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DIE MACHENSCHAFTEN
Die Abzock-Masche der Andrea Jacob
Uns liegen zuverlässige dafür Hinweise vor, dass Frau Dipl.-Psych. Andrea Jacob (mit Varianten) zur Schädigung ihrer Opfer grundsätzlich immer nach der gleichen Masche vorgeht.
Frau Andrea Jacob lädt zur Kontaktaufnahme mit ihren späteren Opfern zu einer von ihr organisierten Veranstaltung zum Thema Jugendamt ein, an der (neben hier unbeteiligten Dritten) auch ihre Komplizen wie ein befreundeter Rechtsanwalt teilnehmen - so z.B. am 06. Dezember 2008 in ihrem damaligen Wohnort Gießen.
Frau Jacob wirbt während der Veranstaltung für die "besonderen Eigenschaften in Sachen Jugendamt" ihrer Komplizen, z.B. für ihren befreundeten Rechtsanwalt, der sie (nämlich Frau Jacob selbst) im Rechtsstreit gegen ihre späteren Opfer vertreten wird.
Frau Jacob sucht während und nach der Veranstaltung das Gespräch mit ihren späteren Opfern. Dabei wählt sie vorzugsweise besonders krasse Fälle aus. Frau Jacob bietet während und nach der Veranstaltung ihren späteren Opfern an, kostengünstige Stellungnahmen (von Jacob als "Gegengutachten" bezeichnet) zu erstellen. Auf ihr Honorar würde Frau Jacob aus "Rücksicht um die Situation der Eltern" weitestgehend verzichten.
Frau Jacob gibt gegenüber ihren späteren Opfern vor, diese müssten statt eines Honorars nur eine "geringfügige Spende" an einen von mehreren von ihr bestimmten Vereinen spenden, bzw. in einem vom mehreren von ihr bestimmten Vereinen Mitglied werden. Frau Jacob würde dann "aufgrund von Vereinbarungen" ihr "kleines Honorar" (angeblich rund 100 EUR) von dem jeweiligen Verein erhalten.
Dass solche privat in Auftrag gegebenen Stellungnahmen aus Sicht der Familiengerichte für das Sorgerechtsverfahren außerdem (ebenfalls rechtswidrig) nicht anerkannt werden, verschweigt Frau Jacob gegenüber ihren späteren Opfern geflissentlich.
Dass keiner der hier bekannten Vereine etwas von den Machenschaften weiß noch irgendeine Vereinbarung mit Frau Jacob zur Begleichung ihres Honorars getroffen hat, verschweigt Frau Jacob ebenfalls.
Frau Jacob gibt wenig später gegenüber den Eltern vor, die Bezahlung über die Vereine hätte "nicht geklappt". Nun würde sie ihr Honorar "direkt von den Gerichten einfordern". Dafür benötige sie eine "Abtretungserklärung" von den Eltern. Darin sollen die Eltern erklären, dass sie ihre angeblichen Regressansprüche gegen das Gericht an Frau Jacob abtreten.
Nachdem die Gerichte (wie Frau Jacob bestens bekannt) die Begleichung der Honorarforderungen regelmäßig ablehnen, geht Frau Jacob nunmehr gegen ihre eigentlichen Opfer, die finanziell bereits stark geschädigten Eltern vor.
Mit Hilfe ihres befreundeten Rechtsanwalts Tronje Döhmer (ebenfalls aus Gießen) verklagt Andrea Jacob dann die kinderbeklauten, finanziell ohnehin ruinierten Eltern auf Zahlung ihres angeblich mit den Eltern "vereinbarten" Honorars.
Zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche verklagt Frau Jacob zunächst den einen Elternteil. Wenn dort (wegen finanziellen Ruins) nichts mehr zu holen ist, geht Frau Jacob gegen den anderen Elternteil vor. Dabei wird auch mit Lügen bezüglich angeblicher Aussagen der Eltern nicht gespart.
Auf Nachfrage der überraschten Eltern erklärt die Jacob diesen gegenüber, sie hätte die Klage zurückgezogen. Alles sei ein "Missverständnis mit ihrem Rechtsanwalt". Tatsächlich wird mit Hilfe desselben Rechtsanwalts die Klage aufrechterhalten und erweitert.
Bei Nachfragen nach dem Stand des Verfahrens erklärt die Jacob von nun an, sie wisse nicht, was ihr Rechtsanwalt Tronje Döhmer tue. Sie verstehe das alles nicht. Die Klage gegen die Eltern könne sie nun nicht mehr zurückziehen, der Rechtsanwalt wolle schließlich auch sein Geld haben.
In einem beispielhaften Fall verlangt die Jacob ca. 3700 EUR für eine (wie ihr selbst bewusst ist) von den Gerichten nicht anerkannte, rund 20-seitige Stellungnahme zu einem an sich bereits haltlosen und daher wertlosen Gutachten.
Eine gütliche Einigung mit der Andrea Jacob scheiterte.
Frau Jacob besteht darauf, ihr Honorar zu erhalten. Dies würde sie "notfalls auch einklagen."
Das gesamte Vorgehen der Frau Jacob, insbesondere die wohl als Lockmittel inszenierte Veranstaltung sowie die sonstigen Aussagen der Frau Jacob wurde im Übrigen (mit Einverständnis der Frau Jacob) aufgezeichnet.
Jedes Detail der hier genannten Tatsachen ist also gerichtsfest nachweisbar und wird ggf. -wenn notwendig auch öffentlich- verwertet werden.