Auffällig hierbei ist, dass die INDAGO nun mit einer Stellungnahme eines gewissen Prof. De Bruijn glaubhaft machen will, dass die sog. Nanopartikelanalyse eine wissenschaftliche Grundlage besitzt. Letztlich ist dies eine weitere Reaktion auf die von Herrn Dr. Keck geäußerte Kritik.
Die INDAGO hat die erwähnte Stellungnahme von Prof. De Bruijn auf ihrer Webseite veröffentlicht, wobei allerdings kleine, aber entscheidende Veränderungen im Text vorgenommen wurden. Aufgrund dieser Manipulation entsteht somit der Eindruck, Prof. De Bruijn habe Stellung zur Nanopartikelanalyse der INDAGO genommen.
Auszug aus dem Original, das in einem Gerichtsverfahren Verwendung fand:
Die Besonderheit des Verfahrens besteht in der Präparation der zu analysierenden Proben. Die auszuwertenden Partikel entstehen aufgrund einer gezielten, standardisierten Methode. Diese basiert auf dem Trocknen einer Vollblutprobe, gefolgt von einem genau definierten Auflösungsschritt. Das dadurch entstehende Partikelgemisch besteht aus kleineren und größeren Molekül-Konglomeraten aus Substanzen die im Blut zu finden sind.
Dieselbe Textstelle, manipuliert von der INDAGO:
Die Besonderheit des Verfahrens besteht in der Präparation der zu analysierenden Proben. Die auszuwertenden Partikel entstehen aufgrund einer gezielten, standardisierten Methode. Diese basiert auf einer genau definierten Behandlung einer Vollblutprobe. Die hierbei entstandenen Partikel, bestehend aus kleineren und größeren Molekül-Konglomeraten aus Substanzen die im Blut zu finden sind, werden dann zur Kristallisation gebracht, und das Spektrum wird nach Partikelgröße und Partikelverteilung analysiert.
Mehr Informationen hierzu gibt es unter: http://xy44.de/indago/debruijn.html
Mir liegt ein Schreiben der INDAGO vor, das mit der beigefügten "Wissenschaftlichen Kurz-Stellungnahme" von Herrn De Bruijn dem geprellten Patienten glaubhaft machen soll, es würde sich bei der Nanopartikelanalyse um ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren handeln. Die beigelegte Stellungnahme umfasst vier Seiten, trägt das Datum vom 14.08.2006 und ist von Herrn De Bruijn nicht unterschrieben. Hierbei handelt es sich um die von der INDAGO manipulierte Fassung!
Auszug aus dem erwähnten Schreiben:
Auch ist es keineswegs so, dass das unsererseits angewandte Verfahren nicht wissenschaftlich unterlegt ist. Wir verweisen insoweit auf die beiliegende wissenschaftliche Stellungnahme des Herrn Prof. Dr. Dr. De Bruijn.
Dieser können Sie entnehmen, dass unsere Methode weitgehend auf konventionellen wissenschaftlichen Präparations- und Analyseverfahren und einer innovativen, umfassenden biostatistischen Auswertung beruht, wobei sich das Verfahren gut für einen Überblick über mögliche medizinische Probleme eignet, insbesondere bei indifferenten Krankheitsbildern und systemischen Störungen im menschlichen Körper.
Dass hiergegen - vornehmlich im Internet - Einwendungen erhoben werden, ist auch uns hinlänglich bekannt. Bei diesen handelt es sich indes, wie durch das Landgericht Leipzig festgestellt, um bloße Werturteile, nicht hingegen um wissenschaftlich unterlegte Tatsachenbehauptungen. Werturteile sind hingegen nicht geeignet, die Validität unseres Verfahren anzuzweifeln oder gar zu erschüttern.
Folgende Ausführungen des BGH sollen nicht unerwähnt bleiben, um den Begriff "Werturteil" ins juristisch korrekte Licht zu rücken:
Meint er [der Sachverständige], aufgrund seiner Untersuchungen und Überlegungen Gewissheit über die erfragte Tatsache erlangt zu haben, so wird er deren Existenz im Ergebnis uneingeschränkt behaupten. Eine solche Behauptung kann im Einzelfall auch auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden nämlich durch Verwendung besserer wissenschaftlicher Erkenntnismittel oder Aufdeckung von Irrtümern bei der dem Ergebnis vorangehenden Untersuchungen. Gleichwohl ist rechtlich in der Regel der Schluss, den der Sachverständige aus seinem Gutachten zieht, ein Werturteil und nicht Behauptung einer Tatsache.
Weiters sollen folgende Feststellungen des Landgerichts Leipzig nicht unerwähnt bleiben:
Die Äußerung, die Befunde seien frei erfunden, erscheint zwar auf den ersten Blick als Tatsachenbehauptung. Im Gesamtzusammenhang (...) wird aber deutlich, dass eine Tatsachenbeurteilung vorliegt.
Die Äußerungen des Beklagten [Herrn Dr. Keck] tragen den Charakter einer wissenschaftlichen Stellungnahme.
Diese Ausführungen [des BGH] gelten nicht nur für ein auftragsgemäß erstattetes Gutachten, sondern auch für die hier vorliegende wissenschaftliche Stellungnahme.
Fazit: Die INDAGO versucht glaubhaft zu machen, dass die sog. Stellungnahme von Herrn De Bruijn höherwertiger sei als die Beurteilungen von Herrn Dr. Keck. Zu welcher Methode Herr De Bruijn wirklich Stellung genommen und welche Unterlagen Herr De Bruijn von den Damen und Herren der INDAGO bekommen hat, bleibt im Dunkeln. Fest steht, dass es sich bei der Stellungnahme von Herrn De Bruijn ebenfalls um eine Tatsachenbeurteilung handelt - wobei wir dann wieder bei dem Thema "Werturteil" wären...
Die manipulierte Version der de Bruijn'schen Stellungnahme ist seit einigen Tagen nicht mehr auf den Webseiten der INDAGO zu finden. Zudem wurde nachfolgender Absatz entfernt:
Zur weiteren wissenschaftlichen Unterlegung der Methodik wurde ein Gutachten des renommierten und unabhängigen Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Christian H. M. M. De Bruijn erstellt, aus dem hervorgeht, dass die Methodik der Nanopartikelanalyse nach soliden wissenschaftlichen Prinzipien und im Bereich der systemischen Untersuchungsmethoden einen entscheidenden Schritt darstellen kann. Auch das Vorhandensein von Nanopartikeln wurde in diesem Gutachten eindeutig bestätigt.
Wie alle bisherigen inhaltlichen Veränderungen auf den Webseiten der INDAGO wurde auch diese von außen erwirkt. Was bleibt sind Fragmente, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren und vor Hilflosigkeit nur so strotzen. Quo vadis INDAGO?
Ob die manipulierte Stellungnahme jedoch weiterhin postalisch an Zweifler sowie Kritiker versandt wird, ist mir nicht bekannt. Und damit diese nicht in Vergessenheit gerät, kann sie unter http://www.transgallaxys.com/~veritas/npa/debruijn_version_indago.pdf nachgelesen werden.