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Author Topic: Arztpraxen in München per Gesetz geschlossen  (Read 1142 times)

ama

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Arztpraxen in München per Gesetz geschlossen
« on: November 20, 2007, 04:16:09 AM »

Erst mal die Pressemeldung von heute:

http://www.stmugv.bayern.de/aktuell/presse/detailansicht.htm?tid=13282

[*QUOTE*]
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Pressemitteilung
20. November 2007
Nr. 321/07

Bernhard:
"Gehäuft Masern in München - Impflücken schließen und
Ansteckung vermeiden"


+++ Um einem größeren Masern-Ausbruch in Bayern mit Schwerpunkt im
Großraum München frühzeitig vorzubeugen, rief Bayerns
Gesundheitsminister Otmar Bernhard alle Eltern auf, etwaige Impflücken
ihrer Kinder rasch zu schließen und erkrankte Kinder nicht in den
Kindergarten oder Schule zu schicken.

Bernhard:
'Seit Mitte Oktober sind in Südbayern 26 Masernfälle registriert,
normal sind in einem solchen Zeitraum weniger als 5. Um ein größeres
Ausbruchsgeschehen von vorneherein zu unterbinden, sollten alle Eltern die
Ratschläge zur Vorsorge beachten. Denn Masern sind keine harmlose
Kinderkrankheit, wie fälschlicherweise immer noch angenommen wird. Masern
können bis zum Tod durch schwere Gehirnentzündung führen.'


Allein 2006 sind 2 Kinder in Deutschland an Komplikationen bei einer
Masernerkrankung gestorben. +++

Sicheren Schutz vor Masern bietet Bernhard zufolge nur eine zweimalige
Impfung.

Bernhard:
'Wichtig ist besonders, Impflücken zu schließen. Noch zu häufig fehlt
die zweite Impfung. So sind bis zu 30 Prozent der Kinder bei Einschulung
noch nicht zweimal geimpft.'


Damit es nicht zu Ausbrüchen kommt, ist eine Durchimpfungsrate von
deutlich über 80 Prozent für die Zweitimpfung erforderlich.

Geschützt sind dann indirekt auch Kinder mit Erkrankungen des Immunsystems
oder Säuglinge, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Für die
Impfungen beim Kinderarzt oder Hausarzt fällt keine Praxisgebühr an. Die
Kassen übernehmen die Kosten der Impfung.

Erkrankte Kinder und Geschwisterkinder, die sich möglicherweise angesteckt
haben, dürfen Schule und Kindergarten nicht besuchen, bis nach ärztlichem
Urteil eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit nicht mehr zu
befürchten ist. Schon ab fünf Tage vor bis vier Tage nach Beginn des
typischen Hautausschlags ist man ansteckend.

Darüber hinaus sind Eltern verpflichtet, die Erkrankung ihrer Kinder der
Schule oder dem Kindergarten zu melden und umgekehrt.


Masern sind eine meldepflichtige Krankheit: Ärzte melden jeden
Masernverdacht und jede Masernerkrankung dem Gesundheitsamt. So lässt
sich, wie jetzt im Großraum München, frühzeitig ein erhöhte Fallzahl
erkennen und epidemiologisch ein Ausbruchsgeschehen schon im
Anfangsstadium eindämmen.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Arztpraxen in München per Gesetz geschlossen? Nein, leider nicht. Dazu fehlt den Politikern das notwendige Rückgrat. Dabei ist SEIT JAHREN bekannt, WER in München für die Sabotage des Impfsystems verantwortlich ist: anthroposophische Ärzte und andere Wahnsinnige.

Mehr über die Täter:
"Kriminalfall alternativer Impfplan"
( http://www.ariplex.com/ama/ama_im20.htm )

.
« Last Edit: November 20, 2007, 04:19:03 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Julian

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Re: Arztpraxen in München per Gesetz geschlossen
« Reply #1 on: January 10, 2022, 11:28:44 PM »

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